BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Finanzielles/Verbot von Spekulationsgeschäften

< BW:Arbeitsgruppen‎ | Landespolitik‎ | Finanzielles
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Verbot von Spekulationsgeschäften für Gemeinden

  • Titel: Verbot von Spekulationsgeschäften für Gemeinden
  • SortKey: GBE
  • Status: Angenommen2010.2
  • Ansprechpartner: Tirsales
  • Sub-AG: Finanzielles
  • Ausarbeitung: erfolgt via Pad
  • Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Offizielle Aussage der Piratenpartei

Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.

Textvorschlag

Verbot von Spekulationsgeschäften für Gemeinden

Das bestehende Verbot von Spekulationsgeschäften bei Kommunen soll verschärft werden. Die Verwaltungen der Gemeinden sollen nicht mehr nur bei „erkennbaren Risiken“ haftbar gemacht werden, sondern auch, wenn fahrlässig unklare Risiken eingegangen wurden, wie dies beispielsweise bei den Cross-Border-Leasing Geschäften der Fall war.


 

Kurzfassung

Kommunen sollen Spekulationsgeschäfte verboten werden.

Prominente Beispiele der letzten Jahre sind Cross-Border-Leasing (Verkauf von städtischem Eigentum an ausländische Unternehmen, Rückpachtung des Ex-Eigentums) oder Swaps und Spread-Ladder-Swaps.

Ein Teil der dabei entstehenden Probleme ist in einem Zeit-Artikel [1] sehr gut zusammengefasst.


Ist das Landesrecht?--ConZee 14:31, 21. Mär. 2010 (CET)

Bearbeiter

Vorschlag

Das bestehende Verbot von Spekulationsgeschäften bei Kommunen soll ausgebaut und verschärft werden. Die Verwaltungen der Stadt sollen nicht mehr nur bei "erkennbaren Risiken" haftbar gemacht werden sondern auch, wenn fahrlässig unklare Risiken eingegangen werden (wie dies bsp. bei den Cross-Border-Leasing Geschäften der Fall war). Kommunen sollen zu einer konservativen (im Sinne von risikoarmen) Geschäftspraxis verpflichtet werden.

Ist-Zustand

Viele Gemeinden spekulieren mit dem Geld der Steuerzahler - langfristige Kredite mit entsprechender Zinssicherheit werden beispielsweise durch sehr kurzfristige Kredite ersetzt. Bei einem sinkenden Kreditzins gewinnt die Stadt dadurch Geld - im Fall einer Krise können die Kreditzinsen aber explodieren, die Folge sind unabsehbar hohe Kosten für Gemeinden.

Beim Cross-Border-Leasing wird städtisches Eigentum, beispielsweise Stadtwerke oder Kläranlagen, an ausländische Firmen verkauft und von diesen zurückgeleast. Für die Firmen bringt dies Steuervorteile, für die Kommunen - im Idealfall - Kostenersparnis. Das Problem dabei ist aber das hohe Risiko - im Zuge der Wirtschaftskrise sind durch solche Geschäfte Millionenverluste für Kommunen entstanden. Das nächste Problem ist, dass effektiv der Besitz von städtischem Eigentum aus der Hand gegeben wird - und das ohne Not.

Der Bund der Steuerzahler geht davon aus, dass den Kommunen durch solche Geschäfte im Rahmen der Wirtschaftskrise bis zu 30 Milliarden Euro Schaden entstanden sind.

Warum die Änderung notwendig ist

Bisherige Regelung birgt hohe Risiken

Soll-Zustand

?

Kosten

Nach Schätzungen des Bunds der Steuerzahlen sind den Kommunen in Deutschland durch Spekulationsgeschäfte Verluste in Milliardenhöhe entstanden. Ein Verbot von Spekulationsgeschäften hätte diese Verluste vermieden.

Bei idealer Wirtschaftslage könnten die Kommunen durch Spekulationen Geld verdienen, die Risiken sind aber unkontrollierbar.

Alternativen

?

Haltungen anderer Parteien

?

Ergebnisse der Klausurtagung

Vorschlag wurde einstimmig angenommen.

Es kam die Frage nach der Unterscheidung von Risiken auf und in welcher Form es einer Kommune möglich sein soll Geld anzulegen. Mögliche Unterscheidung: Mündelsichere Vermögensanlagen sind legitim. Dies bedeutet dass der Wertverlust der Anlage praktisch ausgeschlossen ist. [2]

Quellen

http://www.zeit.de/2009/12/DOS-Cross-Border-Leasing?page=all&print=true

Historie

Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.

Datum Status Begründung
01.02.2010 In Arbeit Erster Entwurf veröffentlicht
11.03.2010 KlausrA Status geändert + Anmerkung
03.04.2010 Ostern Volltext
2010-06-02 Himmelfahrt Tippfehler beseitigt
2010-06-17 Angenommen2010.2 Beim LPT 2010.2 angenommen + letzten Satz gestrichen