NDS:Kreisverband Hameln-Pyrmont/Gründung

< NDS:Kreisverband Hameln-Pyrmont
Version vom 2. August 2011, 18:41 Uhr von imported>--. .- ... - (hat „Kreisverband Hameln-Pyrmont/Gründung“ nach „NDS:Kreisverband Hameln-Pyrmont/Gründung“ verschoben)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die Gründung des KV Hameln-Pyrmont wird z.Z. organisiert durch den Stammtisch Hameln. Die Gründung ist für den 27. Februar 2010 geplant.

Kandidaten

Vorsitzender

stellvertretender Vorsitzender

Schatzmeister

Beisitzer

Kassenprüfer

stellvertretender Kassenprüfer

Änderungsanträge zu Satzung, Tagesordnung oder Geschäftsordnung der Gründungsversammlung

Bitte ab hier einfügen:

  • Antragsteller
  • Antragstext
  • Begründung

Tagesordnungsänderungen

Antrag T1 vom 28.01.2010 von Jörgen Sagawe

Erweiterung der Tagesordnung um TOP 13.1: ‘Wahl der Kassenprüfer’

Begründung: Im Satzungsentwurf sind Kassenprüfer vorgesehen, die auf der Mitgliederversammlung gewählt werden müssen.

Satzungsänderungsanträge

Satzungsänderungantrag S 5.1 von Jörgen Sagawe vom 11.02.2010

bisheriger Entwurf Überarbeitung

(1) Die Mitgliedschaft endet durch

           – schriftlich bekundeten Austritt,
           – Tod,
           – Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts,
           – Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder
           – dem Auschluss aus der Partei.

(2) Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis zurückzugeben. Ein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen besteht nicht.

(3) Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Mitgliedsrechte. Bereits entstandene Verbindlichkeiten sind zu erfüllen.

(1) Die Beendigung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird durch die Bundessatzung geregelt.

(2) Die Beendigung der Mitgliedschaft ist dem Vorstand der Piraten Hameln-Pyrmont schriftlich anzuzeigen.

(3) Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis zurückzugeben. Ein Anspruch auf Rückzahlung von Beiträgen besteht nicht.

(4) Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Mitgliedsrechte. Bereits entstandene Verbindlichkeiten sind zu erfüllen.

Begründung: Die Satzung sollte so vieles wie möglich nach oben durchreichen, um schlank zu bleiben.

Satzungsänderungantrag S 10.3 von Till Zimmermann vom 11.02.2010

bisheriger Entwurf Überarbeitung

(1) Der Kreisverband Piraten Hameln-Pyrmont gliedert sich in Ortsverbände mit jeweils mindestens drei Mitgliedern.

(2) Ortsverbände besitzen Programm-, Finanz- und Personalautonomie. Das Programm darf den Grundprinzipien der Partei nicht widersprechen.

(3) Die Sitzungsentwürfe und Satzungsänderungen der Ortsverbände sollen vor ihrer Verabschiedung dem Kreisvorstand zur Stellungnahme zugestellt werden. Sie erhalten ihre Gültigkeit mit der Beschlussfassung auf der Mitgliederversammlung des Kreis- bzw. Ortsverbandes. Die Satzung ist bei der Kreisgeschäftsstelle zu hinterlegen.

(4) Ortsverbände werden von den jeweils dort mit ihrem Wohnsitz ansässigen Mitgliedern gebildet. Bei mehreren Wohnsitzen kann das Mitglied zwischen den Ortsverbänden der Wohnsitze wählen. Zur Gründung eines Ortsverbandes ist der Antrag von mindestens fünf und der Beschluss der Mehrheit der in der Gemeinde wohnenden Mitglieder erforderlich.

(5) Die Organisation der Gründungsversammlung erfolgt durch den Kreisvorstand. Dabei sind auf Verlangen der Mehrheit der Mitglieder aus den betroffenen Gemeinden mehrere Gemeinden zu einem Ortsverband zusammenzufassen.

(6) Der räumliche Tätigkeitsbereich der Ortsverbände deckt sich mit den Grenzen der jeweiligen (Samt-)Gemeinde. Die Kreisversammlung kann auf Antrag der Mitgliederversammlungen der betroffenen Ortsverbände eine abweichende Regelung treffen.

(1) Der Kreisverband Piraten Hameln-Pyrmont gliedert sich in Ortsverbände mit jeweils mindestens drei Mitgliedern.

(2) Ortsverbände besitzen Programm-, Finanz- und Personalautonomie. Das Programm darf den Grundprinzipien der Partei nicht widersprechen.

(3) Die Sitzungsentwürfe und Satzungsänderungen der Ortsverbände sollen vor ihrer Verabschiedung dem Kreisvorstand zur Stellungnahme zugestellt werden. Sie erhalten ihre Gültigkeit mit der Beschlussfassung auf der Mitgliederversammlung des Kreis- bzw. Ortsverbandes. Die Satzung ist beim Vorstand zu hinterlegen und im Wiki zugänglich zu machen.

(4) Ortsverbände werden von den jeweils dort mit ihrem Wohnsitz ansässigen Mitgliedern gebildet. Bei mehreren Wohnsitzen kann das Mitglied zwischen den Ortsverbänden der Wohnsitze wählen. Zur Gründung eines Ortsverbandes ist der Antrag von mindestens fünf und der Beschluss der Mehrheit der in der Gemeinde wohnenden Mitglieder erforderlich.

(5) Die Organisation der Gründungsversammlung erfolgt durch den Kreisvorstand. Dabei sind auf Verlangen der Mehrheit der Mitglieder aus den betroffenen Gemeinden mehrere Gemeinden zu einem Ortsverband zusammenzufassen.

(6) Der räumliche Tätigkeitsbereich der Ortsverbände deckt sich mit den Grenzen der jeweiligen (Samt-)Gemeinde. Die Kreisversammlung kann auf Antrag der Mitgliederversammlungen der betroffenen Ortsverbände eine abweichende Regelung treffen.

Begründung: Da der Kreisverband in absehbarer Zeit keine Kreisgeschäftsstelle haben wird, die Satzung allerdings trotzdem zugänglich sein soll, sollte diese im Wiki und als Sicherung beim Vorstand zugänglich gemacht werden


Gegenfrage: Sollte ein Zeitrahmen gesetzt werden (zeitgleich? innerhalb von 2 Wochen? Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt?)?