Benutzer Diskussion:Yuri

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Satzungsanträge

Ahoi Juri, du hast eine Menge Anträge mit einen Menge an alternativen als Satzungsänderungsanträgen gestellt. Dabei denkst du meiner Meinung nach zu kompliziert. Vor allem helfen dir die Menge an Alternativen nicht, es durchzusetzen. Wenn, dann darfst du höchstens 2 Alternativen haben.

Deine Lösungen sind deswegen kompliziert, weil das Geld ja parteiintern schon extrem verteilt wird. So müsste jede Ebene das Geld Splitten.


Eine einfachste Regelung wäre 2/3 des Anteils vom Bund zu fordern. Das wären dann ca. 10 € und erfasst auch gleich alle Ermäßigung.

lg

Ben


Naja, mit den vielen Alternativen wollte ich nur vorbeugen, dass waehrend einer Diskussion noch andere Vorschlaege auftauchen, die man dann nicht nehmen kann und der Antrag generell abgelehnt wird, weil irgendein Detail [halt der Betrag] nicht passt. Es stehen ja auch unterschiedliche Ueberlegungen hinter den Betraegen.
Von wem der Beitrag angefordert wird, steht ja nicht dabei. Das muesste dann die Piratenpartei klaeren, wie das genau aussehen soll. Denk ich.
Warum sollte 10€ besser sein als 12 oder 6? Oder 2/3 besser als ½ oder 1?
Dass man nur zwei Alternatovantraege einbringen kann, wusste ich allerdings nicht. Sorry.
--Yuri 23:57, 10. Jan. 2010 (CET)

Hallo Yuri

Du hast 2 Anträge gestellt um das Aktives und Passives Wahlrecht richtig zu stellen. Spricht etwas dagegen beide zusammenzufassen und als einen Antrag zu stellen?

Meines Erachtens ja und zwar die Tatsache, dass dies Probleme bereiten koennte, falls Leute nur fuer einen von beiden Antraegen stimmen wollen [natuerlich ist es sinnvoller, beides anzunehmen... aber man weiss ja nie]. Falls du das fuer unbegruendet haeltst, lasse ich mich auch gerne vom Gegenteil ueberzeugen *g* --Yuri 13:49, 28. Mär. 2010 (CEST)
Halte ich für absolut unbegründet, was man denke ich auch am Stimmungsbild sieht, entweder man ist für oder gegen beides. Alles andere macht keinen Sinn. Ich gehe abolut von einer Annahme aus, ein Antrag würde in Bingen zeit sparen. Benjamin Stöcker

Schon wieder Satzungsänderungsanträge

Ahoi Yuri,

ich habe mir als Mitglied der Satzungskommission die Freiheit genommen dein (e) Satzungsänderungsanträg(e) umzuformulieren (bei gleichem Inhalt/Ergebnis) damit sie in best möglichster Form eingereicht werden und sich möglichst wenig Kollisionen mit anderen Anträgen ergeben. Bitte prüfe das Ergebnis selber nach:

http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Wahlrecht_Ort

http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Beitragsminderung_bei_JuPis_Mitgliedschaft

http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag_Aufteilung_PPI

Die Satzungskommission hat einen Antrag gestellt an den BuVo für die heutige (1.4.) Vorstandssitzung gestellt, dass nur als eingereicht gilt, was von den Antragstellern selbst in der Antragsfabrik auf eingereicht gestellt wird. Das erreicht man, in den man in der Vorlage die Variable eingereicht auf das aktuelle Datum setzt.

Einreichung erfolgt nun per E-Mail an Antrag-bpt2010.1@piratenpartei.de --eckes


lg

Benjamin Stöcker

Ditto Antragsfabrik/Ämterausübung in Gebietsverbänden --eckes

BPT 2010.1 Dein Satzungsänderungsantrag

Hallo Yuri! Ich habe Deinen SÄA gesehen http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Wahlrecht_Ort und ihn mit anderen zu einem komplett neuen Antrag logisch kombiniert: http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Passives_Wahlrecht_bei_Zahlungsverzug#.C3.9Cberarbeitete_Version So Du Deinen zurückziehen magst, kannst Du Dich gerne als Antragsteller zu dem neuen eintragen, dann wirkt das entsprechend. Ich habe nämlich 6 Anträge gefunden, die man bei dieser Forumulierung zusammenfassen könnte. Wäre toll, wenn wir dadurch Zeit auf dem BPT sparen könnten. Grüße --Idee 11:19, 4. Apr. 2010 (CEST)

Ehrlich gesagt versteh ich den neuen Antrag nicht ganz. Das, was mein Antrag benhaltet, ist da doch gar nicht drin? Oder ueberseh ch bloss was? --Yuri 20:33, 4. Apr. 2010 (CEST)
Dein Antrag lautet:
"(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied im zuständigen Gebietsverband ist und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)"
Soweit ich Deinen Antrag verstehe, möchtest Du, dass das Mitglied nur in der Gliederung des Wohnsitzes wählen darf, also im Kreis-, Landes- und Bundesverband.
Nicht aber in verschiedenen Kreis- und Landesverbänden (gleichzeitg).
Genau das drückt jetzt die neue Formulierung aus:
"Das Mitglied darf das Stimmrecht nur in der Gliederung und dem Verband ausüben, die seinem der Partei angezeigten Wohnsitz zuzuordnen sind."
Ich konnte aber Deine Forumulierung nicht übernehmen, weil man die Mitgliedschaft nicht nur für einen zuständigen Gebietsverband erwirbt, sondern für die PIRATEN insgesamt. Es wäre mißverständlich gewesen.
--Idee 18:14, 5. Apr. 2010 (CEST)
Aeh, nein. Das ist eben genau NICHT das Ziel. Momentan geht das Wahlrecht nach dem Wohnort, waehrend man fuer siene Mitgliedschaft den Gebietsverband aber frei waehlen darf [er muss also nicht mit dem Wohnort uebereinstimmen]. Mein Antrag soll nun die Ausuebung des Wahlrechts der Mitgliedschaftsregelung angleichen. Man soll also dort sein Wahlrecht [aktiv wie passiv] ausueben, wo man auch Mitglied ist, unabhaengig vom angezeigten Wohnsitz. --Yuri 21:51, 5. Apr. 2010 (CEST)
Dann öffnest Du aber Stimmrechts-hopping und Stimmrecht-shopping Tür und Tor. Wenn der Wohnsitz nicht maßgebend ist, sondern die Mitgliedschaft, dann braucht einer nach der Wahl einer Hauptversammlung irgendeiner Gliederung nur die Mitgliedschaft dort aufgeben und bei einer anderen Gliederung, deren Hauptversammlung noch ansteht, beantragen.
Die Wohnung ist für die Ausübung des Wahlrechts ausschlaggebend, siehe BWahlG § 12:
http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__12.html
Dein Antrag würde bei Umsetzung gegen geltendes Recht verstoßen.
--Idee 13:08, 9. Apr. 2010 (CEST)
Zunaechst: Das wird momentan ohnehin so praktiziert. Ansonsten waeren alle meine vergangenen Abstimmungen ungueltig. Ausserdem halte ich es fuer relativ unwahrscheinlich, dass dies im grossen Stil betrieben wuerde, da man bei Abstimmungen sowieso persoenlich anwesend sein muss [also ein nicht unerheblicher zeitlicher & finanzieller Aufwand hinzukaeme, wenn man wirklich bei jeder Wahl teilnehmen moechte]. Und zu guter Letzt entscheidet ja immer noch der LV/KV, ob er einen ueberhaupt aufnimmt. Wenn man also ueberhaupt keinen grund hat und offensichtlich 'hoppst', kann der dem ganzen dann zur Not auch einen Riegel vorschieben. Ich sehe also keinerlei Problem im Antrag. Falls du allerdings wuenschst, koenntest du einen Zusatzantrag im Stil "nur einmal pro $ZEITEINHEIT" stellen... natuerlich nur, wenn du magst.
Das Gesetz zum Wahlrecht bezieht sich meines Wissens uebrigens nicht auf Wahlen innerhalb von Verbaenden. --Yuri 14:35, 9. Apr. 2010 (CEST)
Wer bei der Ausübung des parteiinternen Stimmrechts mit dem Bundeswahlgesetz (!!) argumentiert, das die Wahl des Bundestags regelt, der meint's vielleicht gut, hat aber leider nicht allzu viel verstanden. Das Bundeswahlgesetz ist für diesen Fall absiolut unerheblich. Der hier gestellt eantrag findet demnach keine Berücksichtigung im von dir aus mehreren Anträgen zusammengefassten Alternativantrag. Es ist satzungstechnisch eindeutig zwischen einer "Mitgliedschaft in einem Gebietsverband, die quasi frei gewählt werden kann" und einem "angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband" zu unterscheiden. Beides ist nicht beliebig sinnerhaltend austauschbar. MfG, --Ungedanken 14:58, 9. Apr. 2010 (CEST)
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