RP:Antrag/2010.1/S6-A/Gründungsversammlungen Einberufung muss erfolgen
Version vom 10. Juli 2014, 09:16 Uhr von imported>Sebastian Degenhardt
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Guru
- Blackspot (bei abgeänderter Begründung ;) )
- VincNW
- LarsM 13:09, 10. Jan. 2010 (CET)
- Salorta
- JoSch
- McWizard
- Fenriz 09:18, 1. Jun. 2010 (CEST)
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Ein Pirat aus Mainz (sollen die Untergliederungen selbst bestimmen können)
- Friedel (Diskussion) 21:17, 8. Mai 2014 (CEST)
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- Elex 01:26, 8. Jan. 2010 (CET)
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Die Begründung Passt irgendwie nit zum Antrag sondern stammt von einem von meinen Anträgen. Bitte für diesen Antrag anpassen.
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Die Kurzbeschreibung beschreibt etwas ganz anderes als der Antrag! Außerdem ist der Antrag gar nicht umsetzbar. Den Pragraf der Landessatzung, der geüändert werden soll, gibt es gar nicht. Wenn es ihn gäbe und er den Inhalt hätte, der im Antrag beschrieben ist, müsste eine Gründungsversammlung einberufen werden, um einen KV oder eine anderen Untergliederung zu gründen. Außerdem regelt das BGB ob Gründungsversammlungen nötig sind, nicht die Satzung. Das regelt übrigens auch, was auf dieser Gründungsversammlung alles gemacht werden muss. Der Antrag ist sinnlos.
Zumindest ist das so, wenn die veröffentlichte Fassung der Satzung richtig ist. Der §4.4 wurde nach dem letzten LPT im Wiki gelöscht, aber ich weiß nicht aufgrund von welchem Beschluss das passiert ist. Friedel (Diskussion) 21:17, 8. Mai 2014 (CEST)- ...
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