NRW:PiratenAG/Haftungsrisiko

< NRW:PiratenAG
Version vom 6. Januar 2010, 13:44 Uhr von imported>Trias (hat „PiratenAG/Haftungsrisiko“ nach „NRW:PiratenAG/Haftungsrisiko“ verschoben: ns)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Es gibt kein Haftungsrisiko für die Piratenpartei als (Haupt-)Aktionär der Piraten NRW AG für etwaige Verluste der AG bis hin zur Insolvenz. Denn: „Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen.“ (AktG § 1 Abs. 1)

Quelle:
http://www.aktiengesetz.de