SH:Vorstand/Geschäftsordnung

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Aufgabenverteilung

Vorsitzender - Alban David Becker

   * Vertretung des Landesverbandes nach außen und innen
   * Leitung und Organisation der Vorstandssitzungen
   * Koordination der Arbeit des Vorstandes und Überprüfung der Ergebnisse
   * Kontakt zu Bundesverband, anderen Landesverbänden und Kreisverbänden
   * Vernetzung bzw. Kontakt halten mit den Mandatsträgern
   * Pflege von Kontakten zu anderen Verbänden und Parteien
   * Unterstützung bei der Mitgliederverwaltung
  * Verantwortlicher für die Landes-IT, Kontakt zur Bundes-IT

Stellvertretender Vorsitzender – Vivi Thies

  * Vertretung des Vorsitzenden
  * Politische Vernetzung
  * Unterstützung des Politischen Geschäftsführers bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  * Pflege der offiziellen Dokumente

Schatzmeister - Hartmut Duggen

  * Verwaltung der Konten des Landesverbandes und Organisation der Finanzen
  * Erstellung eines Rechenschaftsberichtes
  * Kontakt zum Bundesschatzmeister und Umsetzung seiner Weisungen (soweit diese für eine funktionierende Zusammenarbeit mit der Bundespartei erforderlich und im Interesse des Landesverbandes sind)
  * Mahnwesen
  * Mitgliederverwaltung
  * Spendenwesen
  * Die Verpflichtung zur Einhaltung finanzrechtlicher Vorschriften hat Vorrang vor allen innerparteilichen Weisungen.

Politischer Geschäftsführer - Mark Hintz

  * Förderung der programmatischen Entwicklung des Landesverbandes
  * Verantwortlich für die Einbindung der Mitglieder (HowTos, Dokumentationen, Newsletter, Schulungen)
  * Jugendarbeit innerhalb des Landesverbandes
  * Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  * Herstellen von Kontakten zu NGO´s
  * Pflege von Kontakten zu anderen Verbänden und Parteien

Generalsekretär – Meik Bötel

  * Organisation von Mitgliederversammlungen (Tydal / Mumble) 
  * Mitgliederverwaltung (Mitgliederliste an Bund / System Beiträgereduzieren( kann Hartmut allein entscheiden)
  * Kontakt zu Wahlleiter, Ämter und Behörden/Orga von Wahlen 
  * Pflege der offiziellen Dokumente (Protokolle an Jonas der sie einpflegt) 

Beisitzer - Jonas Wessel

  * Pflege der offiziellen Dokumente
  * Wiki-Pflege
  * Discord



Alle Vorstandsmitglieder

  * Besuch von Piraten-Treffs bzw. Stammtischen
  * Organisation des Wahlkampfes (Ämter, Behörden und Wahlleitung)
  * Verantwortlich für die Materialbewirtschaftung (Verwaltung, Beschaffung, Lagerung) des Inventars des Landesverbandes

Vertretung gegener Banken und sonstigen Finanzinstituten

Die Vertretung gegenüber Banken und sonstigen Finanzinstituten erfolgt durch den Schatzmeister Hartmut Duggen, dem ersten Vorsitzenden Meik Bötel. Sie sind diesbezüglich jeweils einzelvertretungsberechtigt und können Untervollmachten erteilen.

Interne Kommunikation

E-Mail, Matrix

Jedes Vorstandsmitglied hat ein Recht auf die Einrichtung eines E-Mail-Kontos innerhalb der technischen Infrastruktur der Partei. Dieses Konto ist über eine auf den Aufgabenbereich bezogene Adresse erreichbar. Jedes Vorstandsmitglied verpflichtet sich zur aktiven Teilnahme in Matrix für interne Vorstandskommunikation. Die vorstandsinterne Kommunikation per E-Mail hat bei sensiblen oder personenbezogenen Inhalten elektronisch unterschrieben verschlüsselt zu erfolgen.

Abwesenheit / Nichterreichbarkeit

Bei einer voraussichtlichen Abwesenheit von mehr als 3 Tagen hat das Vorstandsmitglied die Pflicht, dies in der Vorstandsgruppe im Matrix mitzuteilen oder auf einer Vorstandssitzung anzukündigen. Eine Verlängerung der Abwesenheit ist auf dieselbe Weise mitzuteilen. Jedes Vorstandsmitglied ist darüber hinaus angehalten, sich bei einer telefonischen oder digitalen Nichterreichbarkeit von mehr als 48 Stunden mitzuteilen.

Vorstandssitzungen

Form

Solange nicht per Satzung geregelt, wird die Häufigkeit, Dauer und Art der Sitzungen vom Vorsitzenden des Vorstandes, bzw. seinem Stellvertreter nach eigenem Ermessen festgelegt.

Einladung

Solange nicht per Satzung geregelt, wird die Häufigkeit, Dauer und Art der Sitzungen vom Vorsitzenden des Vorstandes, bzw. seinem Stellvertreter nach eigenem Ermessen festgelegt. Einladung Der Vorsitzende des Vorstands lädt zu Vorstandssitzungen ein, leitet und organisiert diese. Sollte ihm dies nicht möglich sein, so wird diese Aufgabe an seinen Stellvertreter übertragen. Vorstandssitzungen finden in der Regel alle 14 Tage im Mumble/bbb statt. Darüber hinaus trifft sich der Vorstand bedarfsorientiert auch Real-Life. Zu außerordentlichen Vorstandssitzungen wird mit einer Frist von mindestens 7 Tagen per E-Mail und Matrix an alle Vorstandsmitglieder eingeladen. Diese Frist kann aufgehoben werden, wenn mehr als 50% der Vorstandsmitglieder zustimmen. Die Einladung enthält mindestens den Termin, Ort und eine vorläufige Tagesordnung. Jedes Vorstandsmitglied ist angehalten, die Zu- oder Absage zu seiner Anwesenheit auf der Vorstandssitzung schriftlich - elektronische Kommunikation gilt als schriftlich - an das einladende Vorstandsmitglied zu richten. Fehlt eine konkrete Zu- oder Absage wird dies als Zusage gewertet. Beschlussfähigkeit

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.

Anträge

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Landesvorstandes können an den Landesvorstand gerichtet werden und werden auf der nächsten Sitzung behandelt. Antragsberechtigt sind:

   Die Mitglieder des Bundesvorstandes der Piratenpartei
   Die Mitglieder des Landesvorstandes Schleswig-Holstein der Piratenpartei
   Die Mitglieder des Landesverbandes Schleswig-Holstein der Piratenpartei
   Die Vorstände untergeordneter Gebietskörperschaften der Piratenpartei in Schleswig-Holstein

Über Anträge muss innerhalb von 12 Wochen entschieden werden. Geschieht dies nicht, wird der jeweilige Antrag dem nächsten Landesparteitag oder Landesmitgliederversammlung zur Entscheidung vorgelegt.

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Jedes Mitglied der Piratenpartei kann den Sitzungen des Landesvorstandes beiwohnen, Gäste sind in der Regel zugelassen (Ausnahme bildet ein Verstoß gegen den CoC siehe Satzung.) Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung das Unterschreiben einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag eines Vorstandsmitgliedes kann ein Teil der Sitzung nicht öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Mögliche Begründungen umfassen: juristische Anliegen, auf Personen oder Organisationen bezogene Thematiken.

Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die absolute Mehrheit aller stimmberechtigten Vorstandsmitglieder. Nichtanwesenheit wird als Enthaltung gewertet, außer ein abwesendes Vorstandsmitglied hat im Vorfeld sein Votum per signierter E-Mail auf der internen Mailingliste des Vorstands oder anderer gesicherter Kommunikation bekanntgegeben. Bei Anträgen auf Ordnungsmaßnahmen, die von einem oder gegen ein Vorstandsmitglied gestellt wurden, sind betroffene Vorstandsmitglieder nicht stimmberechtigt. Die Änderung der Geschäftsordnung erfordert eine 2/3 Mehrheit aller Vorstandsmitglieder.

Beschlüsse

Beschlüsse des Vorstandes können auch im Umlaufverfahren gefasst werden. Diese werden im Protokoll der nächsten Vorstandssitzung vermerkt. Jedes Vorstandsmitglied kann einen Umlaufbeschluss in einen Beschluss für die nächste Vorstandssitzung umwandeln. Im Rahmen der Gesamtbudgetverantwortung kann jedes Vorstandsmitglied im Einzelbeschluss über Kosten bis zu 100,00 € im Monat entscheiden. Beschlüsse werden im Piratenwiki veröffentlicht.

Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden durch den Leiter der Sitzung ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird dem Vorstand vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Das Protokoll ist vom Leiter der Versammlung (ggf. elektronisch) zu unterzeichnen. Das Protokoll wird vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter innerhalb von 4 Wochen nach der Vorstandssitzung veröffentlicht. Wird das Protokoll im Piratenpad von allen Sitzungsteilnehmern unter der Leitung des Protokollführers gemeinsam gestaltet, kann es direkt nach Ende der Sitzung genehmigt werden und im Piraten-Wiki veröffentlicht werden. Von den Real-Life-Treffen fertigt der Vorstand Ergebnisprotokolle, die er anschießend zeitnah zur stattgefundenen Sitzung veröffentlicht. Von der Veröffentlichung ausgenommen sind Angelegenheiten von strategischer Bedeutung für den Landesverband, deren Veröffentlichungen kontraproduktiv sind (z. B. Wahlkampfaktionen) und Angelegenheiten, die aus Datenschutzgründen, wegen des Persönlichkeitsschutzes und/oder anderer gesetzlicher Vorschriften der Vertraulichkeit bedürfen. Sonstiges

Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch Umlaufbeschluss oder in einer Vorstandssitzung. Im Umlaufverfahren gilt die Annahme oder die Ablehnung eines solchen Antrages erst, wenn alle Vorstandsmitglieder abgestimmt haben. Der Schatzmeister kann eigenständig über Beitragsermäßigung entscheiden. Zusätzlich wird die SG Mitgliederbetreuung der Bundesmitgliederverwaltung legitimiert, dort eingehende Anträge auf Beitragsminderung zu bescheiden, wenn es sich nicht um längerfristige, unklare oder rückwirkende Minderungen handelt.

Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 13.09.2023, durch Beschluss in der konstituierenden Sitzung des Vorstands am 13.09.2023, in Kraft.

Änderungen

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