NDS:Braunschweig/Arbeitsgruppen/AG Politik/Gemeinnütziges Grundeinkommen
Ein Gemeinnütziges Grundeinkommen (GGE) ist ein sozialpolitisches Ergänzungsmodell, in dem Bürger vom Staat eine gesetzlich festgelegte und für jeden Bürger gleiche finanzielle Zuwendung (Transferleistung) erhält, für die eine gemeinnützige Gegenleistung erbracht werden muss. Prinzipiell alternativ zum BGE da es nicht für jeden Bürger gänzlich bedingungslos ausgezahlt wird.
Allgemeines Konzept
Das gemeinnützige Grundeinkommen stellt ein existenzsicherndes Einkommen für jene dar, die bereit sind der Gesellschaft etwas zurück zu geben. Dabei liegt es allein in ihren Händen in welcher Richtung sie sich engagieren wollen. Es stellt eine Grundlage zur Sicherung der Existenz und gesellschaftlichen Teilhabe dar, ohne dass eine sozialadministrative Bedürftigkeitsprüfung erfolgt, es wird aber im Gegensatz zum BGE eine Bereitschaft zur gemeinnützigen Arbeit gefordert.
Die Höhe der gemeinnützigen Arbeit wird mit mindestens der halben durchschnittlichen Wochenarbeitszeit festgelegt.
Das gemeinnützige Grundeinkommen ist eine Form des [Bürgergeldes] (Grundeinkommens).
Wer mit dem gemeinnützigen Grundeinkommen über mehr Geld verfügen möchte, könnte sich dies immer noch (z. B. durch [Erwerbsarbeit]) dazu verdienen – es bestünde nur keine existenzielle Notwendigkeit mehr zur gewerbsmäßigen Erwerbsarbeit.
Der Bürger verliert seine Berechtigung auf das GGE, wenn er mehr als die halbe Zeit der durchschnittlichen Arbeitszeit mit nicht gemeinnütziger Arbeit verbringt. Er kann also sein Einkommen mit dem GGE verdoppeln aber seine bezahlte Gesamtarbeitszeit nicht mehr als verdoppeln.
Modell
Zur Finanzierung des gemeinnützigen Grundeinkommens ist keine Vereinfachung und Neuordnung des Steuersystems vorgesehen. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Rente, Ausbildungsförderung, Kindergeld und ähnliche Sozialleistungen würden nicht ersetzt und nicht wegfallen.
Die Finanzierung des gemeinnützigen Grundeinkommens geschieht über die Einführung eines neuen Arbeitszeitgesetzes bzw. Arbeitszeitregelungsgesetzes und der de facto Abschaffung der Arbeitslosigkeit.
Durch die schrittweise Abschaffung der Arbeitslosigkeit und der Einsparungen bei den Sozialausgaben kann das gemeinnützige Grundeinkommen ebenfalls schrittweise eingeführt werden, dabei werden die zugelassenen Beschäftigungsfelder allmählich ausgeweitet. Angefangen von klassischen gemeinnützigen Tätigkeiten im Sozialbereich und im Sport. Bis hin zu freier Kunst(CC) und freier Software (Open Source Software).
Es muss keine neue Besteuerung des Konsums oder Besteuerung des Einkommens eingeführt werden. Es ist somit auch als Alleingang im internationalem Umfeld möglich ohne Wettbewerbsnachteile als Standort befürchten zu müssen.
Unabhängig von der Währung und vom Wert derselben
Das gemeinnützige Grundeinkommen wird immer an dem Sozialhilfesatz festgemacht und wird mit einem Faktor x (z.B.1,8) multipliziert. Somit wird kein Extra Wert festgelegt. Die Sozialhilfe wird schon Kompliziert errechnet. Das GGE sollte eben immer deutlich drüber liegen und somit die Bürger zur Gemeinnützigkeit animieren.
Besteuerung
Das GGE wird nicht besteuert, es führt auch nicht zur erhöhten Versteuerung des sonstigen Einkommens.
Es ist nicht nötig, dass das Steuersystem stark geändert wird. Es werden bedingt durch das GGE keine Änderung der Konsumsteuern erforderlich.
Änderungen der Steuern können auf Grund von anderen Parametern und Bedingungen sowie Zielvorgaben durchgeführt werden und sind vom GGE unabhängig.
Schnittpunkte mit der Piratenidee
Freiheit
- Man braucht ein Einkommen um Grundrechte wahrzunehmen.
- Das gemeinnützige Grundeinkommen stärkt die Unabhängigkeit der Bürger von Firmen, Parteien, Lobbys, Behörden.
- Das gemeinnützige Grundeinkommen schränkt das Arbeitgebermonopol ein.
- Ein gemeinnütziges Grundeinkommen wäre kein neues Bürgerrecht/Grundrecht. Es würde dem Bürger nicht das Recht auf Arbeit abkaufen. Es wäre eine freiwillige Leistung der Gesellschaft für Bürger die freiwillig zum Wohle der Gesellschaft tätig sind.
- Es würde soziale Konflikte entschärfen, da sich jeder nach seinen Möglichkeiten in die Gesellschaft einbringen kann und dafür Anerkennung erhält.
Wirtschaftlichkeit
- Das gemeinnützige Grundeinkommen fördert die Möglichkeit nicht-kommerzieller Kultur/Wissensschaffung (Open Source, Wiki(pedia), Literatur, CC-Musik/Kunst allgemein)
- Das gemeinnützige Grundeinkommen verbessert die Möglichkeit zur Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit
- Ein gemeinnütziges Grundeinkommen ist einfach und transparent
- Ein gemeinnütziges Grundeinkommen passt zu modernen Arbeitsverhältnissen ("gebrochene Biographie") und ist daher ein Sozialsystem für die Informations-/Wissensgesellschaft ("Digitale Boheme", siehe Sascha Lobo ;)
- Ein gemeinnütziges Grundeinkommen würde Arbeitslose nicht stigmatisieren, keine Ausgrenzung ("Unterschicht")
- Ein gemeinnütziges Grundeinkommen verbessert die Möglichkeiten zur Fortbildung und Bildung allgemein
- Ein gemeinnütziges Grundeinkommen baut unnötige Bürokratie ab. Allerdings nicht in dem Maße wie es das BGE verspricht.
- Ein gemeinnützige Grundeinkommen setzt nicht nur Kreativität frei, sondern fördert diese.
- Die Sorge um das Täglichbrot würde entfallen.
- Das gemeinnützige Grundeinkommen passt zu p:Wikinomics
Offenheit
- Die Rechtmäßigkeit des Bezugs von gemeinnützigem Grundeinkommen kann von jedem nachvollzogen werden, da die Erbrachten gemeinnützigen Leistungen offen gelegt werden, auch als Selbstzweck da sie ja für die Allgemeinheit getätigt werden.
- Ein gemeinnütziges Grundeinkommen entschärft Urheberrechtskonflikte: Wenn alle Urheber von CC-Kunst über ein gemeinnütziges Grundeinkommen verfügen würden, wären sie nicht auf Einnahmen nach dem Urheberrecht angewiesen.
- Schafft Transparenz in den staatlichen Transferleistungen und verhindert den Gläsernen Bürger da die Offenlegung der persönlichen Finanzsituation vor dem Staat entfällt.
Bürgerrechte/ Menschenrechte
- Das Recht auf Arbeit (Menschenrecht) wird mit diesem GGE nicht ausgehebelt oder abgegolten. Es wird eine zusätzliche Möglichkeit der Selbstversorgung geschaffen.
- Im Zusammenhang mit der Finanzierung des GGE über das Arbeitszeitgesetz oder die Änderung der Arbeitslosenversicherung bzw. ein neues Arbeitszeitregelungsgesetz wird endlich dem Arkikel 23 der Menschenrechte Rechnung getragen.
Rechtslage in Deutschland
Nach heutiger Rechtslage besteht in der Bundesrepublik kein gesetzlicher Anspruch auf ein Grundeinkommen. Menschen, die zum Beispiel wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen außerstande sind, sich persönlich oder sozial zu entfalten, haben aber einen rechtlich gesicherten Anspruch auf eine staatliche existenzielle Mindestsicherung, die als Minimalgarantie ein Soziokulturelles Existenzminimum gewährleisten muss.vergl. Bundesverfassungsgericht, Urteil BVerfGE 40, 121 - Waisenrente II, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juni 1975 (Quelle: Projekt "Deutschsprachiges Fallrecht (DFR)) der Universität Bern)
Ansätze zur Einführung
Es ist möglich das GGE für einen anfänglich begrenzten Personenkreis einzuführen. Die Einführung des GGE ohne grundsätzlichen Rechtsanspruch für alle mit einem Mal nach der Einführung hat den Vorteil, dass der Staat nicht in eine finanzielle Notlage gedrängt werden kann. Es handelt sich um die staatliche Anerkennung gemeinnütziger Leistung für Bürger die sich vorwiegend dieser Arbeit widmen wollen. Eine freiwillige Leistung des Staates für eine freiwillige Leistung der Bürger.
Das GGE ist nicht als Allheilmittel gegen die soziale Ungerechtigkeit im Lande gedacht. Es ist eine ergänzende Maßnahme zur Schaffung von Arbeitsgerechtigkeit und Ausgleich der Kräfte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und zur Integration von Bürgern die mit dem Arbeitsmarkt nur negative Erfahrungen gemacht haben.
Als erste und wichtigste Aufgabe zur Erreichung einer sozialen Gerechtigkeit ist der Abbau der Arbeitslosigkeit zu betrachten, dazu bedarf es einer Grundlegenden Änderung des Arbeitszeitgesetzes (Durchsetzung des Atikel 23 der UN-Menschenrechte).
Wenn die Arbeitslosigkeit kein Problem mehr darstellt, kann auch ein allgemeiner Anspruch auf das GGE formuliert werden.
Mögliche Umsetzung in Deutschland
Nachdem die Arbeitslosigkeit mit Hilfe des neuen Arbeitszeitgesetzes zu sinken beginnt, werden Mittel zu Sozialleistungen frei. Die Arbeitslosenversicherung muss nicht weiter staatlich gestützt werden und auch für Harz IV und ähnliche Leistungen muss weniger ausgegeben werden.
Die freiwerdenden Mittel werden Schrittweise dem GGE zugeführt. Es werden immer neue Tätigkeitsfelder als GGE-fähig anerkannt. Hierbei wird deutlich Politik nach Kassenlage gemacht, da die Staatsverschuldung nicht weiter voran getrieben werden kann.
Aus gemeinnütziger Tätigkeit entstehen dem Staat keine Einnahmen, daher kann er nicht daran interessiert sein, dass sich ein Großteil der Bevölkerung dieser widmet. Es kann und soll nur eine Ergänzung und Möglichkeit zur Lebensgestaltung sein.
Das GGE wirkt nur auf die Unter- und Mittelschicht, also die Armen und Arbeiter. Daher wäre eine stufenweise Einführung in den Bundesländern mit der höchsten Arbeitslosigkeit ein interessanter Ansatz.
Da die Einführung nicht mehr Geld kostet, kann sie immer parallel zur Annahme der neuen Arbeitszeitregulierung (die z.B. auch erst freiwillig eingeführt werden könnte) in den jeweiligen Bundesländern eingeführt werden.
Man könnte den Tarifpartnern anbieten, sich freiwillig der neuen Arbeitszeitregulierung zu unterwerfen und ihnen dafür anbieten den Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung zu kürzen.
Da es sich nicht um einen billionenschweren Umbruch handelt, wie beim BGE, kann es Schrittweise ohne große Wettbewerbsverzerrungen und Firmen-, Staats- oder Landespleiten eingeführt werden.
Allgemeine Kritik
Die allgemeinen Kritikpunkte des BGE treffen allgemein auf das GGE nicht zu.
Die Auswirkungen auf Arbeitsmarkt und [Preise] sind bei diesem Modell vorhersehbar. Daher ist dieses Modell für die Wirklichkeit tauglich.
Mit dem GGE wird keine sinnlose Umverteilungsmaschine in Gang gesetzt.
Es sind nicht die Gutverdiener die eigentlichen Profiteure, die das Geld nicht brauchen.
Der Staat kann eben nicht als bedingungsloser Grundversorger verpflichtet werden.
Der Staat muss nicht bedingungslos alle ernähren.
Der Staat hat die Aufgabe gerechte Gesetze zu schreiben, bei denen das Miteinander gerecht geregelt wird.
Das Leben auf Kosten anderer sollte dabei möglichst vermieden werden. Das gilt für beide Seiten: Zum einen soll der Arbeitgeber nicht auf Kosten der Arbeitnehmer oder Arbeitslosen seinen Reichtum gründen, andererseits soll der Leistungsempfänger auch nicht auf Kosten der Leistungsträger leben können.
Aktuelle Diskussionen
Durch das BGE wird dem Bürger das Recht auf Arbeit abgekauft. Durch das GGE nicht. Die Bedürftigkeitsprüfung entfällt auch bei den Empfängern des GGE, weil nur die gemeinnützige Tätigkeit öffentlich allgemein bekannt gegeben werden muss. Diese Tätigkeit wird nicht von Amtswegen geprüft, kann aber von jedem Bürger geprüft und beanstandet werden.
Das GGE kann nicht dazu führen, dass Menschen sich aus der Gesellschaft zurückziehen. Sie werden in der Gesellschaft gebraucht und von ihr gefördert. Das GGE ist keine „Stilllegungsprämie“. Menschen werden nicht „als nutzlos abgestempelt“ und „mit Geld abgefunden“.
Das GGE ist nicht zu verwechseln mit dem „liberalen [Bürgergeld]“ , da dieses eine Arbeitsverpflichtung zur kommerziellen Arbeit enthält und damit angestrebt wird den Arbeitslohn auf Kosten der Gesellschaft zu senken.
Das ist beim GGE nicht der Fall, das GGE führt in der Konsequenz zu steigenden Löhnen im unteren Lohnsektor.
Umsetzungsversuche
Das GGE kann begrenzt auf Gebiete oder Branchen jederzeit ohne große finanzielle Belastungen oder Umbrüche eingeführt werden, wenn es im Zusammenhang mit der gerechteren Arbeitsverteilung (siehe oben) eingeführt wird.
Es ist nicht als allein wirkendes Modell gedacht.
Ethische Aspekte
Befürworter leiten das Ziel eines bedingungslosen Grundeinkommens aus der Menschenwürde ab: Das grundgesetzliche Verbot der Zwangsarbeit werde durch den ökonomischen Zwang zur Arbeit um der Selbsterhaltung willen ausgehebelt. Die Befürworter möchten damit Freiheit für die persönliche Entfaltung des Individuums schaffen und somit neue Lebenskonzepte in sozialen und künstlerischen Bereichen ermöglichen.
Gegner befürchten, ein bedingungsloses Grundeinkommen werde Bürger häufiger als derzeit zur Untätigkeit verleiten, da der materielle Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit sinke. Wenn sich insbesondere für Menschen mit bisher geringem Einkommen Arbeit materiell kaum lohne, würden sich unter anderem nicht mehr genug Menschen finden, um niedrig entlohnte und besonders unangenehme Arbeiten auszuführen.
Gegner des GGE kritisieren den „Zwang zur Arbeit“. Dass es sich hierbei um eine freiwillig aufgenommene, selbst bestimmte gemeinnützige Tätigkeit handelt wird außer acht gelassen.
Befürworter des GGE finden den Anreitz zur Aufnahme einer Tätigkeit als wichtigen Aspekt um Langzeitarbeitslose wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Niemand wird dabei zur Arbeit bei kommerziellen Arbeitgebern gezwungen. Des weiteren wirkt die „bezahlte gemeinnützige Arbeit“ als Billiglohnkonkurrenz und führt dadurch zu steigenden Löhnen im Billiglohnsektor.
Das GGE wird nach den Gesetzen freier Märkte dazu führen, dass bisher schlecht bezahlte, aber notwendige Arbeit besser bezahlt bzw. attraktiver gestaltet oder durch automatisierte Prozesse ersetzt wird. Für notwendige oder weithin gewünschte Arbeiten würden zwangsläufig ansprechende und lohnende Arbeitsverhältnisse geschaffen werden, und für ausreichend attraktive beziehungsweise lukrative Arbeitsangebote fänden sich im Mittel und mittelfristig immer genug Arbeitswillige.
Im Zusammenhang mit der Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes ist es nun möglich, dass der Arbeitsmarkt an Angebot und Nachfrage orientieren kann, was heute wegen des Überangebot an Arbeitskräften und dem Zwang zur kommerziellen Arbeit nicht geht.
Literatur
Monographien
Beiträge
Weblinks
- Braunschweig/Arbeitsgruppen/AG_Politik/Sozialpolitik Präsentation
- Arbeitszeitgesetz
- Arbeitslosenversicherung
- Braunschweig/Arbeitsgruppen/AG_Politik/Sozialpolitik
- Zukunftsprogramm
- soziale Gerechtigkeit
- Arbeitszeitregelungsgesetz
- FAQ-Sozialpolitik
- Kritik