Archiv:NRW/Projektgruppe/Satzung/Orga/Arbeitsraum

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Änderungsanträge

Eine Arbeitsversion der Satzung mit kenntlichgemachten Änderungen findet sie hier.


A01 Aufgaben der Vorstände

-- gelöscht, weil identisch mit A15 --

LF-A02 Vorstand nicht auf ein Jahr begrenzen.

Änderungsantrag Nr.
A02
Beantragt von
Thorres i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / §8, Abs. (1); § 9, Abs. (3)
Beantragte Änderungen
  • Ersetze den § 9 Abs (3) durch "Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von dem Landesparteitag im ersten Quartal eines jeden Kalenderjahres gewählt. Wurde am Ende des Quartals kein neuer Vorstand gewählt, bleibt der alte Vorstand bis zur Wahl eines neuen Vorstandes kommisarisch im Amt. Ein neuer LPT ist dann schnellstmöglich einzuberufen."
Begründung

Wir hatten am Anfang dieses Jahres die Situation, dass wir eine Woche keinen beschlussfähigen Vorstand hatten, da die Vorstandswahlen im Vergleich zum vorherigem Jahr um eine Woche verschoben waren. Dieses Problem sollte durch diesen Satzungsänderungsantrag in Zukunft nicht mehr auftreten.

Ist:

§9 Landesvorstand (LVOR)

(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von der Landesmitgliederversammlung in geheimer Wahl, für die Dauer von 1 (einem) Jahr gewählt.

Soll:

§9 Landesvorstand (LVOR)

(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von dem Landesparteitag im ersten Quartal eines jeden Kalenderjahres gewählt. Wurde am Ende des Quartals kein neuer Vorstand gewählt, bleibt der alte Vorstand bis zur Wahl eines neuen Vorstandes kommisarisch im Amt. Ein neuer LPT ist dann schnellstmöglich einzuberufen.

LF-Status

angenommen


A03 PG/AG/Vorstand-Budget so ändern, dass es nicht auf dem nächsten LPT wieder verfällt.

Änderungsantrag Nr.
A03
Beantragt von
Thorres i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / Finanzordnung § 6
Beantragte Änderungen
  • Ersetze §6 (1) durch den Absatz "Der LPT kann über die Zuteilung oder Rücknahme eines einmaligen oder monatlichen Betrags an eine AG oder PG entscheiden. Die Zuteilung darf an weitere Bedingungen geknüpft sein. Die zugeteilten Beträge sind auf dem jeweiligen virtuellen Konto der AG oder PG gutzuschreiben."
  • Ersetze §6 (2) durch den Absatz "Der LPT entscheidet ebenfalls über die Zuteilung oder Rücknahme eines einmaligen oder monatlichen Betrages an den Vorstand. Dieser wird auf dem virtuellen Konto des Vorstands gutgeschrieben."
Begründung

Wenn das Budget zum nächsten LPT immer wieder verfällt, kann es dazu kommen, dass die AG,PG extra vorher noch alles Geld ausgeben. Die Finanzmittel sollten aber nicht einfach verprasst werden, sondern vernünftig verwendet werden. Um das zu verhindern schlagen wir vor, die Geldzuweisungen nicht jeden LPT verfallen zu lassen, sondern auf den virtuellen Konten zu lassen. Gleichzeitig soll die Mitgliederversammlung das Recht eingeräumt bekommen, die Finanzen manuell zurückzuziehen.

Ist:

FO §6 - Verteilung der Finanzmittel

(1) Die LMV kann über die Zuteilung eines einmaligen oder monatlichen Betrags an eine AG oder PG entscheiden. Die Zuteilung darf an weitere Bedingungen geknüpft sein und ist bis zur nächsten LMV gültig. Die zugeteilten Beträge sind auf dem jeweiligen virtuellen Konto der AG oder PG gutzuschreiben.

(2) Die LMV kann über die Zuteilung eines einmaligen oder monatlichen Betrags an eine AG oder PG entscheiden. Die Zuteilung darf an weitere Bedingungen geknüpft sein und ist bis zur nächsten LMV gültig. Die zugeteilten Beträge sind auf dem jeweiligen virtuellen Konto der AG oder PG gutzuschreiben.

Soll:

FO §6 - Verteilung der Finanzmittel

(1) Der LPT kann über die Zuteilung oder Rücknahme eines einmaligen oder monatlichen Betrags an eine AG oder PG entscheiden. Die Zuteilung darf an weitere Bedingungen geknüpft sein. Die zugeteilten Beträge sind auf dem jeweiligen virtuellen Konto der AG oder PG gutzuschreiben.

(2) Der LPT entscheidet ebenfalls über die Zuteilung oder Rücknahme eines einmaligen oder monatlichen Betrages an den Vorstand. Dieser wird auf dem virtuellen Konto des Vorstands gutgeschrieben.

LF-Status

eingestellt


A04 Crewordung: Schiedsgerichtparagraph zur Crewmittelfinanzordnung (Einer Crew, das Geld länger als ein Jahr zusprechen oder auch wegnehmen)

Änderungsantrag Nr.
A04
Beantragt von
Glassesaregood i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / § 6 FO Verteilung der Finanzmittel
Beantragte Änderungen

Ersetze den § 6 Abs. 5 durch "Bei folgenden Gründen sind einzelnen PG, AG oder Crews durch den Landesvorstand die finanziellen Mittel zu entziehen und in die freien Finanzmittel zu überführen:

a) Wenn sie über einen Zeitraum von 3 Monaten nicht mehr erreichbar sind,
b) wenn sie das Geld nicht parteiförderlich einsetzen oder
c) wenn sie innerhalb von einem Jahr keine finanziellen Aktivitäten veranlassen und auf Nachfrage keine ausreichende Begründung liefern.
Begründung

Da das Geld der einzelnen Crew, PG oder AG auch aus zweckgebundenen Spenden bestehen kann, darf dieses Geld zum Jahresende nicht einfach weggenommen werden.

IST:

§6 FO Verteilung der Finanzmittel
(5) Verbleibt zum Ende des Geschäftsjahres Geld auf dem virtuellen Konto einer Crew, verbleiben höchstens 25% der gesamten Creweinnahmen des Geschäftsjahres auf dem virtuellen Konto, der Rest geht in die freien Finanzmittel über.

SOLL:

§6 FO Verteilung der Finanzmittel
(5) Bei folgenden Gründen sind einzelnen PG, AG und Crews durch den Landesvorstand die finanziellen Mittel zu entziehen und in die freien Finanzmittel zu überführen.

a) Wenn sie über einen Zeitraum von 3 Monaten nicht mehr erreichbar sind,
b) wenn sie das Geld nicht parteiförderlich einsetzen oder
c) wenn sie innerhalb von einem Jahr keine finanziellen Aktivitäten veranlassen und auf Nachfrage keine ausreichende Begründung liefern.


LF-Status

eingepflegt


A05 §2 Abs (2a) Ortsverein

Änderungsantrag Nr.
A05
Beantragt von
quwr i. A. der PG Satzung
Betrifft
NRW Satzung / §2 Abs (2a)
Beantragte Änderungen

Ersetze "dem Ortsverein" durch "der niedrigsten Gliederung"

Begründung

Es gibt noch keine Ortsvereine in NRW, daher sollte das auf die niedrigste Gliederung umgestellt werden, um universeller zu sein.

IST

(2) Mitglied der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen kann unter Beachtung der in Abs. 1 genannten Einschränkungen jede in Deutschland lebende Person mit angezeigtem Wohnsitz im Bundesland Nordrhein-Westfalen sein.

(a) Jeder Pirat gehört grundsätzlich dem Ortsverein an, in dessen Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegen stehen, kann der Pirat die Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei bestimmen. Der Antrag zur Aufnahme in eine andere Gliederung erfolgt in Schriftform und wird von der nächsthöheren Gliederung entschieden. Ein ablehnender Bescheid muss in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden.


SOLL

(2) Mitglied der Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen kann unter Beachtung der in Abs. 1 genannten Einschränkungen jede in Deutschland lebende Person mit angezeigtem Wohnsitz im Bundesland Nordrhein-Westfalen sein.

(a) Jeder Pirat gehört grundsätzlich der niedrigsten Gliederung an, in dessen Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegen stehen, kann der Pirat die Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei bestimmen. Der Antrag zur Aufnahme in eine andere Gliederung erfolgt in Schriftform und wird von der nächsthöheren Gliederung entschieden. Ein ablehnender Bescheid muss in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden.

LF-Status

eingepflegt


A06 NRW-Pirat definieren

§ 2 Mitgliedschaft

Änderungsantrag Nr.
A06
Beantragt von
quwr für die Crew:PG/Satzung_NRW
Betrifft
NRW Satzung / §2(6)
Beantragte Änderungen

Ergänze im §2(6) des Satz: "Die Mitglieder des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen bekommen den Zusatz "NRW-" und heißen entsprechend NRW-Piraten."

Begründung

Die Bezeichnung der NRW-Piraten ergänzen.

IST

(6) Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bzw. einzeln als Pirat bezeichnet.

SOLL

(6) Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bzw. einzeln als Pirat bezeichnet. Die Mitglieder des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen bekommen den Zusatz "NRW-" und heißen entsprechend NRW-Piraten.

LF-Status

eingepflegt


A07 § 6 Abs (1) weitere Gliederungen nach Bundessatzung gar nicht möglich.

Änderungsantrag Nr.
A07
Beantragt von
quwr für die Crew:PG/Satzung_NRW
Betrifft
NRW Satzung / §6(1)
Beantragte Änderungen

Streiche den Satz: "Weitere Verbände können in Abstimmung mit dem Vorstand einer höheren Instanz gegründet werden."

Begründung

Nach Bundessatzung gibt es nach den Landesverbänden nur noch Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände.

IST

1) Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände. Weitere Verbände können in Abstimmung mit dem Vorstand einer höheren Instanz gegründet werden.

SOLL

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände.

LF-Status

eingestellt


A07 (b): Bezirksverbände aus der Satzung streichen

Änderungsantrag Nr.
A07b
Beantragt von
quwr für die Crew:PG/Satzung_NRW
Betrifft
NRW Satzung / §6(1,4), §8(4)
Beantragte Änderungen

Streiche in §6(1) "Bezirks-, "

Erhöhe in §6(4) den Anteil des Landesverbands auf 50% und streiche den Satz: "Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband erhält 25%."

Ersetze in §8(4a) das Komma durch ein "oder", streiche in (b) das Komma und streiche "(c) von mindestens einem Viertel der Bezirksgruppen oder"

Begründung

Auf Bezirksebene wird eh keine Politik gemacht. Entspricht also einer reinen Verwaltungseinheit.

IST

§6 Abs. (1) Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände. Weitere Verbände können in Abstimmung mit dem Vorstand einer höheren Instanz gegründet werden.

§6 Abs. (4) Die Mitgliedsbeiträge, die für den Landesverband und seine Untergliederungen werden folgendermaßen verteilt: Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 20%. Der für das Mitglied zu- ständige Ortsverband erhält 30%.

§8 Abs. (4) Der LPT wird auf Verlangen (a) des LVORs, (b) von mindestens einem Zehntel der NRW-Piraten, (c) von mindestens einem Viertel der Bezirksgruppen oder einberufen.


SOLL

§6 Abs. (1) Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Kreis- und Ortsverbände. Weitere Verbände können in Abstimmung mit dem Vorstand einer höheren Instanz gegründet werden.

§6 Abs. (4) Die Mitgliedsbeiträge, die für den Landesverband und seine Untergliederungen werden folgendermaßen verteilt: Der Landesverband erhält 50%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 20%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 30%.

§8 Abs. (4) Der LPT wird auf Verlangen (a) des LVORs oder (b) von mindestens einem Zehntel der NRW-Piraten einberufen.

LF-Status

eingestellt


A08 Einstimmigkeitsprinzip

Änderungsantrag Nr.
A08
Beantragt von
quwr i. A. der PG Satzung
Betrifft
NRW Satzung / §1(4)CO
Beantragte Änderungen

Streiche in §1(4)CO "im Konsens"und füge hinter "Crew-Mitglieder" die Worte "ohne Gegenstimme" ein.

Begründung

das Wort Konsens soll genauer präzisiert werden.

IST

§1 Abs. (4) Crewordnung Innerhalb jeder Piraten-Crew werden Entscheidungen grundsätzlich im Konsens im Rahmen eines Crew-Treffens durch die anwesenden Crew-Mitglieder getroffen.

SOLL

§1 Abs. (4) Crewordnung Innerhalb jeder Piraten-Crew werden Entscheidungen im Rahmen eines Crew-Treffens durch die anwesenden Crew-Mitglieder ohne Gegenstimme getroffen

LF-Status

eingestellt


A09 Beendigung der Crewmitgliedschaft

Änderungsantrag Nr.
A09
Beantragt von
glassesaregood i. A. der PG Satzung
Betrifft
NRW Satzung / §6 (7) Crewordnung
Beantragte Änderungen

Ersetze in §6 (7) Crewordnung mit dem 1. des folgenden Monats durch sofort

Begründung

Damit alle Verpflichtungen und Rechte für das ausgetretene Crewmitglied aus einer Crewmitgliedschaft nicht mehr gelten.

IST

§6 Abs. (7) Crewordnung: Der Austritt aus einer Crew wird mit dem 1. des folgenden Monats gültig.

SOLL

§6 Abs. (7) Crewordnung: Der Austritt aus einer Crew wird sofort gültig.

LF-Status

eingestellt


A10 konkurrierende AKs, AGs und PGs

Änderungsantrag Nr.
A10
Beantragt von
Thorres i. A. der PG Satzung
Betrifft
NRW Satzung / CO §13 (3) Aufgaben der Vorstände
Beantragte Änderungen

Fasse in der Crewordnung § 13 Abs. (3) Punkt b) wie folgt neu: "die Arbeitsgruppen, Projektgruppen und Arbeitskreise auf gemeinsame Inhalte und verknüpfungsmöglichkeiten hinzuweisen und Maßnahmen mit dem Ziel der Bündelung von Inhalten zu erwirken,"

Begründung

IST

Der Politische Geschäftsführer hat die Aufgaben
(b) die Arbeitsgruppen, Projektgruppen und Arbeitskreise auf gemeinsame Inhalte und Verknüpfungsmöglichkeiten hinweisen,

SOLL

Der Politische Geschäftsführer hat die Aufgaben
(b) die Arbeitsgruppen, Projektgruppen und Arbeitskreise auf gemeinsame Inhalte und Verknüpfungsmöglichkeiten hinzuweisen und Maßnahmen mit dem Ziel der Bündelung von Inhalten zu erwirken

LF-Status

eingestellt


A11 10 Tagesfrist zur Vorstandssitzung

--- zurückgezogen ---

A12 Wahlmodalitäten in die Satzung aufnehmen

Änderungsantrag Nr.
A12
Beantragt von
Thorres i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / § 12 Satzung und Programme
Beantragte Änderungen

Ersetze in § 12 Abs. (1) "Zweidrittelmehrheit" durch "Zweidrittelmehrheit aller stimmberechtigten Anwesenden einer Landesmitgliederversammlung".

Begründung

Die Wahlmodalitäten sollen in der Satzung präzisiert werden.

Ist

§12 Satzungs- Und Programmänderung

(1) Änderungen der Landessatzung und des Landesprogramms können nur von einer Landesmitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

Soll

(1) Änderungen der Landessatzung und des Landesprogramms können nur von einer Landesmitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit aller stimmberechtigten Anwesenden einer Landesmitgliederversammlung beschlossen werden.

LF-Status

eingestellt


A13 Wer darf Satzungs- und Programmänderungen einreichen?

Änderungsantrag Nr.
A13
Beantragt von
Thorres i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / § 12 Satzung und Programme
Beantragte Änderungen

Ersetze in § 12 Abs. (4) "Mitgliedern des Landesverband Nordrhein-Westfalen" durch "Piraten".

Begründung

Konstruktive Arbeit kann (und soll) auch von außerhalb NRWs eingebracht werden können, ohne den Umweg über einen NRW-Piraten gehen zu müssen. Über eingereichte Anträge können nur die NRW-Piraten abstimmen.


IST

§12 (4) Satzungs- und Programmänderungen können nur von Mitgliedern des Landesverband Nordrhein-Westfalen eingereicht werden.

SOLL

§12 (4) Satzungs- und Programmänderungen können nur von Piraten eingereicht werden.

LF-Status

eingestellt


A14a Vorschlagsunterstützer für Satzungs- und Programmänderungen

zurückgezogen.

A14b Vorschlagsunterstützer für Satzungs- und Programmänderungen

Änderungsantrag Nr.
A14a
Beantragt von
Thorres i. A. der PG Satzung
Betrifft
NRW Satzung / §12 Satzung und Programme
Beantragte Änderungen

Füge in § 12 einen neuen Absatz mit folgendem Inhalt an: "Damit über einen Antrag bei dem LPT abgstimmt werden kann. Muss der Antragsteller bis 10 Kalendertage vor dem LPT mindestens 5 NRW-Piraten als Unterstützer gewinnen."

Begründung

Um einer eventuellen Antragsflut Herr zu werden, könnte man eine leichte Hürde einbauen.


IST

- nicht vorhanden -

SOLL

(5) Damit über einen Antrag bei dem LPT abgstimmt werden kann. Muss der Antragsteller bis 10 Kalendertage vor dem LPT mindestens 5 NRW-Piraten als Unterstützer gewinnen.


A15 Verwaltungspiraten in Schatzmeister + Gensek umbenennen (verbesserung)

zurückgezogen.

A16 §8 (6) Definition von Anträgen und Dauer der Einladung

zurückgezogen

A17 Akteneinsicht

Änderungsantrag Nr.
A17
Beantragt von
Thorres i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / § 4 Rechte und Pflichten der Piraten
Beantragte Änderungen
  • Ändere § 4 Abs. (7) in "Jeder Pirat hat gegenüber dem Landesverband-NRW einen Anspruch auf Zugang zu allen Informationen, wenn der Herausgabe nicht andere Regelungen oder Gesetze entgegenstehen. Über den Antrag auf Informationszugang entscheidet ein vom Landesvorstand zu bestimmender Ansprechpartner. Der Informationszugang soll innerhalb eines Monats erfolgen. Für Auskünfte können Auslagen erhoben werden. Dies gilt nicht für die Erteilung von Auskünften in elektronischer Form."
  • Streiche §7 Abs. (8) und (9)

Begründung

Die aktuellen Absätze zum Thema Informationsfreiheit sind sehr schwammig und unsauber formuliert. Außerdem hat das Mitglied eigentlich dadurch nur prinzipiell die definierten Rechte, letztendlich kann es sie aber nicht einfordern, da 1. kein Ansprechpartner definiert ist, an dem man sich wenden kann und 2. keine Frist festgelegt ist. Das heißt jede Person kann im zweifelsfall behaupten sie sei nicht zuständig oder den Antragsteller bis ins unendliche warten lassen. Gerade wir als Transparenz- und Datenschutzpartei sollten das aber vernünftig definiert haben.

IST

  • (7) Jeder Pirat hat grundsätzlich das Recht, sich über alle Papiere und Einladungen der Piratenpartei Deutschland in Kenntnis zu setzen.
  • (8) Jeder Pirat hat das Recht auf Zusendung der Einladung der jeweiligen Gruppen der Partei, in denen er mitarbeitet.
  • (9) Jeder Pirat hat das Recht auf Akteneinsicht in die ihn betreffenden Unterlagen der Partei.

SOLL

  • (7) Jeder Pirat hat gegenüber dem Landesverband-NRW einen Anspruch auf Zugang zu allen Informationen, wenn der Herausgabe nicht andere Regelungen oder Gesetze entgegenstehen. Über den Antrag auf Informationszugang entscheidet ein vom Landesvorstand zu bestimmender Ansprechpartner. Der Informationszugang soll innerhalb eines Monats erfolgen. Für Auskünfte können Auslagen erhoben werden. Dies gilt nicht für die Erteilung von Auskünften in elektronischer Form.
  • (8) - gestrichen -
  • (9) - gestrichen -

LF-Status

eingestellt



SÄA A18

Änderungsantrag Nr.
A18
Beantragt von
Thorres i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / § 8 Landesparteitag (LPT)
Beantragte Änderungen
  • Ersetze in §8 Abs. (1) die Worte "Die LMV" durch "Der LPT" und "Jahr" durch "Kalenderjahr"
Begründung

Die Landesmitgliederversammlung heißt in unserer Satzung "LPT" oder "Landesparteitag", das sollte in diesem Paragraphen auch angepasst werden. Durch "Kalenderjahr" wird die Zeitangabe präzisiert, das wurde an anderen Stellen in der Satzung auch so praktiziert.

Ist

§8 Abs. (1): Die LMV tagt mindestens im ersten Quartal eines jeden Jahres. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen.

Soll

§8 Abs. (1): Der LPT tagt mindestens im ersten Quartal eines jeden Kalenderjahres. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen.

LF-Status

angenommen (78j/5n/8e)


A19 Änderungsantrag §3(1) Verweis auf den gelöschten Absatz (2)

Änderungsantrag Nr.
A19
Beantragt von
Thorres i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / § 3
Beantragte Änderungen

Ersetze in § 3 Abs. (1) die Worte "Abs. 3 Satz 2" durch §3 (6).

Begründung

Es gibt keinen Abs. 3 Satz 2.

  • Ist: Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird zunächst unmittelbar bei dem Landesverband erworben. Nach der Gründung niederer Gliederungen wird die Mitgliedschaft bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 bestimmten Wohnort umfasst.
  • Soll: Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird zunächst unmittelbar bei dem Landesverband erworben. Nach der Gründung niederer Gliederungen wird die Mitgliedschaft bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach §3(6) bestimmten Wohnort umfasst.

LF-Status

eingestellt


A20 Neufassung §13

--- zurückgezogen ---

A21 Crewordnung: §10 (2): Crew Repräsentanten? Es solle jeder Pirat stimmberechtigt sein

Änderungsantrag Nr.
A21
Beantragt von
Thorres i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / CO § 10 Arbeitskreise
Beantragte Änderungen
  • Ersetze den Satz: Jede Crew hat das Recht, zu diesen Sitzungen einen Repräsentanten zu entsenden, welcher die Crew-Meinung auf der Sitzung zu vertreten hat. durch Jedermann hat das Recht an den Sitzungen teilzunehmen.
  • Streichen des Satzteils: per Mehrheitsentscheid der anwesenden Crew-Repräsentanten
Begründung

Jeder sollte das Recht haben, bei Arbeitskreisen mitzuarbeiten. Damit wird die Satzung auch an die aktuelle Handhabe der AK angepasst.

  • Ist: Arbeitskreise treffen sich mindestens einmal pro Quartal zu öffentlichen Sitzungen. Jede Crew hat das Recht, zu diesen Sitzungen einen Repräsentanten zu entsenden, welcher die Crew-Meinung auf der Sitzung zu vertreten hat. Auf den Sitzungen wird die Konsensfähigkeit von vorher erarbeiteten Positionen und Aussagen überprüft. Ebenfalls wird dort der Termin der nächsten Sitzung per Mehrheitsentscheid der anwesenden Crew-Repräsentanten festgelegt.
  • Soll: Arbeitskreise treffen sich mindestens einmal pro Quartal zu öffentlichen Sitzungen. Jedermann hat das Recht an den Sitzungen teilzunehmen. Auf den Sitzungen wird die Konsensfähigkeit von vorher erarbeiteten Positionen und Aussagen überprüft. Ebenfalls wird dort der Termin der nächsten Sitzung festgelegt.

LF-Status

eingestellt



A22 Untergeordnete Verbände zur Veröffentlichung der Protokolle auf der Crewsprecherliste verpflichten

---zurückgezogen---

A23 Aufgabendefinition von AG/PG nicht änderbar

---zurückgezogen---

A24 §4, Abs.(3): Ämterkommulation: Was ist ein "Amt"?

Änderungsantrag Nr.
A24
Beantragt von
Thorres i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / § 4 Rechte und Pflichten der Piraten
Beantragte Änderungen

Ergänze §4 Abs. (3) um den Satz Ämter in diesem Sinne sind Vorstandsposten in Gebietsverbänden, Richter beziehungsweise Ersatzrichter eines Schiedsgerichts und politische Mandate.

Begründung

Ämterkumulation ist untersagt, aber es ist nicht definiert, was ein Amt ist.

  • Ist: Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat (Passives Wahlrecht). Eine Ämterkumuation ist unzulässig.
  • Soll: Ein Pirat kann nur dort in den Vorstand eines Gebietsverbandes gewählt werden, in der er seinen der Partei angezeigten Wohnsitz hat (Passives Wahlrecht). Eine Ämterkumulation ist unzulässig. Ämter in diesem Sinne sind Vorstandsposten in Gebietsverbänden, Richter beziehungsweise Ersatzrichter eines Schiedsgerichts und politische Mandate.


A 25 Laufzeit einer PG nicht änderbar

Änderungsantrag Nr.
A25
Beantragt von
Thorres i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / CO § 12 Projektgruppen
Beantragte Änderungen

Füge bei CO § 12 Abs. (1a) folgenden Satz an: "Dieses ist nicht mehr veränderbar."

Begründung=

Eine Projektgruppe kann für ihre Aufgabe Geld bei einer Mitgliederversammlung beantragen. Daher sollten so wichtige Parameter der Gruppierung nicht mehr verändert werden sollen, damit das Geld für etwas anderes eingesetzt wird, als auf dem Parteitag genehmigt.

  • Ist: Für die Bearbeitung ihrer Aufgabe hat die Projektgruppe bei ihrer Gründung ein Zieldatum festzulegen.
  • Soll: Für die Bearbeitung ihrer Aufgabe hat die Projektgruppe bei ihrer Gründung ein Zieldatum festzulegen. Dieses ist nicht mehr veränderbar.



A26 §8 ABS (2a): Streiche den "ELVORS", weil er ist nirgendo definiert.

Änderungsantrag Nr.
A26
Beantragt von
Thorres i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / § 8 Landesparteitag (LPT)
Beantragte Änderungen
  • Streich in Abs. (2a) und des ELVORs
Begründung

ELVOR ist nicht definiert. Es ist auch nicht klar, was damit nun gemeint sein soll.

Ist

(2) Die Aufgaben des LPT sind:

a) die Wahl des LVORs und des ELVORs

Soll

(2) Die Aufgaben des LPT sind:

a) die Wahl des LVORs

LF-Status

angenommen (72j,5n,7e)


A27 Verhaltenskodex für Mandatsträger in die Crewordnung aufnehmen

Änderungsantrag Nr.
A27
Beantragt von
Thorres i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / Neuer § in CO
Beantragte Änderungen

Füge einen neuen § in die CO ein, mit folgendem Inhalt: Name: Mandatsträger

  • Abs. (1) Ein Mandatsträger in diesem Sinne ist ein gewählter Vertreter der Piratenpartei in der Legislative oder Exekutive des Staates oder der Europäischen Union.
  • Abs. (2) Mandatsträger haben eine transparente Arbeitsweise sicher zu stellen.
  • Abs. (3) Mandatsträger haben eine monatlichen Bericht über Ihre Aktivitäten auf der Crewsprecherliste zu veröffentlichen. Soweit durch gesetzliche Vorgaben nicht unterbunden, haben sie darin insbesondere
(a) Ihr Abstimmungsverhalten kurz zu erklären,
(b) besprochene Themen aus den Ausschüssen und Arbeitsgruppen zu dokumentieren und
(c) einen Ausblick über Entwicklungen in Ausschüssen und Arbeitsgruppen zu geben,
Begründung

Transparenz für die Vertreter der Piratenpartei.

LF-Status

eingestellt


A28 Sachgüter des Landesverbands

Änderungsantrag Nr.
A28
Beantragt von
Thorres i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / CO § 9, § 11
Beantragte Änderungen

Ändere CO §9 Abs. (4) in "Die Finanzmittel der Crew fallen an den für die Crew zuständigen Landesverband. Die Sachmittel fallen in die Verwaltung des Vorstandes. Entscheidungen des Vorstandes bzgl. der Verteilung dieser Sachmittel müssen von dem jeweils nächsten LPT bestätigt werden. Bestätigt ein LPT einzelne Zuweisungen des Vorstandes nicht, muss er selbst die Verteilung vornehmen."

Ändere CO §11 Abs. (9) in "Bei Auflösung einer AG fallen die Finanzmittel an den für die AG zuständigen Landesverband. Die Sachmittel fallen in die Verwaltung des Vorstandes. Entscheidungen des Vorstandes bzgl. der Verteilung dieser Sachmittel müssen dem jeweils nächsten LPT bestätigt werden. Bestätigt ein LPT einzelne Zuweisungen des Vorstandes nicht, muss er selbst die Verteilung vornehmen."

Begründung

Normalerweise werden freie Mittel zu gleichen Teilen auf die einzelnen Crews aufgeteilt. Dieses geht bei Sachmitteln normalerweise jedenfalls nicht, wenn man zum Beispiel an größere Gegenstände, wie Pavilions oder ähnliches denkt. Deshalb möchten wir dem Vorstand erlauben, diese wieder einer Crew oder AG, PG zuzuweisen. Der LPT soll aber noch die Möglichkeit bekommen, bei der Verteilung im Zweifelsfall mitreden zu können.

Wir halten eine allgemeine Weiterverteilung der Sachmittel durch den LPT schlecht, weil dann die Sachen durchaus erst einmal ein halbes Jahr in der Ecke stehen müssten, bevor man sie dann erst wieder durch einen LPT-Beschluss nutzen könnte.

Ist

  • §9(4)CO: Die Sach- und Finanzmittel der Crew fallen an den für die Crew zuständigen Landesverband.
  • §11(9)CO: Bei Auflösung der AG fallen deren Sach- und Finanzmittel an den für die AG zuständigen Landesverband.

Soll

  • §9(4)CO: Die Finanzmittel der Crew fallen an den für die Crew zuständigen Landesverband. Die Sachmittel fallen in die Verwaltung des Vorstandes. Entscheidungen des Vorstandes bzgl. der Verteilung dieser Sachmittel müssen von dem jeweils nächsten LPT bestätigt werden. Bestätigt ein LPT einzelne Zuweisungen des Vorstandes nicht, muss er selbst die Verteilung vornehmen.
  • §11(9)CO: Bei Auflösung einer AG fallen die Finanzmittel an den für die AG zuständigen Landesverband. Die Sachmittel fallen in die Verwaltung des Vorstandes. Entscheidungen des Vorstandes bzgl. der Verteilung dieser Sachmittel müssen dem jeweils nächsten LPT bestätigt werden. Bestätigt ein LPT einzelne Zuweisungen des Vorstandes nicht, muss er selbst die Verteilung vornehmen.

LF-Status

eingestellt


A 29: §3(4) dem/der Bewerber/in -> Dem Bewerber

Änderungsantrag Nr.
A29
Beantragt von
Thorres i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / §3 Erwerb der Mitgliedschaft
Beantragte Änderungen

Änderung in Abs. (4) "dem/der Bewerber/in" in "dem Bewerber"

Begründung

Erhöht die Lesbarkeit

Ist

(4) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung in welcher der Antrag vorliegt. Eine Ablehnung eines Aufnahmeantrages muss dem/der Bewerber/in schriftlich mitgeteilt werden.

Soll

(4) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung in welcher der Antrag vorliegt. Eine Ablehnung eines Aufnahmeantrages muss dem Bewerber schriftlich mitgeteilt werden.

LF-Status

eingestellt


SÄA A 30: Grammatikfehler beseitigen: §12(2):: kann -> können

Änderungsantrag Nr.
A30
Beantragt von
Thorres i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / § 12 (Satzung und Programme)
Beantragte Änderungen
  • In Abs. (2): Ersetze das Wort "kann" durch "können". Streiche den Satzteil "/den Anträgen".
Begründung

Grammatikfehler und unnötiger Zusatz.

Ist

(2) Besteht die dringende Erfordernis einer Änderung der Satzung oder der Programme zwischen zwei Parteitagen, so kann die Satzung oder die Programme auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der NRW-Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.

Soll

(2) Besteht die dringende Erfordernis einer Änderung der Satzung oder der Programme zwischen zwei Parteitagen, so können die Satzung oder die Programme auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der NRW-Piraten sich mit dem Antrag auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.

LF-Status

angenommen (82j,1n,9e)


A 31: Protokollpflichten der AK, PG und AG vereinheitlichen

Änderungsantrag Nr.
A31
Beantragt von
Thorres i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / §10 CO , §11(4) CO, §12(1b) CO
Beantragte Änderungen
  • §10 CO: Ergänze einen neuen Absatz: "Jeder Arbeitskreis hat die Pflicht von jedem Treffen ein Protokoll im Wiki anzufertigen und auf der Sprecherliste zu veröffentlichen."
  • Ersetze in §11(4) CO "quartalsweise einen Bericht über ihre bisherige, aktuelle und zukünftige Arbeit unter anderem" durch "von jedem Treffen ein Protokoll im Wiki anzufertigen und"
  • Streiche §12 CO Abs. (1b)
Begründung
  • Allgemein sollten die Protokollpflichten von AG, PG und AK identisch sein.
  • §10(NEU) CO und § 11(4). Wie oft Treffen stattzufinden haben ist bereits definiert. Deswegen reicht eine Ergänzung, dass diese zu protokollieren und zu veröffentlichen sind.
  • §12(1b) CO: Dieser Unterabsatz ist zu streichen, denn eine PG ist eine AG mit erweiterten Auflagen. Was nutzt eine monatlicher Bericht, wenn bereits jedes Treffen protokolliert wird?
  • Dieses Vorgehen entspricht soweit auch der aktuellen Praxis.

Ist

  • § 11(4) CO Jede Arbeitsgruppe hat die Pflicht quartalsweise einen Bericht über ihre bisherige, aktuelle und zukünftige Arbeit unter anderem auf der Sprecherliste zu veröffentlichen.
  • §12(1) CO: Für Projektgruppen gelten die Regeln für Arbeitsgruppen analog, jedoch mit folgenden Ergänzungen und Abweichungen:
    • (b) Eine Projektgruppe hat eine monatliche Berichtspflicht.

Soll

  • §10(NEU) CO: Jeder Arbeitskreis hat die Pflicht von jedem Treffen ein Protokoll im Wiki anzufertigen und auf der Sprecherliste zu veröffentlichen.
  • § 11(4) CO: Jede Arbeitsgruppe hat die Pflicht von jedem Treffen ein Protokoll im Wiki anzufertigen und auf der Sprecherliste zu veröffentlichen.
  • §12(1b) CO: - gestrichen -

LF-Status

eingestellt


A 32 Frist für Vorstandsbewerbungen in Landessatzung

Änderungsantrag Nr.
A32
Beantragt von
Thorres i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / § 9 Landesvorstand (LVOR)
Beantragte Änderungen

Füge an Abs. (3) folgende Sätze an: "Die Bewerbungsfrist für Vorstandsämter endet grundsätzlich 6 Wochen vor dem LPT. Sollte auf dem LPT ein Vorstandsamt nicht besetzt werden können, entscheidet der Landesparteitag, ob für ein Amt neue Bewerber zugelassen werden."

Dieser Änderungsantrag möge erst mit dem Ende der Versammlung in Kraft treten.

Begründung

Bewerbungen für ein Vorstandsamt sollten wohlüberlegt sein. Außerdem muss den Mitgliedern des Landesverbandes die Möglichkeit gegeben werden, sich vor dem LPT über die Bewerber zu informieren.

Ist

(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von dem Landesparteitag in geheimer Wahl, für die Dauer von 1 (einem) Jahr gewählt.

Soll

(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von dem Landesparteitag in geheimer Wahl, für die Dauer von 1 (einem) Jahr gewählt. Die Bewerbungsfrist für Vorstandsämter endet grundsätzlich 6 Wochen vor dem LPT. Sollte auf dem LPT ein Vorstandsamt nicht besetzt werden können, entscheidet der Landesparteitag, ob für ein Amt neue Bewerber zugelassen werden.

LF-Status

eingestellt


A33 Dringlichkeitsanträge unterbinden

Änderungsantrag Nr.
A33
Beantragt von
Thorres i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / § 8 Landesparteitag (LPT)
Beantragte Änderungen

Streiche § 8 Abs. (7)

Begründung

Es soll möglich sein, sich vorher über die Anträge an den LPT Gedanken machen zu können. Deshalb sollten Dringlichkeitsanträge unterbunden werden. Außerdem sollen Anträge durchdacht und nicht kurzfristig gestellt werden.

Ist:

  • § 8 Abs. (7) Dringlichkeitsanträge im Laufe des LPT sind möglich.

Soll:

  • § 8 Abs. (7) - gestrichen -

LF-Status

eingestellt


A34 Grammatikfehler §6 Abs(4)

Änderungsantrag Nr.
A34
Beantragt von
Thorres i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / § 6 (Satzung und Programme)
Beantragte Änderungen
  • In Abs. (4) Streiche den Satzteil ", die"
Begründung

Der Satzteil gehört da satztechnisch nicht rein.

Ist

(4) Die Mitgliedsbeiträge, die für den Landesverband und seine Untergliederungen werden folgendermaßen verteilt

Soll

(4) Die Mitgliedsbeiträge für den Landesverband und seine Untergliederungen werden folgendermaßen verteilt

LF-Status

eingestellt


A35 §11(4)CO transpartene Arbeitsweise von Arbeitsgruppen

Änderungsantrag Nr.
A35
Beantragt von
Thorres i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / CO §11 Arbeitsgruppen
Beantragte Änderungen

Ergänze den §11(4)CO um den Satz "Die Arbeitsgruppen haben eine transparente Arbeitsweise sicherzustellen."

Begründung

Arbeitsgruppen sollen auch transparent arbeiten.

Ist

(4) Jede Arbeitsgruppe hat die Pflicht quartalsweise einen Bericht über ihre bisherige, aktuelle und zukünftige Arbeit unter anderem auf der Sprecherliste zu veröffentlichen.

Soll

(4) Jede Arbeitsgruppe hat die Pflicht quartalsweise einen Bericht über ihre bisherige, aktuelle und zukünftige Arbeit unter anderem auf der Sprecherliste zu veröffentlichen. Die Arbeitsgruppen haben eine transparente Arbeitsweise sicherzustellen.

LF-Status

eingestellt


A36 Warum dürfen AK/AG/PG nur von Crews initiiert werden?

Änderungsantrag Nr.
A36
Beantragt von
Thorres i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / CO §10 / CO §11
Beantragte Änderungen
  • Fasse Crewordnung § 10 Abs. 5 wie folgt neu: "Ein neuer Arbeitskreis wird auf Initiative einer Crew eingerichtet. Dazu benennt die Crew einen Verantwortlichen Repräsentanten, einen ersten Sitzungstermin sowie das Thema des Arbeitskreises auf der Sprecherliste."
  • Fasse Crewordnung § 11 Abs. Punkt a) Wie folgt neu:"Eine Arbeitsgruppe wird auf Initiative eines Piraten initiiert. Dieser fungiert als Verantwortlicher für die Gründungsveranstaltung und veröffentlicht den Gründungstermin sowie das Thema der Arbeitsgruppe auf der Sprecherliste. Es werden mindestens drei Piraten als Gründungsmitglieder benötigt."
Begründung

Es sollte jeder Pirat das Recht haben, AK, AG und PG zu initiieren.

Ist

  • §10(5)CO: Ein neuer Arbeitskreis wird auf Initiative einer Crew eingerichtet. Dazu benennt die Crew einen Verantwortlichen Repräsentanten, einen ersten Sitzungstermin sowie das Thema des Arbeitskreises auf der Sprecherliste.
  • §11(5a) CO: Zur Gründung einer Arbeitsgruppe ist folgende Prozedur erforderlich:
a) Die Initiative zur Gründung einer Arbeitsgruppe geht von einer Crew aus. Dazu benennt die Crew einen verantwortlichen Piraten, einen Gründungstermin sowie einen Zweck der Arbeitsgruppe auf der Sprecherliste.

Soll

  • §10(5)CO: Ein Arbeitskreis wird auf Initiative eines Piraten initiiert. Dieser fungiert als Verantwortlicher für die Gründungsveranstaltung und veröffentlicht den Gründungstermin sowie das Thema des Arbeitskreises auf der Sprecherliste. Es werden mindestens drei Piraten als Gründungsmitglieder benötigt.
  • §11(5) CO:
a) Eine Arbeitsgruppe wird auf Initiative eines Piraten initiiert. Dieser fungiert als Verantwortlicher für die Gründungsveranstaltung und veröffentlicht den Gründungstermin sowie das Thema der Arbeitsgruppe auf der Sprecherliste. Es werden mindestens drei Piraten als Gründungsmitglieder benötigt.

LF-Status

eingestellt


A37 Umbenennung der Crewordnung in Aufgabenordnung

Änderungsantrag Nr.
A37
Beantragt von
Thorres i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / Crewordnung, §9, CO §0, CO §4, FO §1,
Beantragte Änderungen
  • Ersetze in der gesammten Satzung, Crewordnung und Finanzordnung das Wort "Crewordnung" durch "Aufgabenordnung".
Begründung

In der Crewordnung werden nicht nur Crews behandelt.


A38 Unterjährige Verbandsgründungen Hauptantrag

---zurückgezogen---

LF-Status

zurückgezogen

A39 Unterjährige Verbandsgründungen / Variante A

---zurückgezogen---

LF-Status

zurückgezogen

A40 Unterjährige Verbandsgründungen Variante B

---zurückgezogen---

LF-Status

zurückgezogen

A41 Zweckgebundene Spenden ohne Gruppierung Variante A

Änderungsantrag Nr.
A41
Beantragt von
Thorres i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / FO § 5 Spenden
Beantragte Änderungen

Ergänze in § 5 Finanzordnung folgenden Abs. (2): "Zweckgebundenen Spenden, welche dem Landesverband aber keiner genauen Gruppierung zugeordnet sind, gehen in die Verwaltung des Vorstandes. Dieser entscheidet, welcher AG, PG, Crew oder ob dem Vorstand diese Mittel zugewiesen werden."

Begründung

Zweckgebundene Spenden müssen so ausgegeben werden, wie es der Spender bestimmt hat. Im Moment gehen die im Antrag betroffenen Spenden in die Freien Finanzmittel, das ist so rechtlich nicht in Ordnung.

Ist

- nicht vorhanden -

Soll

Neuer Abs. (2): "Zweckgebundenen Spenden, welche dem Landesverband aber keiner genauen Gruppierung zugeordnet sind, gehen in die Verwaltung des Vorstandes. Dieser entscheidet, welcher AG, PG, Crew oder ob dem Vorstand diese Mittel zugewiesen werden."

LF-Status

eingestellt


A42 Zweckgebundene Spenden ohne Gruppierung Variante B

Änderungsantrag Nr.
A42
Beantragt von
Thorres i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / FO § 5 Spenden
Beantragte Änderungen

Ergänze in § 5 Finanzordnung folgenden Abs. (2): "Zweckgebundenen Spenden, welche dem Landesverband aber keiner genauen Gruppierung zugeordnet sind, gehen in die Verwaltung des Vorstandes."

Begründung

Zweckgebundene Spenden müssen so ausgegeben werden, wie es der Spender bestimmt hat. Im Moment gehen die im Antrag betroffenen Spenden in die Freien Finanzmittel, das ist so rechtlich nicht in Ordnung.

Ist

- nicht vorhanden -

Soll

Neuer Abs. (2): "Zweckgebundenen Spenden, welche dem Landesverband aber keiner genauen Gruppierung zugeordnet sind, gehen in die Verwaltung des Vorstandes."


A43 Vetorecht des Vorstandes bei Crewausgaben

Änderungsantrag Nr.
A43
Beantragt von
Thorres i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW-Satzung / FO § 4 Verwendung der Finanzmittel
Beantragte Änderungen

Fasse §4 FO wie folgt neu: "(1): Wenn Crews, AG oder PG eine Ausgabe tätigen wollen, übermitteln sie den Antrag zusammen mit den maximalen Budgetvorstellungen an den finanzverantwortlichen Verwaltungspiraten. Dieser hat dann eine Woche Zeit, ein begründetes Veto einzulegen, falls die Ausgabe gesetzlichen Vorgaben oder der Zieldefinition entgegensteht, oder wenn das Budget der Gruppierung nicht ausreicht, um die Ausgabe zu decken. Danach hat die Crew, AG oder PG Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Landesverband. Anfallende Belege sind gemäß der Organisationsordnung einzureichen. Bei Abweichungen von diesen Vorgaben ist der Landesverband nicht verpflichtet die Ausgabe zu übernehmen."

Begründung

Der Vorstand muss im Vorhinein eine Ausgabe verhindern können. Somit ist für die Crews, AG und PG auch eine Kostenerstattung sichergestellt. Außerdem muss das allgemeine Prozedere verbessert werden, da Ausgaben bisher sehr spät gemeldet werden und das somit zu Unklarheiten geführt hat.

Ist

  • §4(1): Jede Crew, AG, PG und der Vorstand entscheiden eigenständig über die Ausgabe der Finanzmittel auf ihrem virtuellen Konto. Die Entscheidung ist den Verwaltungspiraten mitzuteilen.
  • §4(2): Die Verwaltungspiraten können Rechenschaft über Ausgaben verlangen, sollten sie diese für den vom Parteiengesetz geforderten Rechenschaftsbericht benötigen.
  • §4(3): Der Vorstand kann einstimmig eine Ausgabe verhindern, wenn diese den Bestimmungen des Parteiengesetzes widerspricht. Er hat seine Entscheidung mit Begründung zu veröffentlichen


Soll

  • §4(1): Wenn Crews, AG oder PG eine Ausgabe tätigen wollen, übermitteln sie den Antrag zusammen mit den maximalen Budgetvorstellungen an den finanzverantwortlichen Verwaltungspiraten. Dieser hat dann eine Woche Zeit, ein begründetes Veto einzulegen, falls die Ausgabe gesetzlichen Vorgaben oder der Zieldefinition entgegensteht, oder wenn das Budget der Gruppierung nicht ausreicht, um die Ausgabe zu decken. Danach hat die Crew, AG oder PG Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Landesverband. Anfallende Belege sind gemäß der Organisationsordnung einzureichen. Bei Abweichungen von diesen Vorgaben ist der Landesverband nicht verpflichtet die Ausgabe zu übernehmen.
  • §4(2): - nicht mehr vorhanden -
  • §4(3): - nicht mehr vorhanden -


LF-Status

eingestellt


A43a Zustimmungspflicht des Vorstandes bei Crewausgaben

Änderungsantrag Nr.
A43a
Beantragt von
Glasssesaregood i.A. der PG Satzung
Betrifft
NRW Satzung / § 4 FO
Beantragte Änderungen

Fasse §4 FO wie folgt neu: "(1): Wenn Crews, AG oder PG eine Ausgabe tätigen wollen, übermitteln sie den Antrag zusammen mit den maximalen Budgetvorstellungen an den finanzverantwortlichen Verwaltungspiraten. Dieser hat dann der Ausgabe zuzustimmen oder sie begründetet abzulehnen, falls die Ausgabe gesetzlichen Vorgaben oder der Zieldefinition entgegensteht, oder wenn das Budget der Gruppierung nicht ausreicht, um die Ausgabe zu decken. Danach hat die Crew, AG oder PG Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Landesverband. Anfallende Belege sind gemäß der Organisationsordnung einzureichen. Bei Abweichungen von diesen Vorgaben ist der Landesverband nicht verpflichtet die Ausgabe zu übernehmen."

Begründung

Der Vorstand muss im Vorhinein eine Ausgabe verhindern können. Somit ist für die Crews, AG und PG auch eine Kostenerstattung sichergestellt. Außerdem muss das allgemeine Prozedere verbessert werden, da Ausgaben bisher sehr spät gemeldet werden und das somit zu Unklarheiten geführt hat.

Ist

  • §4(1): Jede Crew, AG, PG und der Vorstand entscheiden eigenständig über die Ausgabe der Finanzmittel auf ihrem virtuellen Konto. Die Entscheidung ist den Verwaltungspiraten mitzuteilen.
  • §4(2): Die Verwaltungspiraten können Rechenschaft über Ausgaben verlangen, sollten sie diese für den vom Parteiengesetz geforderten Rechenschaftsbericht benötigen.
  • §4(3): Der Vorstand kann einstimmig eine Ausgabe verhindern, wenn diese den Bestimmungen des Parteiengesetzes widerspricht. Er hat seine Entscheidung mit Begründung zu veröffentlichen


Soll

  • §4(1): Wenn Crews, AG oder PG eine Ausgabe tätigen wollen, übermitteln sie den Antrag zusammen mit den maximalen Budgetvorstellungen an den finanzverantwortlichen Verwaltungspiraten. Dieser hat dann der Ausgabe zuzustimmen oder sie begründetet abzulehnen, falls die Ausgabe gesetzlichen Vorgaben oder der Zieldefinition entgegensteht, oder wenn das Budget der Gruppierung nicht ausreicht, um die Ausgabe zu decken. Danach hat die Crew, AG oder PG Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Landesverband. Anfallende Belege sind gemäß der Organisationsordnung einzureichen. Bei Abweichungen von diesen Vorgaben ist der Landesverband nicht verpflichtet die Ausgabe zu übernehmen.
  • §4(2): - nicht mehr vorhanden -
  • §4(3): - nicht mehr vorhanden -


A44 Verkürzte Einladungsfrist bei vorzeitigen Neuwahlen

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