SN:Kreisverband/Dresden/Dokumente/Geschäftsordnung

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Neustadtpiraten

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Diese Geschäftsordnung regelt die Geschäfte des Vorstandes der Piratenpartei Dresden.


§ 1 Allgemeines

(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.

(2) Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so kann es Aufgaben an ein oder mehrere andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte delegieren.

(3) Der Vorstand fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen und angemessenen Tätigkeitsbericht an.

§ 2 Zusammensetzung des Vorstands

Der Vorstand des Kreisverbandes Dresden besteht aus

  • 1. Vorsitzender: Steve König
  • 2. Vorsitzende: Anne Herpertz
  • Schatzmeister: Jens Hänsch
  • pol. Geschäftsführerin: Stephanie Henkel
  • Generalsekretär: Daniel Quitt
  • Beisitzer: Jaro Bertelsmann
  • Beisitzer: Bruno Heitsch
  • Beisitzer: Florian Karow

§ 3 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

Gemeinsame Aufgaben des Vorstandes

  • Protokolle, Jahresberichte, Dokumentation der Vorstandstätigkeit
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Logistik
  • Verantwortlich für die Betreuung der Social Media Accounts und Webseite
  • Mitgliedergewinnung & Mitgliedermotivation
  • Planung & Umsetzung von Wahlen, Aktionen & Demos
  • Entwicklung politischer Aktivitäten, Strategien und Konzeption

Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder im Einzelnen sind:

1. Vorsitzender - Steve König

  • Repräsentation und Vertretung nach Außen
  • Medien-/ Presse-Ansprechpartner im Vorstand
  • Verantwortlicher im Sinne des Pressegesetzes
  • Verantwortlich Veröffentlichung Pressemitteilungen
  • Kanalisiert die innerparteiliche Meinung nach Außen
  • Kontakt zu anderen Gliederungen der Piratenpartei, dem Landesvorstand und dem Bundesvorstand
  • Repräsentation nach Innen (ML und interne Kommunikation)
  • Aufbau und Kontrolle einer innerparteilichen Organisationsstruktur
  • Organisation der Tätigkeit des Vorstandes
  • Planung & Steuerung der Plenen & Parteitage
  • Koordination von gemeinsamen Aktionen
  • Koordination der Vorstandsarbeit
  • Sichtung und Bearbeitung eingehender Mails und Anträge
  • Entwicklung politischer Aktivitäten, Strategien und Konzeption
  • Koordination und Planung der Programmarbeit im Kreisverband
    • Gibt Impulse in die Partei bzgl. Programmarbeit und politischer Ausrichtung
    • kümmert sich um die inhaltliche Einbindung von Piraten

2. Stellv. Vorsitzende - Anne Herpertz

  • Repräsentation und Vertretung nach Außen
  • Medien-/ Presse-Ansprechpartner im Vorstand
  • Verantwortlich Veröffentlichung Pressemitteilungen
  • Betreuung der Social-Media-Accounts
  • Kontakt zu anderen Gliederungen und Unterstützung dieser (v.a. Neustadtpiraten, Fraktion)
  • Vernetzung mit parteinahen und externen Organisationen, Stadtrat und Stadtbezirksbeiräten
  • Koordination von gemeinsamen Aktionen
  • Mitgliedergewinnung & Mitgliedermotivation
  • Postbeauftragte für die Landesgeschäftsstelle
  • Vertritt den Vorsitzenden (Urlaub, Krankheit)
  • Verantwortungsbereiche gleich denen des Vorsitzenden

3. Schatzmeister - Jens Hänsch

  • Finanzplanung, Konto- und Buchführung, Controlling, Steuerberater, Mitgliedsumlage
  • Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Zentraleinkauf
  • Spendenwesen / Fundraising
  • Mitgliederverwaltung als Vertretung des Generalsekretärs
  • SG Verfahren - Ansprechpartner Schiedsgericht
  • Personalwesen
  • Aufsicht Datenschutz
  • Protokollführung Vorstandssitzungen
  • Wikiverantwortlicher

4. Politische Geschäftsführerin - Stephanie Henkel

  • Verantwortlich für das Presse-Team
  • Verantwortlich Veröffentlichung Pressemitteilungen
  • Verantwortlich für Betreuung und Pflege der Webseite
  • Betreuung der Social-Media-Accounts
  • Kontakt zu anderen Gliederungen der Piratenpartei
  • Förderung der innerparteilichen politischen Bildung
  • Koordination und Planung der Programmarbeit im Kreisverband
  • Vernetzung mit parteinahen und externen Organisationen, Stadtrat und Stadtbezirksbeiräten
    • Gibt Impulse in die Partei bzgl. Programmarbeit und politischer Ausrichtung
    • kümmert sich um die inhaltliche Einbindung von Piraten

5. Generalsekretär - Daniel Quitt

  • Mitgliederverwaltung
  • Mitgliedergewinnung & Mitgliedermotivation
  • Erarbeitung von Organisationsstrukturen innerhalb der Partei
  • Förderung der innerparteilichen politischen Bildung
  • Kommunikation mit den Mitgliedern
  • Organisatorische Vorbereitung der Kreisparteitage und Aufstellungsversammlungen
  • Ansprechpartner für die Vertrauenspiraten des Landesverbands
  • kümmert sich um die inhaltliche Einbindung von Piraten
  • Aufsicht über die Landesgeschäftsstelle/Inventar

6. Beisitzer - Jaro Bertelsmann

  • Beschaffung von (Arbeits-)Materialien
  • Pflege des Materialbestands
  • technische Unterstützung vor Ort
  • Unterstützung des Vorstandes
  • Flauschbeauftragter

7. Beisitzer - Bruno Heitsch

  • Beschaffung von (Arbeits-)Materialien
  • Pflege des Materialbestands
  • technische Unterstützung vor Ort
  • Unterstützung des Vorstandes

8. Beisitzer - Florian Karow

  • Verantwortlich für Betreuung und Pflege der Webseite
  • Kalenderpflege
  • Flauschbeauftragter
  • Unterstützung des Vorstandes

§ 4 Antragstellung

(1) Jede natürliche und juristische Person ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen.

(2) Anträge sind vor der nächsten Sitzung per E-Mail an dresden.vorstand@piraten-sachsen.de und wahlweise zusätzlich im Piratenwiki des Kreisverbandes Dresden zu veröffentlichen oder schriftlich einzureichen. Außerdem können Anträge während der Vorstandssitzung persönlich oder durch Beauftragung eingebracht werden.

(3) Jeder an den Vorstand gestellte Antrag wird im Umlauf oder auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt oder vertagt. Vertagte Anträge brauchen nicht erneut gestellt zu werden. Sie werden in der darauffolgenden Vorstandssitzung behandelt oder erneut vertagt.

§ 5 Beschlussfassung

(1) Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung, sofern diese beschlussfähig ist, gefasst. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend sind.

(2) Beschlüsse können weiterhin als Umlaufbeschluss gefasst werden. Anträge auf Umlaufbeschlüsse können auf der Wikiseite: http://wiki.piratenpartei.de/SN:Kreisverband/Dresden/%C3%84mter/Vorstand/Umlaufbeschl%C3%BCsse gestellt werden. Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, alle Vorstandsmitglieder über einen neuen Umlaufbeschluss zu informieren und den Vorstandsbeschluss ins Wiki einzupflegen. Die Abstimmung endet nach 48 Stunden oder wenn alle Vorstandsmitglieder abgestimmt haben oder wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können. Getroffene Umlaufbeschlüsse werden dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt. Ein Umlaufbeschluss gilt als angenommen, wenn mindestens fünf Vorstandsmitglieder dafür gestimmt haben. Ein Umlaufbeschluss gilt als abgelehnt, wenn mindestens fünf Vorstandsmitglieder dagegen gestimmt haben.

(3) Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst, sofern nichts anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor in Textform bekundet hat.

(4) Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern eine absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

(5) Beschlüsse des Vorstands sind vom Protokollführer aktenkundig zu machen.

(6) Der Schatzmeister kann Rechtsgeschäfte im Wert bis einschließlich EUR 100,00 selbstständig vornehmen.

(7) Über Rechtsgeschäfte, welche über den Betrag von EUR 100,00 hinausgehen, ist ein Beschluss des Kreisvorstands erforderlich. Der Schatzmeister hat das Recht, auf der Vorstandssitzung gegen diesen Beschluss Veto einzulegen. Bei Abwesenheit des Schatzmeisters von der Vorstandssitzung kann diese die Ausübung des Veto-Rechts binnen Wochenfrist dem Vorstand schriftlich anzeigen. Die Ausübung des Veto-Rechts bei Abwesenheit ist nachträglich im Protokoll der betreffenden Vorstandssitzung aktenkundig zu machen.

§ 6 Vorstandssitzungen

(1) Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt.

(2) Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder die Stellvertretende Vorsitzende mit einer Frist von sieben Tagen per E-Mail einberufen. In dringenden Fällen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Eine Vorstandssitzung gilt auch als einberufen, wenn diese bei der vorhergehenden vereinbart und protokolliert wurde.

(3) Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.

(4) Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung soll während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Es dürfen nicht mehr als vier Wochen zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen.

(5) Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut durch den Protokollführer aktenkundig zu machen. Der sonstige Verlauf der Vorstandssitzung ist sinngemäß wiederzugeben.

(6) Das Protokoll der Vorstandssitzung ist bis zur nächsten Vorstandssitzung im Piratenwiki des Kreisverbandes Dresden zu veröffentlichen. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§ 7 Verwaltung der Mitgliederdaten

(1) Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt.

(2) Die für Dresden relevanten Datensätze werden vom Generalsekretär verwaltet.

(3) Der Zugriff auf Datensätze ist generell an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden.

(4) Jedes Vorstandsmitglied hat über den Generalsekretär Zugriff auf die Mitgliederdaten, soweit seine Tätigkeit dies erfordert. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.

§ 8 Internetauftritte des Kreisverbandes

(1) Der Kreisvorstand verwaltet die Administratorkonten der aktuellen und künftigen öffentlichen Auftritte der Piratenpartei Dresden im Internet.

(2) Sonstige Zugriffsrechte, die sich in der redaktionellen oder technischen Unterstützung des Kreisvorstands begründen, sind durch Vorstandsbeschluss zu gewähren.

§ 9 Schuld

Alle Vorstandsmitglieder sind gleichermaßen solidarisch für getroffene Entscheidungen des Vorstands verantwortlich.

§ 10 Verbindlichkeit dieser Geschäftsordnung

(1) Sollten Regelungen dieser Geschäftsordnung gegen die Bundessatzung oder das Parteiengesetz verstoßen, so gelten deren Regelungen analog. Die Gültigkeit der gesamten Geschäftsordnung wird dadurch nicht beeinträchtigt.

(2) Im Übrigen gilt die Bundessatzung analog.