NRW:Arbeitskreis/Verbraucherschutz/Diskussion

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ENTWURF NRW-Wahlprogramm, Thema: Verbraucherschutz

offizielles NRW-Wahlprogramm Verbraucherschutz
Module zur Abstimmung auf der NRW-LMV 2010.1: NRW-Wahlprogramm Verbraucherschutz mit neuen Modulen zur Abstimmung auf der NRW-LMV 2010.2
Folgendes als Entwurf des NRW-Piraten-Wahlprogramms zum Thema Verbraucherschutz!

Präambel

Die Piratenpartei-NRW will Verbraucherschutz als neues Kernthema erschließen. Damit trägt sie zwei Sachverhalten Rechnung:

  1. Ganzheitliche Umsetzungen mehrerer Kern- und Nebenthemen wie Datenschutz, Transparenz, der Freiheitsgedanke sowie Entgegenwirken von Lobbyismus münden in logischer Konsequenz in Verbraucherschutz
  2. Die Piratenpartei, die Politik für [und nicht gegen] die Gesellschaft fordert, hat die gesamtgesellschaftliche Relevanz des Verbraucherschutzes [1] erkannt und will sich dieser Herausforderung, der sich kaum eine andere Partei annimmt, stellen. Dabei ist sich die Piratenpartei bewusst, gegen starke Lobbyverbände und Einflussnahme der Industrie/Anbieter ankämpfen zu müssen.

In dem Verhältnis zwischen Hersteller/Vertreiber und Verbraucher ist letzterer i.d.R. strukturell unterlegen. Dieses Ungleichgewicht sinnvoll auszugleichen ist Anliegen und Aufgabe des Verbraucherschutzes[2]. Die Piratenpartei-NRW strebt an, den berechtigten Interessen der Verbraucher (z.B. Datenschutz, Transparenz etc.) ganzheitlich mehr Geltung zu verschaffen. Ein fundamental wichtiges Ziel auf diesem Weg sehen wir in der Verankerung des Verbraucherschutzes in der [Landes-]Verfassung. Dies soll gewährleisten, Verbraucherschutz zum integralen Bestandteil jeglicher Politik zu machen, indem Auswirkungen und Folgen geplanter Gesetze für Verbraucher beachtet und berücksichtigt werden [müssen]. Darüber hinaus streben die NRW-Piraten eine nachhaltige, konstruktive Zusammenarbeit mit entsprechenden Verbraucherschutz-NGO´s wie Verbraucherzentralen und Anderen an.

In einem Umfeld, welches für Verbraucher aufgrund immer weiter fortschreitender Privatisierung und Liberalisierung zunehmend undurchsichtiger wird, ist der Verbraucherschutz nicht adäquat mitgewachsen. Verbraucherinteressen sind z.T. nur halbherzig oder gar nicht gesetzgeberisch berücksichtigt worden. Immer wieder ist eine Unterordnung der berechtigten Interessen der Verbraucher, die einen wesentlichen Anteil der Gesellschaft darstellen, unter kommerzielle Interessen festzustellen. Diesem Trend gilt es Einhalt zu gebieten und umzukehren, z.B. durch Modifikation bestehender und/oder Verabschiedung neuer Gesetze. Das Parlament/die Regierung hat sich in erster Linie als Volksvertretung und nicht als Unternehmensinteressenvertreter zu verstehen und zu agieren - letzteres nehmen ohnehin schon Lobbyverbände in einem "gesellschaftlich ungesunden Ausmaß" wahr. Dem Interesse des Gemeinwohls (also aller Bürger, die überwiegend Verbraucher sind) ist in soweit den Unternehmensinteressen gegenüber den Vorzug zu geben, wie es zur Herstellung einer Balance in dem strukturellen Ungleichgewicht erforderlich ist.

Von einem starken Verbraucherschutz kann auch die Wirtschaft profitieren: eine Marktbereinigung durch Verschwinden der schwarzen Schafe aus dem Marktgeschehen ist ebenso willkommen wie eine Stärkung derjenigen Konzerne, die sich unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes bewähren – sie werden auch im internationalen Wettbewerb eher Bestand haben.

Datenschutz („informationelle Selbstbestimmung“) und Transparenz (Zurverfügungstellung aller relevanten Informationen) sind fundamentale Bestandteile des Verbraucherschutzes; sie genießen seitens der Piratenpartei hervorgehobene Priorität. Eine signifikante Stärkung eines allumfassenden Verbraucherschutzes ist Ziel der Piratenpartei. Konkret wird die Umsetzung folgender Maßnahmen angestrebt (Maßnahmen, die nicht auf landespolitischer Ebene umgesetzt werden können sind entweder explizit als Statement gekennzeichnet oder als Empfehlung formuliert zur Umsetzung auf bundespolitischer Ebene mit Unterstützung seitens der NRW-Piraten):

Die Piratenpartei NRW strebt die Umsetzung folgender Maßnahmen/Ziele an:

I. Stärkung der Verbraucherpolitik

  • Aufnahme des Verbraucherschutzes in die NRW-Landesverfassung mit der Maßgabe, Auswirkungen und Folgen geplanter Gesetze für Verbraucher zu beachten und hinreichend zu berücksichtigen („Verbraucher-Check“ von Gesetzen)
Arguliner: Die Verankerung des Verbraucherschutzes in der Landesverfassung stellt das wichtigste übergeordnete Ziel dar und weist Verbraucherschutz den angemessenen Stellenwert zu. Dadurch würde erreicht, dass generell bei allen Neuentwürfen von Landesgesetzen ein „Verbraucher-Check“ erfolgt, ob diese mit der Absicht des Verbraucherschutzes wesentlich kollidieren - sofern dies der Fall wäre, sind entsprechende Korrekturen am Gesetzentwurf vorzunehmen.
  • Eine neue verbraucherpolitische Programmatik, die den Status Quo mit den Rechten und Anforderungen der Verbraucher abgleicht und die moderne Verbraucherpolitik als Motor zukunftsfähiger Politikfelder (etwa Wirtschafts-, Gesundheits- und Rechtspolitik) definiert.
Arguliner: Dieser Ableich würde zu einer Anpassung derjenigen [möglicherweise jahrzehnte alten] Gesetze führen, die unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes nicht mehr angessenen den sich rasant fortentwickelten Umständen gerecht werden: im dem Fall, wo bestehende Gesetze den aktuellen Verbraucherschutzanspruch nicht hinreichend angemessen gewährleisten, wären diese zu korrigieren. Die Gesamtheit der Verbraucher bilden die für die Wirtschaft existenziell notwendige Binnennachfrage - ein modernisiertes verbraucherschutzpolitisches Rahmenwerk besitzt großes Potenzial zur Steigerung dieser Binnennachfrage
  • Ein rechtsverbindlicher Verhaltenskodex für den Einsatz externer Beschäftigter, sofern es sich um Unternehmensinteressenvertreter oder Lobbyisten handelt, welcher unter anderem die Mitarbeit an Gesetzesentwürfen und Vergabeverfahren gemäß der Forderung des Bundesrechnungshofes verbietet.
Arguliner: Bundesrechnungshof kritisiert Einsatz externer Berater in Ministerien
finanznachrichten.de Bundesrechnungshof rügt Beraterpraxis in großer Koalition
lobbycontrol.de Bundesrechnungshof rügt hohe Zahl externer Mitarbeiter im BMU
sueddeutsche.de Rüge vom Bundesrechnungshof Gabriels fünfte Kolonne
Artikelübersicht-Linkliste: Lobbyisten machen [direkt] Gesetze
  • Ein standardisiertes Beobachtungsinstrument, welches regelmäßig und systematisch die Märkte auf ihr Funktionieren aus Verbrauchersicht durchleuchtet (vergleichbar dem EU-Verbraucherbarometer)
  • Statement: Die NRW-Piraten sprechen sich für eine Stärkung der Position des Verbraucherministeriums am Kabinettstisch aus durch den Ausbau des Verbraucherministeriums zu einem echten Querschnittsressort; integriert werden müssen die für die Verbraucher besonders relevanten Themenbereiche. Wir empfehlen die Übernahme dieses Ziels auf bundespolitischer Ebene --Logos 22:59, 20. Dez. 2009 (CET)
  • Statement: Die NRW-Piraten sprechen sich für die Aufwertung und Erweiterung der Kompetenzen für den Wissenschaftlichen Beirat Verbraucher- und Ernährungspolitik aus. Wir empfehlen die Übernahme dieses Ziels auf bundespolitischer Ebene --Logos 22:59, 20. Dez. 2009 (CET)
  • Statement: Die NRW-Piraten sprechen sich für eine Ergänzung der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien in der Hinsicht aus, dass die Prüfung der Auswirkungen von geplanten Rechtsnormen für Privathaushalte nicht dem Bundeswirtschaftsministerium, sondern dem für Verbraucherschutz zuständigen Bundesministerium obliegt. Wir empfehlen die Übernahme dieses Ziels auf bundespolitischer Ebene --Logos 22:59, 20. Dez. 2009 (CET)
  • Statement: Die NRW-Piraten sprechen sich aus für die Bestimmung von „Verbraucherbeauftragten“ als Ansprechpartner und Koordinatoren für Verbraucherbelange in allen anderen Ressorts zur Stärkung der Querschnittskompetenzen. Wir empfehlen die Übernahme dieses Ziels auf bundespolitischer Ebene --Logos 22:59, 20. Dez. 2009 (CET)

II. Etablierung verbraucherfreundlicher Regeln im Finanzmarkt

Arguliner: Die derzeitige Situation ist aus Verbrauchersicht dringend verbesserungsbedüftig: Ein Test durch Stiftung Warentest zur Qualität der Anlageberatung kam zu einem erschreckenden Ergebnis - nicht eine einzige Bank hat mit "gut" abgeschnitten. Hier versagt offensichlich die Selbstregulierung des Marktes. Nicht nur der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) kommt aus diesem Grund zu dem Schluss, dass verbindliche Vorgaben durch die Politk geschaffen müssen. Deshalb unterstüzten wir die Forderung von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner, "dass Chancen und Risiken eines Produkts klar erkennbar sein müssen ". Ein gut verständliches Produktinformationsblatt, das Auskunft über Rendite, Kosten und Risiko geben, sollte u.a. zum Standard werden.
  • Statement: Die NRW-Piraten sprechen sich für eine Korrektur des Risikobegrenzungsgesetzes im Sinne der Verbraucherschutzintention aus. Derzeit wird es dem beabsichtigten Schutz des Kreditnehmers nicht gerecht, sodaß von Fachleuten massive Kritik geübt [3] [4] [5] wird. Wir empfehlen die Übernahme dieses Ziels auf bundespolitischer Ebene. --Logos 21:57, 20. Dez. 2009 (CET)
  • Eine zentrale effiziente Aufsichtsbehörde (Behörde sollte nahezu keine Beamten beschäftigen) oder nichtstaatliches Kontrollorgan mit Sonderbefugnissen ähnlich einer Behörde; kein Produkt und kein Anbieter von Finanzdienstleistungen darf mehr unbeaufsichtigt bleiben; die staatliche Finanzaufsicht ist mit entsprechenden Ressourcen auszustatten, *
  • eine wirksame Haftung des Beraters bei Falschberatung *
  • Gleiche Regeln für Qualifikation, Zulassung, Transparenz und Vermögensabsicherung für alle Vermittler *: inhaltiche Überschneidung mit Crew:AK/Wirtschaft und Finanzen, Ausgliederung da zu allersrt dort angesiedelt --Logos 21:57, 20. Dez. 2009 (CET)

III. Chancengleichheit und fairer Wettbewerb im Gesundheitswesen

  • Klarstellung im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes (=> Transparenz), dass Informationen über die Qualität von Leistungen und Einrichtungen, die bei der Behandlung von Patienten erhoben werden, sofern sie keinen Personenbezug aufweisen, ein öffentliches für alle frei zugängliches Gut darstellen.
  • Eine Neuordnung der Krankenversicherung. Wir brauchen gleiche Versicherungsbedingungen für alle mit vergleichbar gutem Zugang zur medizinischen Versorgung. Notwendig ist dazu die Entwicklung eines Reformkonzeptes für die Ausgestaltung eines solidarischen Gesundheitswesens und die Aufgabenteilung zwischen GKV und PKV. richtiges Ziel, inhaltlich jedoch zu allerst bei NRW:Arbeitskreis/Gesundheit angesiedelt. Daher Ausgliederung --Logos 22:19, 20. Dez. 2009 (CET)

IV. Gewährleistung von Wettbewerb und Versorgungssicherheit auf den Energiemärkten

  • Die eigentumsrechtliche Entflechtung der Netzinfrastrukturen; das gilt für Strom wie Gasnetze gleichermaßen auf allen Netzebenen; die Netzinfrastruktur gehört dabei überwiegend in öffentliche Hände
  • eine deutliche Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien sowohl im Strom- als auch im Wärmemarkt soweit es ökologisch (unter Beachtung der Energiebilanz) sinnvoll ist. Bei der Stromerzeugung sind durch verstärkte Forschungsanstrengungen eine deutliche Senkung der Kosten sowohl für Fotovoltaik (hierbei ist auch der Herstellungsenergieaufwand im Sinne der Energiebilanz zu berücksichtigen) als auch für Anlagen der dezentralen Kraftwärmekopplung anzustreben. Die bisherigen Einspeisevergütungen für Erneuerbare Energien müssen sich vergleichbar der Regulierung der Netzentgelte stärker als bisher an den jeweils effizientesten Anbietern orientieren. richtiges Ziel, jedoch inhaltlich zu allerst beim NRW:Arbeitskreis/Umwelt angesiedelt. Daher Ausgliederung --Logos

V. Erleichterung der Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit des Konsums

  • Einführung einer klaren Energiekennzeichnung für alle Verbrauchsgüter analog der Effizienzklassen von Haushaltsgeräten (A–G)
  • Schaffung von Transparenz hinsichtlich des „ökologischen Rucksacks“ eines Produktes sowie der soziale Verantwortung der Hersteller. Dazu Schaffung geeignete Plattformen durch die Bundesregierung, die Corporate Social Responsibility (CSR)-Tests der Stiftung Warentest sind auszubauen.
  • Finanzielle Anreizstrukturen, die nachhaltigen Konsum belohnen. Prämienprogramme, Steuervorteile oder Zuschüsse müssen konsequent wirksam sein für den Klima- und Ressourcenschutz und sozial verträgliche Arbeits- und Produktionsbedingungen. Missbrauch ist geeignet vorzubeugen richtiges Ziel, jedoch inhaltlich zu allerst bei NRW:Arbeitskreis/Umwelt angesiedelt. Daher Ausgliederung --Logos 22:05, 20. Dez. 2009 (CET)
  • Den sukzessiven Ersatz wirkungsgradarmer Energiequellen durch zielführenden, sinnvollen Einsatz (positive Energiebilanz => keine Photovoltaik ) erneuerbarer Energien oder wirkungsgradstarker Technik (z.B. Kraft-Wärme-Kopplung) im Gebäudebestand und im Neubau. richtiges Ziel, jedoch inhaltlich zu allerst bei NRW:Arbeitskreis/Umwelt angesiedelt. Daher Ausgliederung --Logos 22:05, 20. Dez. 2009 (CET)
  • Entwicklung eines zukunftsfähigen integrierten Verkehrskonzeptes, das die Effizienzpotentiale aller Verkehrsträger optimal ausnutzt und vernetzt. Dazu zählt zuerst die quantitative und qualitative Optimierung des Schienenverkehrs, jedoch auch die Förderung energiesparender PKW, Strategien zur Emissionsminderung im Flugverkehr sowie der Ausbau der Infrastruktur für den Radverkehr. Auf nutzerfreundliche Schnittstellen und Informationssysteme ist besonders Wert zu legen. richtiges Ziel, jedoch inhaltlich zu allerst bei Crew:AK/Bauen und Verkehr NRW angesiedelt. Daher Ausgliederung --Logos 22:05, 20. Dez. 2009 (CET)
  • Festlegung von Effizienzstandards als Mindeststandards. Dafür muss Deutschland sich innerhalb der Europäischen Union einsetzen. Dazu gehören CO2-Grenzen für PKW ebenso wie Grenzen für den Energieverbrauch von Elektrogeräten. Produkte, die diese Standards nicht einhalten, dürfen nicht mehr vertrieben werden. richtiges Ziel, jedoch inhaltlich zu allerst bei NRW:Arbeitskreis/Umwelt angesiedelt. Daher Ausgliederung --Logos 22:05, 20. Dez. 2009 (CET)

VI. Ausbau der Verbraucherrechte in der digitalen Welt: Soziale Marktwirtschaft 2.0

  • Verbraucherfreundliche Haftungsregeln bei Betrugs-Attacken (wie z.B Diebstahl von Kreditkarteninformationen, Phishing, Pharming etc.); hierzu gehört eine Pflicht zur umgehenden Information der Betroffenen, wenn ihre Daten unbefugt in die Hände Dritter gelangt sind
  • Ausweitung der Befugnisse des NRW-Datenschutzbeauftragten - z.B. Vetorecht für Gesetze, die Datenschutz hinreichend missachten
Arguliner: Die derzeitigen Kompetenzen beschränken sich auf Überwachung und Beratung des öffentlicher Stellen des Landes in Fragen des Datenschutzes. Das ist in Anbetracht der vielen Datenschutzskandele in der Wirtschaft eindeutig zu wenig. Mit Überprüfungen müssen Unternehmen nicht rechnen
  • das Land NRW soll im Bundesrat eine Reform des Urheberrechts initiieren,
    • welche die verbraucherfreundliche Neugestaltung des Urheberrechts und die Verankerung der Rechte der Nutzer an legal erworbenen Inhalten festschreibt. Dabei ist vor allem die Verhältnismäßigkeit bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen zu wahren.
    • welche ein Recht auf Privat- und Sicherheitskopien gesetzlich verankert
    • welche zur Streichung des generellen Verbots der Umgehung von Kopierschutzmechanismen, soweit es Privat- und Sicherheitskopien betrifft, führt
  • das Land NRW soll im Bundesrat eine Intitiative zur Erweiterung des Datenschutzes ergreifen, welche zur angemessenen Anpassung an die Erfordernisse der digitalen Welt führt – dabei sollen internationale Mindeststandards die effektive Durchsetzung gewährleisten.
  • das Land NRW soll im Bundesrat eine Intitiative einbringen zur internationalen Etablierung der „Charta der Rechte der Verbraucher in der digitalen Welt[6] und dahingehend einwirken, dass sich die Bundesregierung auf europäischer und internationaler Ebene dafür stark macht
  • Klare gesetzliche Regelungen zum Einsatz von RFID und der damit verbundenen datenschutzrelevanten Folgen. Die Piratenpartei spricht sich i.A. wegen des hohen Datenmissbrauchspotentials gegen die Verwendung von RFID im Verbraucherbereich aus. Deswegen ist generell zunächst die Vermeidung des Einsatzes anzustreben.
  • Die Erforschung von sicheren Technologien, Software und unternehmensinternen Abläufen. Datensparsamkeit und Datenvermeidung als Ziel der Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen

VII. Die Förderung selbstbestimmter Verbraucher durch Transparenz (Information) und Bildung

  • Die Einrichtung von Verbraucherbildungsangeboten in der Nachmittagsbetreuung von Ganztagsschulen und in der offenen Jugendarbeit (zum Beispiel Umwelt-AGs, Schülerfirmen etc.)
  • Eine koordinierte Bund-Länder-Initiative zur Stärkung der Alltagskompetenz speziell von Kindern und Jugendlichen und Senioren. Zu den Kernaufgaben der Bund-Länder-Initiative gehören:
    • die bundesländerübergreifende Koordination der Verbraucherbildung,
    • die Formulierung bundesländerübergreifender Mindeststandards für die Verbraucherbildung,
    • die Sicherstellung der Einbindung von Verbraucherthemen in die Curricula der formalen Bildung aller Schulstufen und Schularten sowie in die vorschulische Bildung. Dazu gehört auch die verbindliche fachliche und didaktische Weiterbildung für Lehrkräfte.
  • Statement: Die NRW-Piraten sprechen sich für eine umfassende Reform und Ausbau des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)aus. Wir empfehlen die Übernahme dieses Ziels auf bundespolitischer Ebene: --Logos 22:26, 20. Dez. 2009 (CET)
    • Schaffung von Transparenz der Ergebnisse der mit Steuergeldern finanzierten Lebensmittelkontrollen
    • Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle Produkte und Dienstleistungen (z.B. Finanzen, Gesundheit oder Telekommunikation)
    • Verpflichtung der Behörden, die Öffentlichkeit aktiv und obligatorisch unter Namensnennung über Verstöße zu unterrichten.
  • Verbot von kostenpflichtigen Warteschleifen
Arguliner: Trotz einer seit 2 Jahren bestehenden Selbstverpflichtung der Industrie bestehen weiterhin die früheren Missstände: entgegen der eigenen Verpflichtung entstehen nicht erst dann Kosten , wenn die Verbraucher auch tatsächlich mit einem Berater sprechen, sondern schon in der Warteschleife, wo ein Service nicht stattfindet. Auf diese Weise kann mit Untätigkeit (warten lassen) Geld generiert werden. Dies verführt geradezu zu Missbrauch. Gegen kostenpflichtige telefonische Beratungen ist an sich nichts einzuwenden, sofern denn auch tatsächlich eine Serviceleistung erbracht wird. Davon kann in der Zeit des Wartens in der Telefonschleife keine Rede sein. Da die Selbstverpflichtung wieder einmal nicht die gesetzten Erwartungen erfüllt hat ist zur Abhilfe des Missstandes eine gesetzliche Regelung in Form eines Verbots von kostenpflichtigen Warteschleifen erforderlich. Dies schiebt nicht nur Missbrauch einen Riegel vor, sondern führt auch zu mehr Transparenz und gerechterer Kostenverteilung.

VIII. Einrichtung von Marktwächtern für wichtige Konsumbereiche

  • Verbesserung der Lebensmittelsicherheit durch alle dafür notwendigen Maßnahmen - beispielhaft genannt sei die Ausweitung der Lebensmittelkontrollen (( Gammelfleischskandale, Umetikettierung etc.) in dem Umfang, wie es zur Gewährleistung einer hinreichend gesicherten Versorgung der Bevölkerung mit gesunden Lebensmitteln erforderlich ist.
Arguliner: Immer wieder wird das Land von Lebensmittelskandalen heimgesucht. Weil viel zu wenig Lebensmittelkontrolleure vorhanden sind ist davon auszugehen, dass die öffentlich gewordenen Fälle nur die Spitze eines Eisbergs bilden und ein signifikanter Teil an groben Verstößen unentdeckt bleibt. Um diesem Missstand ein Ende zu bereiten sind Recourcen für eine hinreichend marktdurchdringende Lebensmittelkontrolle freizugeben.
  • Einrichtung von Marktwächtern in den Bereichen Finanzen, Energie, Gesundheit und Telekommunikation (unter dem Dach des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) und der Verbraucherzentralen) zur unabhängigen Vertretung der Verbraucherinteressen in liberalisierten Märkten.
  • Einrichtung einer Internetplattform, die Verbrauchern im Sinne der Transparenz glaubwürdige und mit Wettbewerbern vergleichbare Informationen über das soziale Engagement von Unternehmen (CSR) zur Verfügung stellt
  • Statement: Die NRW-Piraten sprechen sich für die Schaffung einer planbaren finanziellen Grundlage für die Arbeit der Marktwächter aus.
    Bemerkung: da es sich hierbei um eine vom Staat übertragene Aufgabe handelt, sind öffentliche Mittel bereitzustellen. Zwingend erforderlich ist darüber hinaus eine Mitfinanzierung der Wirtschaft. Diese ist etwa durch eine angemessene Abgabeverpflichtung für Anbieter gesetzlich zu verankern. --Logos 08:32, 21. Dez. 2009 (CET)
  • Die Einrichtung einer „NRW-Stiftung Verbraucherschutz“ zur Verwaltung und Steuerung von Fördermitteln, in die auch Bußgelder aus Wettbewerbsverstößen und Unrechtsgewinne fließen würden. => entfallen, da umgesetzt --Logos 22:34, 20. Dez. 2009 (CET)

IX. Ausbau der unabhängigen Verbraucherberatung

  • Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel durch das Land NRW, um das Basisangebot einer an den Bedürfnissen der Verbraucher ausgerichteten unabhängigen Beratungsstruktur dauerhaft auf hohem Niveau sicherzustellen.
  • Gründung einer „NRW-Stiftung Verbraucherschutz“ zur Finanzierung spezifischer Aufgaben der Verbraucherarbeit => umgesetzt

====X. Stärkung der kollektiven Rechtsdurchsetzung==== entfallen: Gründe siehe hier

Einzelnachweise/Referenzen

  1. [1] Umfrage: 83 Prozent der Wahlberechtigten sehen Handlungsbedarf beim Verbraucherschutz, [2] Umfrage zum ‚Verbraucherschutz‘ im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V.
  2. http://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucherschutz









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