Benutzer Diskussion:Skl8em/Satzung/Kreis Muenster

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Version vom 11. Dezember 2009, 23:23 Uhr von imported>Skl8em (→‎Misstrauensklausel)
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Name und Sitz

Mitgliedschaft

Zu 1:

  • Was bedeutet angezeigter Wohnsitz? Wer zeigt den an? Soll eine Mehrfachmitgliedschaft (Haupt- und 5 Nebenwohnsitze) möglich sein? Soll mehrfaches Stimmrecht in verschiedenen kreisen möglich sein? Was sagt der LV NRW dazu? Mir erschiene es am einfachsten, wenn die Mitgliedschaft in nur einem KV möglich ist.
  • Mitgliedschafft ist nur in einem Verband möglich (Siehe Bundessatzung §3 Absatz 2b), bei mehreren Wohnsitze kann man es sich selbst aussuchen. Prinzipiel besteht die möglichkeit dort aktiv zu sein wo man keinen wohnsitz hat. Wie kann man das klarer formulieren?
  • Ich würde es schon auf den amtlich nachweisbaren Hauptwohnsitz und damit auf einen KV beschränken wollen. - Daemosis 09. Nov. 2009, 12:33 (CEST)
  • Insbesonder weil wir in Münster sind und viele Studenten haben die ihren Wohnsitz hier nicht melden, weder als Haupt- noch als Neben-wohnsitz wäre ich stark dafür es so zu laßen. Außerdem können wir das eh nicht ändern, da es in der Bundessatzung explizit erlaubt ist.


Zu 2:

  • Ist das Widerspruchsverfahren bei Ablehnung eines Aufnahmeantrages geregelt? Ist das Einspruchsverfahren beim Landesvorstand geregelt?
  • Ich versteh die Erste Frage nicht, bei der Zweiten, so ist es nicht geregelt. In wie fern wäre es eventuell sinnvoll dies eher über einen Schiedsgericht laufen zu lassen? Es geht nur darum das es sinnvolle Einspruchsverfahren gibt.

Zu 4

  • Ist irgendwie unlogisch. Satzungen können keine Beschlüsse fassen. Gibt es entsprechende Beschlüsse von Landes- oder Bundesgremien der PP?
  • Ist das so besser? Wenn du solche fehler findest kannst du sie einfach korrigieren :)

Zu 5.2:

  • Die Einrichtung eines Kreisschiedsgerichts ist aufwendig und unnötig. Stattdessen: Parteischiedsgericht
  • OK dann sollte man das in der zwischenzeit alles über den Landesschiedsgericht laufen lassen, den gibt es ja. Ich schreibe überalle Schiedsgericht der nächst höheren Ebene wär das OK? Skl8em 23:24, 4. Nov. 2009 (CET)
  • Schiedsgericht der nächst höheren Ebene sollte ausreichend alles abdecken, egal welche Partei-Strukturen NRW in den nächsten Jahren bekommt. - Daemosis 09. Nov. 2009, 12:33 (CEST)
--Rapatinski 15:57, 4. Nov. 2009 (CET)

Organe und Öffentlichkeit

zu 2.
  • Der Satz "Die MV tagt öffentlich, zwei Drittel der anwesenden Mitglieder können den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen." ist sprachlich auch so interpretierbar, dass nur 2/3 der anwesenden Mitglieder bei der Frage nach Öffentlichkeit stimmberechtigt sind.
Vorschlag: Die MV tagt öffentlich. Die anwesenden Mitglieder können einen Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen, wozu eine Zweidrittelmehrheit der abgegeben Stimmen notwendig ist. --Daemosis 12:42, 09. Nov. 2009 (CET)
zu 4.
  • Das halte ich nicht gerade für basisdemokratisch. Könnte man die FachsprecherINNen nicht auch durch (online-)Umfragen unter den Mitgliedern wählen? --Wastl 08:08, 4. Nov. 2009 (CET)
  • Wastl hat recht. Was soll das überhaupt? Fachsprecher hat die PP doch gar nicht. Streichen oder vielleicht auf AK Kommunal zuschneiden.--Rapatinski 16:00, 4. Nov. 2009 (CET)
  • Sorry da herscht glaube ich ein großes Missverständniss, Erstens sollten die Fachsprecher auf rein optionaler Basis in der Satzung, in dem optionalen teil wird auch näher beschrieben wie sie funktionieren, zB das sie bei jeder MV bestätigt werden müssen, das hat den Vorteil das sie schneller ernannt werden können, das ist eine Verantwortung des Vorstands,da sie aber durch die MV bestätigt werden müssen, geht hier der Basisdemokratische gedanke nicht verloren. Es ist ja auch relativ einfach eine MV einzuberufen. Man kann dies aber auch einfach forken und es auf der Mitgliederversammlung diskutieren (Bau ich ein) Skl8em 23:36, 4. Nov. 2009 (CET)

Die Mitgliederversammlung

Der Vorstand

Ziff. 3 ist von den Grünen geklaut und passt nicht auf die PP.Vorschlag: "Der Vorstand besteht aus dem Kreisvorsitzenden, dem stellvertetenden Kreisvorsitzenden, dem Finanzpiraten, dem Pressepiraten, dem stellvertretenden Pressepiraten und zwei Beisitzern. Die Beisitzer sollen möglichst Arbeitskreisen und Crews angehören, die nicht durch andere Vorstandsmitglieder repräsentiert werden. Die rechtsgeschäftliche Vertretung erfolgt durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Kreisvorsitzende und/oder der Finanzpirat."

Ist die Frage, ob Pressepiraten im Vorstand sein sollen. Die "Bestimmung" von fachpolitischen Sprecherinnern ist unter Piraten indiskutabel und gehört gestrichen.--Rapatinski 16:18, 4. Nov. 2009 (CET)

Hab die Einwürfe eigearbeitet und hoffe das es so besser ist. Zu den Fachsprecher siehe vorherigen kommentar -- Skl8em 23:49, 4. Nov. 2009 (CET)
Ein Pressepirat sollte zumindest als Beisitzer im Vorstand sein, um seine Position nach außen hin deutlich zu machen.
--Daemosis 12:55, 9. Nov. 2009 (CET)
Es ist ja möglich einen der Beisitzer zum Pressepirat zu Wählen, ich denke eigentlich sollte ein pressesprecher kein politischer Amt sein, das schafft gerade so viele Probleme in der Politik.
-- Skl8em 06:00, 8. Dez. 2009 (CET)
Ein Kreisverband Münster einer Partei, welche sich Bildungspolitik in Großbuchstaben auf die Fahne schreibt, sollte auch den Unistandort Münster - immerhin eine der größten dt. Unis - entsprechend berücksichtigen. Insofern ist mMn ein hochschulpolitischer Posten im Vorstand eine Frage der Glaubwürdigkeit unserer Forderungen. Daher würde ich gerne einen Abschnitt 6 ergänzt sehen, der einen nicht-stimmberechtigten Beisitzer/eine nicht-stimmberechtigte Besitzerin für die hochschulpolitische Arbeit vorsieht. Um die Kommunikationswege kurz zu halten würde ich dafür plädieren, wenn dieser Pirat Mitglied der örtlichen HSG wäre.
--Daemosis 16:50, 7. Dez. 2009 (CET)
Was ist denn an Organe und Öffentlichkeit Punkt 6 nicht in ordnung? Ich dachte das währe genau was du wolltest, du kannst den Punkt (so wie den rest des Dokuments) aber gerne editieren, bis es dir passt.
--Skl8em 06:00, 8. Dez. 2009 (CET)
Nicht daran in Ordnung ... nichts ;) Ich hatte das nur vorher nicht gefunden, da ich Organe des Vorstandes nicht vor der Beschreibung des Vorstandes gesucht hatte. Evtl. sollte man da die Reihenfolge ändern.
--Daemosis 19:07, 8. Dez. 2009 (CET)

Ich habe grundsätzliche Bedenken, wegen der flexiblen Zahl der Beisitzer. Bitte seid euch klar darüber, dass zum Empfang einer Willenserklärung der Zugang bei einem einzelnen Vorstandsmitglied reicht. Es sollte also 100%ig feststehen, wer Vorstandsmitglied ist. Jemand, der dem KV zB Druckerpapier liefert, sollte nicht erst nachsehen müssen, wem gegenüber er die Zahlung anmahnen kann. Wenn er das im Piratenwiki tut, schließt er sowieso keine Verträge mehr mit euch... --Rapatinski 17:25, 1. Dez. 2009 (CET)

Da der KV selber wohl als juristische Person auftreten kann, kann man diesen direkt anmahnen. --Daemosis 16:50, 7. Dez. 2009 (CET)

Wahl des Vorstands

OPTIONAL:Geschäftsordnung

Eine Geschäftsordnung halte ich bei nur 46 Mitgl. für nicht erforderlich. Besser weglassen und bei Bedarf einführen. --Rapatinski 16:47, 1. Dez. 2009 (CET)

Mir geht es vor allem darum, besser zu greifen, wer für was innerhalb des Vorstands verantwortlich ist. Ich erhoffe mir eine erhöhte Transparenz der Entscheidungsprozesse dadurch. Wenn du einen besseren Tipp hast wie man es erreicht wäre ich ganz Ohr :) Dadurch könnte ich zum Beispiel ein (Initiativ)Antrag stellen, in denen ich bestimmte Sachen in Protokolle Fordere, um diese Verständlicher zu machen. Mir ist klar das das ein sehr formalistischer Ansatz ist, leider sehe ich nicht wie man ohne Form die Transparenz der Entscheidungsprozesse bekommt, da dann viel zwischen Tür und Angel beschlossen wird. Skl8em 16:09, 2. Dez. 2009 (CET)

Initiativrecht

Das finde ich zu formalistisch. Jeder Pirat kann die Initiative ergreifen und den Vorstand auffordern, etwas bestimmtes zu tun. Das braucht man nicht satzungsmäßig/geschäftsordnungsmäßig zu regeln. Also streichen. --Rapatinski 16:51, 1. Dez. 2009 (CET)

  • Es ist zwar Richtig das man das sowieso kann, es aber noch mal explizit zu sagen soll einer Aufforderung von diesem Recht gebrauch zu tun gleich kommen. Auch kann man so mehr an die Partizipation der einzelnen Mitglieder appellieren.--Skl8em 16:03, 2. Dez. 2009 (CET)

Misstrauensklausel

Da ich für das Weglassen der Initiativantragsregelung bin, würde diese Bestimmung auf den 3. Punkt zusammenschrumpfen. --Rapatinski 16:53, 1. Dez. 2009 (CET)

Handlungsunfähigkeit

Zum schriftlichen Misstrauensvotum: [Komische Regel für Piraten. Warum nicht elektronisch? Wem muss man denn die schriftliche Misstrauensaussprechung schicken? Ich wäre mehr für eine Internet-Seite des KV, auf der Mitglieder ein solches Misstrauensvotum quasi selbst organisieren können. Vielleicht sollte man diesen Punkt ganz streichen. Die Mitglieder können ja eine außerordentliche MV beantragen mit dem Tagesordnungspunkt "Misstrauensvotum"--Rapatinski 17:01, 1. Dez. 2009 (CET)]

  • Das Problem ist das man die Elektronische Mitteilung einfacher fälschen kann. Am besten man Befragt die Mitglieder pb sie eine solche Sache wünschen.

Der Landesvorstand soll kommissarisch die Geschäffte führen können: [Weiß das der Vorstand des Landesverbandes NRW, ist er damit einverstanden und kann er das organisatorisch? Wenn ja, ok, sonst streichen. Gesetzliche Regel ist, wenn ein Verein keinen Vorstand hat, bestellt das örtlich zuständige Amtsgericht einen Notvorstand--Rapatinski 17:07, 1. Dez. 2009 (CET)]

    • Guter Einwand mit dem NRW Vorstand, ich lasse das mal vorerst. Kann man sich ja später noch mal überlegenSkl8em 15:57, 2. Dez. 2009 (CET)

Rechenschafft

OPTIONAL: Fachsprecher

OPTIONAL: AG/AK/Crew

Rechenschaftsbericht über Finanzen

Urabstimmung

Auflösung

Ortsverbände

Finanzen

Inkraftsetzung

Salvatorische Klausel

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