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Grundsatzfindung: Generationenvertrag

Programm Änderungs Antrag 1. Entwurf

Dieser Entwurf wurde in der Antragsfabrik unter der Bezeichnung
AG-Familie_Generationenvertrag eingereicht:
Antragsfabrik/AG-Familie_Generationenvertrag

Hier noch eine Stellungnahme von Johannes Resch :http://www.johannes-resch.de/Generationenbetrug/1,000000541620,8,1


Dieser Entwurf wurde von Dr. Johannes Resch und Andre Krug erstellt.
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Dann diskutiere hier mit!

Es wird beantragt, der Parteitag möge den folgenden Abschnitt
„Jugend- und Alterssicherung“ ins Parteiprogramm aufnehmen.
Die Punkte sind als getrennte Anträge zu verstehen, über die getrennt diskutiert und abgestimmt werden soll,
um eine konzentrierte Arbeit des Parteitags zu erleichtern.

Jugend- und Alterssicherung

1. Soziale Sicherheit

Die Piratenpartei strebt ein System sozialer Sicherheit an, in dem Lebensphasen, die eine Beteiligung am Erwerbsleben nicht ermöglichen (Kindheit, Ausbildung und Alter) gemeinschaftlich abgesichert werden, um die individuellen Risiken zu mindern. Dieser Weg eignet sich am besten, um für alle eine optimale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

2. Der Generationenvertrag

Die Piratenpartei bewertet den Generationenvertrag, welcher in der Rentenreform von 1957 unter Konrad Adenauer aus dem sog. "Schreiber-Plan" abgeleitet wurde als nicht ausreichend, da dieser nur zwei Generationen berücksichtigt, unserer Gesellschaft jedoch aus drei Generationen besteht: Heranwachsende - Arbeitsfähige - nicht mehr Arbeitsfähige

3. Echter Generationenvertrag

Als Vorbild für ein nachhaltiges gesetzliches Sicherungssystem bietet sich der ungeschriebene Generationenvertrag an, wie er in der herkömmlichen Familie die Regel war: Die jeweils arbeitsfähige Generation sorgt für Unterhalt, Betreuung und Erziehung der Kinder und erwirbt damit gegenüber der erwachsen gewordenen Kindergeneration das Recht auf Versorgung und Pflege im Alter. Die heute in Deutschland bestehende Gesetzliche Rentenversicherung wird durch eine missbräuchliche Verwendung des Begriffs Generationenvertrag gerechtfertigt, da einseitig eine von der nachrückenden Generation zu finanzierende gesetzliche Alterssicherung festgeschrieben wird, ohne dass eine vergleichbare gesetzliche Jugendsicherung vorangegangen ist. Dieses Rechtssystem zum Nachteil der jeweils jüngeren Generation darf auf Dauer keinen Bestand haben.

4. Generationengerechtigkeit

Im Verhältnis zweier Generationen müssen die Leistungen zu Unterhalt und Betreuung der Kindergeneration im Gleichgewicht stehen mit deren späteren Leistungen für Unterhalt und Pflege der Rentnergeneration. Ist die nachfolgende Generation kleiner als die vorangegangene, wie es zur Zeit in Deutschland der Fall ist, darf der Anteil der Alterslast, der auf die nicht geborenen Kinder entfiele, nicht zusätzlich den geborenen Kindern auferlegt werden. Dieser Anteil der Alterslast ist über eine Kapitalversicherung zu finanzieren, die von den eingesparten Kinderkosten gespeist werden kann. Das heutige Recht bürdet die finanziellen Folgen des Geburtenrückgangs für die Alterssicherung allein der jeweils nachrückenden Generation auf, die dadurch in ihren Entfaltungsmöglichkeiten unzumutbar eingeschränkt wird. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Gebot der Generationengerechtigkeit.

Dieser Entwurf wurde von Dr. Johannes Resch und Andre Krug erstellt. Du möchtest etwas ändern oder bist nicht einverstanden? Dann diskutiere hier mit!

Motivation

Dies ist nicht die offizielle Parteimeinung, sondern Kritik der AG Familie am Generationenvertrag!

Die AG Familie kritisiert den sog. Generationenvertrag, welcher suggeriert, es herrsche Konsens zwischen den Generationen und daraus abgeleitet es bestünden Rentenansprüche. Zudem werden im Generationenvertrag nur 2 Generationen berücksichtigt und genannt.

Daraus resultieren tief greifende Probleme unserer Gesellschaft,
die Bevölkerungspyramide und der hohe Rentenbeitragsatz sind nur die Spitze des Eisbergs.

Ziele & Ergebnisse

Ziel ist es, eine breite Diskussion des Generationenvertrags im Rahmen der AG Familie zu initiieren und auf dessen Basis einen grundsätzlichen Konsens zu finden, welcher dann als PPA (Programm-Änderungs-Antrag) im BPT (sofern möglich noch 2010) vorgeschlagen werden soll.
BPT deswegen, da Familienpolitik - speziell den Generationenvertrag betreffend - in die Zuständigkeit des Bundes fällt.
Die Diskussion und Konsens-Findung wird darüber hinaus weiter vorgesetzt und regelmäßig verfeinert.

Diskussion und Zeitleiste

Das Thema soll in mehreren (zeitlich begrenzten) Schritten bearbeitet werden:

  1. Diskussion in OpenArgument klick
  2. Ggf. Telko zu einzelnen, strittigen Punkten
  3. Telko zum Thema, mit dem Ziel der Grundsatzfindung
  4. Ausarbeitung und Planung des PÄA für BPT

An der Ausarbeitung beteiligte Mitglieder


Dokumente und Links