Benutzer:Matthias Kellner/Bundesrepublik Deutschland

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Internationale Verträge

Grundgesetzänderungen

  (1) Bund und Länder können bei der Planung, der
Errichtung und dem Betrieb der für ihre Aufgaben-
erfüllung benötigten informationstechnischen Sys-
teme zusammenwirken.
(...)
3. Artikel 104b Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
„Abweichend von Satz 1 kann der Bund im Falle von
Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsi-
tuationen, die sich der Kontrolle des Staates entzie-
hen und die staatliche Finanzlage erheblich beein-
trächtigen, auch ohne Gesetzgebungsbefugnisse
Finanzhilfen gewähren.“

Politik

Bundesregierung

Die Bundesregierung stellt in der BRD so etwas wie eine Exekutive dar. Da diese "Exekutive" nur aus dem politischen Parlament (Ansammlung von Personen aus Parteilisten) hervorgeht, ist die Bundesregierung keine unabhängige Gewalt im Sinne einer Gewaltenteilung. Eine Gewaltenteilung würde bedeuten, dass der Chef der Exekutiven direkt vom Volk gewählt werden würde und sich diesem auch verpflichtet fühlen würde. Grob gesagt haben wir in der BRD also eine politische Exekutive, die Verwandtschaft zum Politbüro der DDR ist damit sehr nahe, was man auch an den Bürger fernen Ergebnissen erkennen kann. Gut wir haben nichts besseres, schauen wir doch einmal, was wir mit der politischen Exekutiven anfangen können.

Die Bundesregierung gliedert sich in mehrere Ministerien. Um das Prinzip Ministerium und Behörde verstanden zu haben, reicht es, sich eine Behörde einmal ganz intensiv angeschaut zu haben. Nach dem aktuellen Ergebnis des Personal-Karussells bietet es sich an, sich als erstes mit der neuen Familienministerin zu beschäftigen: Frau Dr. Kristina Köhler mdB Wahlkreis Wiesbaden (Sitz des ZDF).