Benutzer Diskussion:HendrikS/Spielplatz

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§ 6a


(5) Auf Antrag eines Zehntels DATUM der Antragsstellung relevant für das Zehntel der Mitglieder in diesem Moment der Piraten des Landesverbandes kann der Landesvorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden. Das Zehntel der Piraten des Landesverbandes ist schriftlich mit Name und Unterschrift festzuhalten und am Beginn des Zusammentreffen vorzulegen.

(6) Der Landesvorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Landesparteitages bzw. der Gründungsversammlung.

(7 neu) Antragsberechtig ist jedes Vorstandsmitglied der Gebietsverbände der Piratenpartei, sowie Piraten welche keiner weiteren Untergliederung angehören. Piraten aus einer Untergliederung unterhalb des Landesverbandes sind Antragsberechtigt, sofern der Antrag von 3 weiteren Piraten der selben oder irgendeiner weiteren(??) Untergliederung gezeichnet wird

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