Benutzer Diskussion:Elocin

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Version vom 6. November 2009, 19:20 Uhr von imported>Elocin (→‎§ 10 Nr. 3)
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Landesparteitag 2009 - Niedersachsen

Änderungsanträge zur Satzung

§ 3 Nr. 3, letzter Satz

alt: (...) Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss der / dem BewerberIn gegenüber schriftlich begründet werden.

neu: (...) Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem Bewerber gegenüber schriftlich innerhalb eines Monats nach Antragsabgabe begründet werden.

§ 10 Nr. 3

alt: Die Satzungsentwürfe und Satzungsänderungen der Kreis- und Ortsverbände sollen vor ihrer Verabschiedung dem Landesvorstand zur Stellungnahme zugestellt werden. Sie erhalten ihre Gültigkeit mit der Beschlußfassung auf der Mitgliederversammlung des Kreis- bzw. Ortsverbandes. Die Satzung ist bei der Landesgeschäftsstelle zu hinterlegen.

neu: Die dem Landesverband nachgeordneten Gebietsverbände besitzen Satzungsautonomie. Die Satzungen dürfen nicht im Widerspruch zu höherrangigen Satzungen stehen. Die jeweils gültige Satzung ist innerhalb von 6 Wochen nach ihrem Beschluss bei der Landesgeschäftsstelle zu hinterlegen.

Begründung: Mit der neuen Formulierung wird in NDS jeder Verband aufgefordert, seine Satzung so gestalten, dass sie nicht vor einem Schiedsgericht angefochten werden kann. Nach der alten Regelung muss der Landesvorstand jede einzelne Satzung aus ganz Niedersachsen ansehen und bewerten. Das kostet enorm viel Zeit, die der Landervostand für wichtigere Dinge benötigt.

§ 19 (bitte mit neuer Nummerierung)

direkt nach Nr. 2 neu einfügen

alt: (nichts)

neu: 3. Der Landesverband erstellt über das abgelaufene Geschäftsjahr einen Rechenschaftsbericht gemäß Parteiengesetz. Der Bericht wird allen PIRATEN bis zum 31.03. des Folgejahres vorgelegt. Die Rechenschaftsberichte der dem Landesverband nachgeordneten Gebietsverbände sind umgehend nach Erstellung, spätestens am 31.3. des folgenden Jahres dem Landesverband vorzulegen.

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