Benutzer:Skl8em/Satzung/Kreis Muenster/Crew/Antrag

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Version vom 4. November 2009, 02:05 Uhr von imported>Skl8em
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  1. AGs, PGs, AKs und Crews sind Organe des Kreisverband falls:
    1. Sie nur Mitglieder aus dem Kreisverband haben
    2. Sich auschließlisch um organisatorische oder politische Angelegenheiten des Kreises beschäftigen.
  2. Bis auf ausdrücklich Gegenteiliges gilt die Landesordnung.
  3. Crews im Sinne des KV können ab 3 Piraten existieren.
    1. Bei Zustimmung von 2/3 der Crewmitglieder kann eine sondersitzung einberufen werden
    2. Eine Crew existiert ab Zeitpunkt der Gründung.