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Erweiterungs Modul zur Satzung:
Crew
- AGs, PGs, AKs und Crews sind Organe des Kreisverband falls:
- Sie nur Mitglieder aus dem Kreisverband haben
- Sich auschließlisch um organisatorische oder politische Angelegenheiten des Kreises beschäftigen.
- Bis auf ausdrücklich Gegenteiliges gilt die Landesordnung.
- Crews im Sinne des KV können ab 3 Piraten existieren.
- Bei Zustimmung von 2/3 der Crewmitglieder kann eine sondersitzung einberufen werden
- Eine Crew existiert ab Zeitpunkt der Gründung.
Begründung:
Diskussion
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