BW Diskussion:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Transparenz/Wahlalter

Aktive Diskussionen
< BW Diskussion:Arbeitsgruppen/Landespolitik‎ | Transparenz
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Wahlrecht ab 16

Diskussion

  • Dadurch dass der Landtag alle 5 Jahre gewählt wird können Erstwähler bis zu 23 Jahre alt werden. In dem Alter haben andere schon Ihr Vordiplom. Gerade junge Menschen sind von Kommunalen und Landesthemen stark tangiert --eckes
    "Von Politik betroffen sein" und "sich für Politik interessieren" bzw. "sich über Politik informieren" sind zwei völlig verschiedene Dinge. Die 16-20jährigen, die in die letztere Gruppe fallen, dürften eine deutliche Minderheit darstellen. (Vermutlich prozentual noch weniger als in anderen Altersgruppen, aber ich habe grade keine passende Statistik zur Hand. Allgemein: [1]) Dazu kommt noch, dass sich viele der (wenigen) Politikinteressierten eher der Bundes- als der Kommunalebene zuwenden.
    Daraus folgt direkt, dass die meisten Erstwähler sowieso nur die Partei wählen, die ihre Eltern wählen bzw. die Partei, über die sich ihre Eltern am wenigsten aufregen.[2]
    Die Grenze auf 18 Jahre zu setzen halte ich für genauso willkürlich wie eine Grenze bei 16 oder 21. Aber irgendwo muss man sie ziehen.
    Und dein Argument "im schlechtesten Fall ist man 23" - was ist schlecht daran? Es gibt Kommunalwahlen, Landtagswahlen, Bundestagswahlen und Europawahlen - jeder 19jährige war mit Sicherheit schonmal bei einer Wahl. Und auch als Nicht-Wähler können sich Jugentlich politisch engagieren - und damit teilweise mehr Wirkung erzielen als mit einem Kreuz auf dem Wahlzettel. -- Little Joe 14:43, 15. Nov. 2009 (CET)
    Ich denke nicht dass es ein Wahlkriterium sein kann wie Politik-interessiert man ist, denn dann würden viele ältere auch das Wahlrecht verwirken. In den Referenzierten Statistiken ist das Politikinteresse jedenfalls als durchschnittlich angegeben, sogar höher als bei den aktuellen Erstwählern. --Bernd 'eckes' Eckenfels
    Ich denke nicht, dass es ein Wahlkriterium sein kann, ob man ein Vordiplom hat oder nicht. -- mal im Ernst: Ich habe nicht gesagt, dass das ein Kriterium ist. Ich wollte damit nur dein Argument von oben entkräften. Und (siehe meine 1. Antwort) irgendwo muss man eine Grenze ziehen, auch wenn jeder (früher oder später) von allen politischen Entscheidungen betroffen ist. Ansonsten: Fassen wir die bisherigen Argumente für die Einführung des Landeswahlrechts ab 16 mal zusammen:
    • "Ist in Bremen auch so" - nicht wirklich überzeugend
    • "sonst ist man bei der Landtagswahl vielleicht schon 23" - was ist schlecht daran? siehe meine 1. Antwort
    • "16jährige sind von den politischen Entscheidungen ebenfalls betroffen" - ja, genauso wie auch 5jährige. Aber das Wahlrechtsalter auf 5 abzusenken hat noch niemand ernsthaft vorgeschlagen. Warum also grade 16? (und nicht 18)
    Ich freue ich mich auf ein paar Pro-Argumente -- Little Joe 19:27, 18. Nov. 2009 (CET)
    Es gibt auch ernsthafte Vorschläge das Alter auf 14 oder 0 herabzusenken. Es haben mehrere Bundesländer und Kommunen ein Wahlalter von 16. Es ist schlecht daran, dass 50% der Wähler über 20 sind und viele der Wähler gerade in dem Alter von Landespolitik extram betroffen sind (Hochschulen). Die Pro Argumente finden sich zum Beispiel in den verlinkten Dokumenten, aber ich werde die sicher auch noch mal hier auflisten - wenn ich Zeit finde. (Allerdings - es könnte auch der ursprüngliche vorschlagende tun *hint*). --Bernd 'eckes' Eckenfels 10:09, 19. Nov. 2009 (CET)
  • Der Satz "Junge Politik ist nachhaltige Politik." sagt überhaupt nichts aus. Welche Politik ist denn "jung"? Bitte lasst den Satz einfach weg. -- Futti 18:31, 9. Apr. 2010 (CEST)
    Der Satz sagt aus, dass sich eine Politik die sich an den bedürfnissen der zukünftigen generation ausrichtet sich durch nachhaltigkeit auszeichnen muss. Jedenfalls wurde das so verstanden. Ich würde hier nichts ändern, aber du kannst es ja mal auf der Landespolitik Liste ansprechen. --eckes
  • Der Satz bezüglich der "Nachteile der fünfjährigen Wahlperiode" ist völlig unverständlich für Nichtteilnehmer der Klausurtagung. -- Futti 18:31, 9. Apr. 2010 (CEST)
    • Vorschlag: "Bei Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre hat jeder Bürger spätestens mit dem 20. Lebensjahr die Möglichkeit, an einer Landtagswahl teilzunehmen statt wie bisher, mit dem 22. Lebensjahr."
    Die Erklärung steht nach dem Doppelpunkt. Eine alternative Formulierung sehe ich hier zwar als möglich an, aber nicht zwingend, von daher lasse ich die abgestimmte Version stehen. --eckes

Zusammenfassung der Argumente für diesen Antrag

  • Die "Gefahr", dass die Senkung des Wahlalters auf 16 politische Stabilität beeinträchtigt ist nahezu 0 allein durch den geringen Anteil dieser Altersgruppe in der Bevölkerung.
  • Nach bisherigen Erfahrungen: kaum/keine wesentlich niedrigere Wahlbeteiligung in dieser Altersklasse, kein Trend zu demokratiefeindlichen Parteien. Warum also Beteiligung verbieten?
  • Jugendliche werden somit früher an unser demokratisches System herangeführt.
  • Aktuell haben sie nahezu keine Einflussmöglichkeiten, insbesondere auf Dinge, die sie um die 18 Jahre erwarten: Schulabschluss, Studienbedingungen, Führerschein, Wehrpflicht (ok, das ist ein Bundesthema), etc
  • Die Macht geht vom Volk aus, nicht von der wahlberechtigten Bevölkerung. Imho meint ersteres das ganze Volk, Bevölkerungsgruppen ohne Mitbestimmungsmöglichkeit darf es eigentlich nicht geben (werden aber auch nach diesem Vorschlag noch verbleiben, jedoch reduziert).

--Sven423 12:21, 27. Nov. 2009 (CET)

Einzelnachweise

Zurück zur Seite „Arbeitsgruppen/Landespolitik/Transparenz/Wahlalter“.