Themenvorschläge/Rechtsstaatsreform
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Version vom 28. Oktober 2009, 14:41 Uhr von imported>Trias (Kategorie:Politische Themen hinzugefügt (mit HotCat))
- Gegen eine (denkbare) Legalisierung der Tötung von Demonstranten. Bürgerrechte müssen klar verständlich für Jedermann sein, nicht etwa wie hier: Lissabon-Vertrag - Erläuterung zur Charta der Grundrechte (2007/C 03/02), Titel 1, Erläuterung zu Artikel 2 — Recht auf Leben, 3c) „Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um [...] c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“. Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF Dieser Thread im Forum zeigt, worum es geht: http://forum.piratenpartei.de/viewtopic.php?f=1&t=9436
- Gegen staatliche Übergriffe, die sich über geltendes Recht hinwegsetzen (z.B. verbotene Rasterfahndung).
- Was sich über geltendes Recht hinwegsetzt ist Unrecht und ergo nicht erlaubt. Was soll hier reformiert werden?
- ~ Alternative: Für eine stärkere Kontrolle der Sicherheitsbehörden --icehawk 21:10, 2. Jul. 2008 (CEST)
- Beachtung der Unschuldsvermutung.
- Einführung eines Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.
- (i) Dieses Recht gibt es schon (Volkszählungsurteil des BVerfG)--Guru 17:05, 18. Sep. 2007 (CEST)
- ~ Alternative: Verankerung dieses Grundrechts im Grundgesetz. Siehe Datenschutz im Grundgesetz --icehawk 21:08, 2. Jul. 2008 (CEST)
- Maßnahmen gegen die Entwicklung in Richtung Überwachungsstaat.
- ‡? bitte noch konkretisieren, z.B. gegen präventive Eingriffe, Rasterfahndungen, Gendatenbanken, Massenscreenings, biometrische Ausweise, Zentraldateien, Anti-Terror-Gesetze, Kfz-Kennzeichenüberwachung, videobasierte Mautsysteme, Vorratsdatenspeicherung, Online-Spionage, ...--Guru 17:05, 18. Sep. 2007 (CEST)
- Einer Abschaffung des bürgerfreundlichen Widerspruchsrechts gegen Verwaltungsentscheidungen ist entgegenzutreten. Das bayerische Innenministerium beabsichtigt derzeit dieses Recht abzuschaffen, so dass der Bürger gezwungen wäre gegen Entscheidungen, die er nicht für rechtmässig hält sofort ein teures Gerichtsverfahren anzustrengen. So soll der Bürger offenbar dazu gebracht werden, dass er unrechtmässige Entscheidungen aus Kostengründen einfach schluckt.
- Ist seit letzter Woche weitgehend abgeschaft (in ein paar wenigen Rechtsgebieten wurde es aber erhalten weil man es dort noch für sinnvoll hielt). Das Ganze ist aber eine Landespolitische Sache da es sich um die Änderung des BayVwVfG handelt. Also eine Sache für die bayrischen Piraten. Zum Thema: Das Widerspruchsverfahren war eine reine Förmelei (Außer vielleicht bei völlig offensichtlichen Fehlentscheidungen, die der Bürger sofort vor Gericht gewinnt, bzw. die die Verwaltung auch ohne Widerspruchsverfahren noch rückgängig machen kann, um einen Prozess, den sie offensichtlich verlieren würde zu vermeiden) In der Regel hat sich der Verwaltungsbeamte den Widerspruch angeschaut und ihn dann mit dem Gedanken "wie kann sich dieser Laie einbilden ich würd was falsch machen" abgelehnt hat. Das Ergebnis war: Der Bürger musste dieses Vorverfahren durchführen um überhaupt vor Gericht gegen zu können. DAs ist umständlich und dabei kann man viele Fehler machen, die einen um sein Recht bringen können (z.B. Fristen versäumen!). Am Ende hat das so gut wie nie was gebracht. Eine mögliche Gerichtsentscheidung verzögert sich dadurch um mehrere Monate. Bei Kostenbescheiden musste man sowieso immer Trotzdem erstmal zahlen und musste auf die Rückerstattung bis Ende eines Prozesses warten. Vor den Verwaltungsgerichten gibt es übrigens das Amtermittlungsprinzip, d.h. die Kosten sind minimal, weil du nichtmal einen Anwalt brauchst, und der Richter den Sachverhalt für dich ermittelt. SIB 01:44, 10. Jul. 2007 (CEST)
- IMO keine reine Landessache. Die Möglichkeit zur Einschränkung durch Landesrecht hat doch der Bund in die VwGO eingebaut? --Tessarakt 23:47, 8. Jun. 2009 (CEST)
- "und der Richter den Sachverhalt für dich ermittelt." - das glaubst Du nicht ernsthaft, oder? Hab in der Verwaltungsgerichtsbarkeit schon die schrägsten Sachen erlebt ... --Tessarakt 23:48, 8. Jun. 2009 (CEST)
- Ist seit letzter Woche weitgehend abgeschaft (in ein paar wenigen Rechtsgebieten wurde es aber erhalten weil man es dort noch für sinnvoll hielt). Das Ganze ist aber eine Landespolitische Sache da es sich um die Änderung des BayVwVfG handelt. Also eine Sache für die bayrischen Piraten. Zum Thema: Das Widerspruchsverfahren war eine reine Förmelei (Außer vielleicht bei völlig offensichtlichen Fehlentscheidungen, die der Bürger sofort vor Gericht gewinnt, bzw. die die Verwaltung auch ohne Widerspruchsverfahren noch rückgängig machen kann, um einen Prozess, den sie offensichtlich verlieren würde zu vermeiden) In der Regel hat sich der Verwaltungsbeamte den Widerspruch angeschaut und ihn dann mit dem Gedanken "wie kann sich dieser Laie einbilden ich würd was falsch machen" abgelehnt hat. Das Ergebnis war: Der Bürger musste dieses Vorverfahren durchführen um überhaupt vor Gericht gegen zu können. DAs ist umständlich und dabei kann man viele Fehler machen, die einen um sein Recht bringen können (z.B. Fristen versäumen!). Am Ende hat das so gut wie nie was gebracht. Eine mögliche Gerichtsentscheidung verzögert sich dadurch um mehrere Monate. Bei Kostenbescheiden musste man sowieso immer Trotzdem erstmal zahlen und musste auf die Rückerstattung bis Ende eines Prozesses warten. Vor den Verwaltungsgerichten gibt es übrigens das Amtermittlungsprinzip, d.h. die Kosten sind minimal, weil du nichtmal einen Anwalt brauchst, und der Richter den Sachverhalt für dich ermittelt. SIB 01:44, 10. Jul. 2007 (CEST)
- Keine biometrischen Daten und RFID-Chips in Ausweisdokumenten. Kostenlose Abgabe der Ausweisdokumente durch die Verwaltungen.
- ~ Alternative: Verbot der (Bürger-)Pflichten zur biometrischen Erfassung. Ausnahmen dürfen lediglich schwere Straftaten bilden. --Jan Huwald 20:14, 16. Jul. 2007 (CEST)
- ~ Alternative: Nur biometrische Daten in Ausweisen, die zwar eine Identifikation, aber keine Erstellung von Bewegungsprofilen ermöglichen. (z.B. Iris-Scan) --Dwark 00:29, 15. Aug. 2009 (CEST)
- + Eine Identifikation ist möglich, aber anders als bei (genetischem/tatsächlichen) Fingerabdruck kann nachträglich nicht nachvollzogen werden, wo jemand schon überall war. --Dwark 00:29, 15. Aug. 2009 (CEST)
- Verbot der politischen Betätigung für Richter und Staatsanwälte.
- — Keinem Menschen soll die politische Betätigung verboten werden. Und politische Betätigung im Amt ist auch jetzt nicht legal.--Jan Huwald 20:14, 16. Jul. 2007 (CEST)
- Abschaffung der politischen Weisungsgebundenheit der Bundesanwaltschaft.
- ‡? Sollte man die Staatsanwaltschaften nicht generell dem politischen Zugriff entziehen; sie dienen schließlich dem Staat und nicht einer Regierung? --Guru 17:36, 18. Sep. 2007 (CEST)
- ~ Alternative: Weisungsgebundenheit der Bundesanwaltschaft insgesamt abschaffen und ersetzen durch eine stärkere Unterstellung aller Amtshandlungen von Staatsanwälten und Richtern unter die Intentionen des Grundgesetzes. --Kemal Akman 19:20, 4. Jul. 2009 (CEST)
- Abschaffung des Gesetzes zur Wiedereinführung des Berufsbeamtentums
- ‡? Was besagt das Gesetz und was ist daran schlecht? --Jan Huwald 20:14, 16. Jul. 2007 (CEST)
- (i) Hinweis auf den Ursprung des Gesetzes in der NS-Zeit entfernt. Allein der Inhalt und nicht der Ursprung eines Gesetzes sollen zum Urteil über dieses führen. --Jan Huwald 20:14, 16. Jul. 2007 (CEST)
- Und wo findet man diesen Inhalt? --Tessarakt 23:49, 8. Jun. 2009 (CEST)
- Einführung der persönlichen Haftung von Ministerialbeamten und Regierungsmitgliedern bei Verschwendung von öffentlichen Geldern. Die Haftung kann mE. begrenzt werden, zB. auf 10% des Jahreseinkommens. (i) Beugt Verschwendung öffentlicher Gelder vor, sollte durch Bundesrechnungsamt geprüft werden. Bitte nicht mit Veruntreuung verwechseln, ist ein anderer Tatbestand.
- ‡? Wie wird Verschwendung gerichtsfest definiert? Für Ausschreibungen gilt bereits, dass das billigste Angebot verwendet werden soll.--Jan Huwald 20:14, 16. Jul. 2007 (CEST)
- Der Bundesrechnungshof rügt auch schon heute die Verschwendung in der öffentlichen Verwaltung. Dies kann als Grundlage dienen. --AndreasRomeyke 07:54, 17. Jul. 2007 (CEST)
- ‡? Man könnte stattdessen eine generelle Legitimation bedeutender Ausgaben über einen Bürgerentscheid der Betroffenen anstreben, die die Maßnahme letzlich steuerfinanzieren müssen. --Guru 17:36, 18. Sep. 2007 (CEST)
- ‡? Wie wird Verschwendung gerichtsfest definiert? Für Ausschreibungen gilt bereits, dass das billigste Angebot verwendet werden soll.--Jan Huwald 20:14, 16. Jul. 2007 (CEST)
- Richtervorbehalt: Missbrauch des Richtervorbehalts soll dem Richter seine Zulassung kosten.
- Was ist so ein "Missbrauch"? Was für eine "Zulassung"? --Tessarakt 23:50, 8. Jun. 2009 (CEST)
- — Sollte ein Richter nicht ohne Angst vor Arbeitsverlust über Anträge entscheiden können? Ansonsten werden möglicherwiese zu viele Anträge abgelehnt. Oder wäre das dann auch "Missbrauch"? --Taikano 13:32, 12. Jun. 2009 (CEST)
- Sicherstellen, dass unbegrenzt gültige Allgemeinverfügungen nicht in Bestandskraft erwachsen können, ohne dass Betroffene jemals die Chance hatte, sich zu wehren. --Tessarakt 00:04, 9. Jun. 2009 (CEST)
- Die Piraten wenden sich dagegen, dass Reden im Bundestag "zu Protokoll" gegeben werden können. Dass heißt es darf nicht erlaubt sein, dass anstatt Debatte zu führen, was Sinn des Parlaments ist, einfach nur ein Stapel Papier abgegeben werden darf. Daher empfehlen die Piraten u.a. das Zeichnen der aktuellen "Petition: Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages - Reden nicht mehr zu Protokoll geben vom 12.07.2009", Link https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=6036