HH:Satzung/Entwurf Landesfinanzausschuss
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Version vom 28. Mai 2010, 17:39 Uhr von imported>Fridtjof (hat „Landesverband Hamburg/Satzung/Entwurf Landesfinanzausschuss“ nach „HH:Satzung/Entwurf Landesfinanzausschuss“ verschoben)
Antrag an die 7. Landesmitgliederversammlung
Die 7. Landesmitgliederversammlung möge bitte die Einrichtung eines Landesfinanzausschuss und die folgenden Regeln beschließen
Landesfinanzausschuss
Definition und Aufgaben
- Der Landesfinanzausschuss ist ein Gremium aus Parteimitgliedern, dass dem Landesschatzmeister beratend zur Seite steht.
- Der Ausschuss soll eine beständige demokratische Kontrolle der Parteiausgaben gewährleisten.
Mitglieder
- Der Landesparteitag wählt drei Parteimitglieder in den Landesfinanzausschuss.
- Die Mitglieder des Landesfinanzausschusses dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder des Vorstands oder des Schiedsgerichts sein.
Rechte
- Der Landesfinanzausschuss hat das Recht vor Festlegung von Budgets und vor Sonderausgaben durch den Landesschatzmeister informiert und gehört zu werden.
- Der Landesfinanzausschuss hat das Recht Vorschläge beim Landesschatzmeister einzureichen.
- Der Landesfinanzausschuss hat das Recht jederzeit Einsicht in die Finanzunterlagen des Landesverbandes zu nehmen.
Pflichten
- Der Landesfinanzausschuss hat von seinen Sitzungen und von Beratungen des Landesschatzmeisters zeitnah Ergebnisprotokolle zu veröffentlichen.
- Der Landesfinanzausschuss veröffentlicht quartalsweise einen Statusbericht über die Finanzen des LV.
- Der Landesfinanzausschuss bereitet zum Ende der Amtszeit eines Schatzmeisters die Unterlagen für den Kassenprüfer vor. Ausschussmitglieder sind als Kassenprüfer nicht zugelassen.
Verantwortlichkeit
- Der Landesfinanzausschuss ist nicht Entscheidungsbefugt. Entscheidungen trifft der Landesschatzmeister und ist somit allein Verantwortlich.