HH:Satzung/Entwurf Beschwerdeausschuss

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Antrag an die 7. Landesmitgliederversammlung

Die 7. Landesmitgliederversammlung möge bitte die Einrichtung eines Beschwerdeausschusses mit folgende Regeln beschließen.

Beschwerdeausschuss

Definition und Aufgaben

  1. Der Beschwerdeausschuss ist ein unabhängiger Vermittler für Streitigkeiten jeglicher Art zwischen Parteimitgliedern, zwischen Parteimitgliedern und Gruppen, Gremien und Organen und zwischen Gruppen, Gremien und Organen.

Mitglieder

  1. Der Landesparteitag wählt fünf Hamburger Piraten als Ombudsleute gleichberechtigt in den Beschwerdeausschuss.

Anrufung und Entscheidung

  1. Die Anrufung erfolgt gemeinsam durch alle beteiligten Streitparteien.
  2. Alle Beteiligten wählen sich gemeinsam ein Mitglied des Beschwerdeausschuss als Vermittler.
  3. Die Streitparteien haben die Möglichkeit sich vor einer Anhörung schriftlich zu äußern.
  4. Die Streitparteien werden vom gewählten Vermittler zu einer Anhörung eingeladen.
  5. Die Entscheidung des Vermittlers ist unverbindlich, solange sie nicht von allen Streitparteien anerkannt wurde.
  6. Jede Streitpartei hat das Recht die Entscheidung eines Vermittlers nicht anzuerkennen und eine höhere Instanz, je nach Streitfall den Vorstand oder das Schiedsgericht anzurufen.