Benutzer Diskussion:Rainer Sinn/LTP3/Satzungsänderungsanträge

Aktive Diskussionen
< Benutzer Diskussion:Rainer Sinn
Version vom 11. Oktober 2009, 22:00 Uhr von imported>Rainer Sinn (→‎Anmerkungen zu Antrag 1 Verteilungschlüssel MitgliedsBeiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Antrag 3: Änderung Einladungsform - Außerordentlicher LPT

Gerade bei ausserordentlichen Parteitagen sollte gewährleistet sein, dass alle erreicht werden. Außerdem sollten die ja relativ selten sein, der finanzielle Mehrauffwand fällt hoffentlich nicht häufig an. Deshalb analog zu "normalen" LPs

  • Einladung per e-mail, alle Listen und andere Medien wie Wiki etc,

wenn nicht innerhalb von 3 oder 5 Tagen eine Empfangsbestätigung kommt

  • Einladung per Post.

Es ist klar, dass die Einladungen schnell erfolgen müssen. Aber vielleicht reichen auch drei Wochen oder sind die Zeiten anderswo geregelt (Bund, oder aus haftungsrechtlichen Gründen, Parteiengesetz)? Dann wäre genug Zeit für dieses doppelte Verfahren und auch noch Zeit für die potentiellen Kandidaten, sich z. B. hier ausführlicher vorzustellen.

Naphthalin

Antwort

Soweit wie rechtlich möglich scheint eine Einladung eh gesetzlich bindend sein zu müssen, d.h es muss wenn gefordert schriftlich einladen. Außerdem wollte ich die 14 Tage frist nicht verlängern und nach 3-5 Tagen noch schriftlich einzuladen, aknn wneiger als eine Woche sein. Allerdings hat die Paulipartei 3 Tage Einladungsfrist für einen AOP :) Ich denke nochmal drüber nachRainer Sinn

My two cents

Ich hätte da zwei Anmerkungen:

  • In Antrag 1 hat sich in der zweiten SÄA-Variante ein Rechenfehler eingeschlichen. Sowohl die Bundessatzung als auch Vorschlag 1 verteilen 25+15+20 = 60% der Gelder, während Vorschlag 2 35+10+20 = 65% verteilt. Ich hoffe, das ist keine subtile Variante, die Mitgliedsbeiträge zu erhöhen. ;-)
  • In Antrag 3 ist von "Aushang auf allen Kommunikationsmitteln der Partei" die Rede. Da muss unbedingt konkretisiert werden, was "alle Kommunikationsmittel" sind.

Gruß -- Stefan Majewsky 14:15, 10. Okt. 2009 (CEST)

Antwort

Hm Rechenfehler ist berichtigt, danke.

Zu den Kommunikationsmitteln fielen mir halt viel ein, nur hat sowas nichts in der Satzung zu suchen. Aber du hast schon recht, da wir auch Telenummern haben, würden die drunter zählen. ergo: suboptimal (Allerdings schöner Gummiparagraph)

Anmerkungen zu Antrag 1 Verteilungschlüssel MitgliedsBeiträge

  • Ist die Variante 1 in der Form nötig, wenn unter §11(1) ohnehin auf die Gültigkeit der Bundesfinanzordnung und damit auch des dortigen Verteilungsschlüssels hingewiesen wird?
  • In (5)b ist in beiden Versionen meines Erachtens der Bundesverband obsolet. Wenn kein Landesverband als untergeordnete Gliederung existiert, gilt auch die Satzung des Landesverbandes nicht mehr, das findet also ohnehin keine Anwendung. Ansonsten würde ich die Reihenfolge in einem Satz formulieren: "Dies sind in dieser Reihenfolge Kreisverband, Bezirksverband, Landesverband."

LG, JoSchu 16:22, 10. Okt. 2009 (CEST)

Antwort

Ja, aber durch den Vorschlag einer Änderung des Verteilerschlüssels wollte ich beide Varianten aufzeigen. Schaden tut es uns nicht, nützen aber auch nicht. Das mit dem Bundesverband war natürlich lustiger Fehler: berichtig


Diskussion 4

  • Ich sehe gar keine "Bezirksverbände" in deinem Vorschlag. M.E. sind dort, wo sie existieren, die Ortsverbände neben den LV die Lebensadern sind.
  • Auf dem Land, wo ggf. nur einige wenige Piraten versprengt sind, sind evtl. die nächst höheren Strukturen wichtig
  • Es muss auch eine "Entnahme-regelung"


Mein Vorschlag: Geld geht, wenn vorhanden nur an OV, wenn nicht vorhanden erhält es die übergeordnete Kasse. Bei gemeinsamen Aktionen müssen die OV einen Beitrag leisten: z.B. (nur eine Idee) Im LK Sächsische Schweiz gäbe es in PIR und FTL OV und einen KV Sächs. Schweiz. Wegen der Attraktion gewisser Kreise wird beschlossen ein piratiges Jugenlager im Kreis irgendwo in eine Herberge zu veranstalten - dann beteiligen sich die beiden OV und der KV anteilig nach den zugeordneten Piraten.

Gruß Privacy 11. Okt

Antwort

Der Bezirksverband steht unter 5b, d.h. wenn alle Kreisverbände existieren hat der BV kein Geld mehr. Das ist aber gewollt um nicht noch ein vierte Verteilungsebene einzuführen, dann müsste die 60% Mittel die dem LV verbleiben durch 4 statt durch 3 geteilt werden.

Zu der Idee "Jugendlager": Wenn die sich einigen können, funktionieren beide Wege, meiner wie deiner. Wenn beide Ebenen auf dem Geld hocken, wird es bei beiden nichts. ich hoffe hier bei den Piraten auf den gesunden Menschenverstand. Bei dir müssten dann nicht nur Verteilungsschlüssel "Nach unten" sondern auch "nach oben" definiert werden. Damit hat dein Vorschlag noch mehr Abrechnungsarbeit für die Schatzmeister inne(bitte denkt auch auch mal an mich und meine Kollegen :) )

Zurück zur Benutzerseite von „Rainer Sinn/LTP3/Satzungsänderungsanträge“.