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Der Sinn und Zweck dieser Kommission wird erkläre ich in 2 Blogposts

Transparenzkommission

Änderungsantrag Nr.
N/A
Beantragt von
Benjamin Stöcker
Betrifft
Landesverband Bayern / §9
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag möge beschließen den §9 um folgenden Text zu erweitern:

§9c Transparenzkommission

(1) Die Transparenzkommission verfolgt die Tätigkeiten aller gewählten oder ernannten Parteiorgane außer dem Schiedsgericht zwischen den Landesparteitagen und verfasst über deren Tätigkeiten Berichte. Sie hat dabei im Sinne des Landesparteitages zu handeln.

(2) Die Kommission besteht aus maximal fünf Mitgliedern. Die Amtszeit eines gewählten Mitglieds endet

  • zum übernächsten ordentlichen Parteitag
  • bei dessen Rücktritt
  • bei dessen Tode
  • bei dessen Austritt aus der Partei
  • auf Antrag von einem Zehntel der Mitglieder des Landesverbandes
  • auf Beschluss des Parteitages

beträgt jedoch nie länger als zwei Jahre.

(3) Die Kommission wählt einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte, gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst unter anderem Regelungen zu:

  1. Umfang und Zeitraum der zu veröffentlichen Berichte.
  2. Dokumentation von Sitzungen und Abstimmungen.
  3. Definition der Abstimmmodalitäten innerhalb der Kommission

(4) Die Kommission erhält lesenden Zugriff auf die internen Kommunikationssysteme der zu verfolgenden Organe sowie deren zentrale IT-Systeme.

Sowie den §9a folgendermaßen zu ergänzen:

(4c) Die Transparenzkommission hat das Recht eines Ihrer Mitglieder in die Vorstandssitzung zu entsenden. Dieses Mitglied hat kein Stimmrecht.


Sowie den §9 Absatz 1 um das Organ "die Transparenzkommission" zu ergänzen.


Wenn Satzungsänderungsantrag "Transparenzkommission" angenommen worden ist noch als zusätzliche möglichkeit für sonderparteitag:

5.Es vier Mitglieder der Transparenzkommission beantragen.


Begründung

Transparenz schreiben wir Piraten groß. Zwar kann jedes Organ seine eigenen Transparenzpiraten ernennen, allerdings ist dieser ja immer abhängig von der Gnade der Ernenner. Ein eigenes Organ ist daher plausibel