HH:7. Landesmitgliederversammlung/Antrag Haushaltsdisziplin
< HH:7. Landesmitgliederversammlung
Version vom 21. Juni 2011, 01:28 Uhr von imported>--. .- ... - (hat „Landesverband Hamburg/7. Landesmitgliederversammlung/Antrag Haushaltsdisziplin“ nach „HH:7. Landesmitgliederversammlung/Antrag Haushaltsdisziplin“ verschoben)
Antrag an die 7. Landesmitgliederversammlung
Die 7. Landesmitgliederversammlung möge bitte eine "Richtlinie für den Landesvorstand zur Haushaltsdisziplin bis Ende Q2 2011" beschließen
Richtlinie für den Landesvorstand zur Haushaltsdisziplin bis Ende Q2 2011
Der Landesvorstand ist gehalten mindestens die Hälfte aller nicht zweckgebundenen Einnahmen nach Abführung an / Zuweisungen durch den Bundesverband bis Ende Q2 2011 für den anstehenden Wahlkampf zur Bürgerschaftswahl 2012 zurück zu legen. Abweichungen von dieser Vorgabe müssen explizit und ausführlich begründet werden.