HH:Satzung/Anträge/Amtszeit des Landesvorstandes

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Änderung im Kontext

12 DER LANDESVORSTAND

(3) Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Landesmitgliederversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von 2 Jahren eines Jahres gewählt, er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Landesvorstandes im Amt.