HH:Satzung/Anträge/Umformulierung § 18 Absatz 1

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Änderung im Kontext

§ 18 SCHIEDSGERICHTSORDNUNG

(1) Diese wird von der Satzung der Piratenpartei Deutschland geregelt.

(1) Es gilt die Schiedsgerichtsordnung der Piratenpartei Deutschland.