Benutzer:Nafets/AG SuD

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Die AG SuD ist eine parteiinterne AG welche die Sicherheit und Dogmen der Partei definiert, kontrolliert und durchsetzt.

Mitglieder

Im Interesse höchst möglicher Effektivität werden KEINE Interna der AG mitgeteilt. Einziger Koordinator und Ansprechpartner nach außen ist S. Richter.

Kooperationspartner

Es besteht eine Zusammenarbeit mit dem PND (Piraten-Nachrichtendienst).

Projekte

(Die Relevanzkriterien für Projekte sind nicht öffentlich und wurden nach der Fefe-Krise nochmals angepasst.)

Parkplatzrichtlinien

Datei:Nummernschild BfV.png
designierte Parkplatzbeschilderung, Beispiel
Datei:Nummernschild.png
allgemeine Parkplatzbeschilderung,
auch für Besucher
Datei:Nummernschild BGS.png
designierte Parkplatzbeschilderung, Bundesgeschäftsstelle

Parteiparkplätze sind wegen unserer Wasserliebe stets im Fischgrätenverband anzulegen und mit nach amtlicher Norm erstellten Kfz-Kennzeichen zu markieren. Die jeweilige Bestimmung ist stets in geprägter FE-Schrift (Fälschungserschwerende Schrift) auszuführen. Andere, vor allem "gemalte" Kennzeichnungen sind unbedingt zu vermeiden.

Die Parteiparkplätze sind gegen unbefugte Benutzung zu sichern. Besucher sind durch den Parkplatzwächter einzuweisen. In begründeten Ausnahmefällen erhalten Besucher das Recht, selbständig einen zuvor zugewiesenen Parkplatz anzusteuern. Diese Ausnahmen müssen schriftlich (formlos) bei der zuständigen Parteieinheit beantragt werden.
Die Parteieinheit darf Parkgenehmigungen nur nach sorgfältiger Abwägung erteilen und soll mit diesem Steuerungsinstrument Parteiinteressen fördern. So ist z.B. denkbar, dass potentielle Koalitionspartner eine Besucherparkplatzgenehmigung erhalten solange sie unseren aktuellen Forderungen nachkommen. In schwierigen Fällen hat sich die Parteieinheit beim Landes- oder Bundesverband rückzuversichern. Keinesfalls gestattet ist eine plebiszitäre Mitgliederbefragung diesbezüglich.

Parteiausweise

Der Parteiausweis ist das wichtigstes Dokument eines jeden Piraten.
Inhaber (Parteimitglieder) haben deshalb

  • den Parteiausweis stets bei sich zu tragen, vor Verlust zu schützen und auf Verlangen den Angehörigen der Sicherheitsorgane der Partei auszuhändigen bzw. anderen dazu berechtigten Personen vorzuzeigen.
  • Eintragungen nicht eigenmächtig vorzunehmen.
  • den Verlust oder Beschädigung eines Parteiausweises unverzüglich bei der zuständigen Parteieinheit anzuzeigen und einen neuen Parteiausweis zu beantragen.
  • Namensänderungen, Änderungen des Familienstandes und der Wohnanschrift innerhalb von 3 (drei) Wochen nach Eintritt des Ereignisses der zuständigen Parteieinheit zu melden und den Parteiausweis zur Eintragung der Veränderung vorzulegen.
  • den Parteiausweis unverzüglich bei der zuständigen Parteieinheit zur Anbringung eines neuen Paßbildes vorzulegen, wenn sie nicht mehr genügend auf dem Paßbild zu erkennen sind. (Nur gültig für mit Lichtbild versehene Ausweise.)

Parteikontrollkommission

Die Zentrale Parteikontrollkommission (kurz ZPKK) ist unter anderem für den Ausschluss aus der Partei sowie für die Verhängung von weiteren Parteistrafen, so etwa der Verwarnung oder des Verweises zuständig. Sie wacht über die Einheit und Reinheit der Partei. Die ZPKK arbeitet eng mit anderen Gremien zusammen, u. a. mit dem Bundesvorstand und den Landesvorständen. Jeweilige Untersuchungsergebnisse können dem Bundesvorstand zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die ZPKK kann (ehemalige) Parteimitglieder auch postum rehabilitieren.

Hundehaltung

Grundsatz

In Agglomerationen (ab Siedlung städtischen Typs und größer) ist jegliche Form der Hundehaltung untersagt. Die entgeltpflichtige Nutzung der Hundetoiletten ist obligatorisch. Es herrschen Leinen- und Maulkorbzwang; nur bellverhindernde Maulkörbe sind zulässig. Freilaufende Hunde werden bejagt, die Kosten hierfür und die der Tierkörperverwertung werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Mast

Die Fleischproduktion in landwirtschaftlich gepägten Regionen hat folgende Gütekriterien zu erfüllen:

  • Die Hunde leben in Hütten mit Strohstreu. Die jedem Tier zur Verfügung stehende Fläche beträgt 0,6 qm ab einem Körpergewicht von 30 kg, ab 60 kg beträgt sie 1,2 qm. Die Strohhütte muss die verhaltensbiologischen Bedürfnisse der Tiere hinsichtlich Wärme, Luft und Tageslicht erfüllen.
  • Die artgerechte Tierhaltung wird vom Züchter (Mastbetrieb) durch ein Hofschild bestätigt. Die Stallungen sind für die interessierte Öffentlichkeit nach Absprache jederzeit zugänglich.


Erläuterungen für Fleischgenießer

Der Begriff der artgerechten Tierhaltung ist unter Agrarfachleuten sehr umstritten. Die Bandbreite der diskutierten Vorstellungen reicht von der freilaufenden Hundemeute bis hin zur Schnellmast unter industriellen Bedingungen. Wer allerdings das Tier als Mitgeschöpf wahrnimmt, erfasst ohne Mühe die Mindestbedingungen der Definition von artgerechter Tierhaltung. Die Strohhaltung von Hunden kommt z.B. dem natürlichen Schnüffel- und Stöber- und Jagdverhalten der Tiere entgegen. Haben sie dazu keine Gelegenheit, werden sie entweder apathisch oder hysterisch/aggressiv. Leben gleichzeitig zu viele Tiere auf zu engem Raum, bildet sich die Gruppenhierarchie nicht aus und die Tiere neigen dazu, sich wahllos aggressiv gegeneinander zu verhalten.

Es ist sicher eine ethische Frage, ob Fleischgenießer die artgerechte Haltung fördern oder darauf verzichten. Für jeden bewusst wahrnehmenden Menschen allerdings, der industriell organisierte Mastanlagen und alternativ dazu Tiere in artgerechten Stallbedingungen erleben konnte, beantwortet sich die Frage von selbst.