HH:Satzung/Anträge/Passives Wahlrecht im Landesverband
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Änderung im Kontext
§ 5 RECHTE UND PFLICHTEN DER PIRATEN
(3) Ein Pirat kann nur in den Vorstand der Hamburger PIRATEN gewählt werden, wenn er Mitglied der Hamburger PIRATEN ist, unabhängig seines angezeigten Wohnsitzes. Jeder Pirat kann für alle satzungsgemäß vorgesehenen Funktionen seiner zuständigen Parteigliederungen gewählt werden, sofern dies nicht durch Gesetz oder Satzung eingeschränkt ist und der Pirat nicht Mitglied einer anderen Partei oder Wählergemeinschaft ist.