Diskussion:AG Gesundheit

Aktive Diskussionen
Version vom 20. September 2012, 19:26 Uhr von imported>Flobg
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Vorlage:Navigationsleiste leer


In der Gesundheitspolitik geht es auch darum Eigenverantwortung zu stärken,

Aus Angst vor irgendwelchen Differenzierungen steuern wir auf ein Staatspatientenversorgungssystem zu, dass auch denen die Freiheit bzgl. ihrer Bedürfnisse in der Gesundheitsversorgung nimmt, die sie eigentlich selbstbestimmt absichern könnten.

Auch gesundes Essen ist ein hohes Gut - doch wär käme auf die Idee, aus lauter Sorge vor Differenzierung und mit der Begründung sozialer "Gerechtigkeit" jedem die gleiche Kost zu verordnen - geprägt von der politischen Cloeur der jeweils Regierenden. Zugleich mit der Sorge um Gerchtigkeit haben wir ein "Kontrollsystem" aufgebaut, das das Vertrauensverhältnis Arzt-Patient aufzulösen droht - amn sehe sich nur § 294a SGB V an.

Es geht nicht um amerikanische Verhältnisse - eine (Basis-)Gesundheitsversorgung muss für jeden gewährleistet sein - notfalls durch staatlichen Transfer (den es ja auch heute gibt, der aber vom Wust der Verwaltungsmaßnahmen erstmal gewaltig belastet - finanziell wie kräftebindend).

Den Begriff sollten wir noch erläutern, da das wenig konkret klingt. Könnte meinen: "Der Patient bekommt mehr Wahlfreiheit für seine Behandlung" nicht nur für seine Behandlung - auch für den Umfang seiner Absicherung - - also mögliche Selbstbehalte, Verzicht auf Erstattung von Banalitäten (aber dann auch keine Mitteilung an die Kasse!, Ausschluss nicht essentieller Behandlungen (weltanschauliche Heilverfahren) und Reproduktionsmedizin, Beschränkung der Erstattung auf gleichwertige Austauschpräparate - aber das Recht gegen Zuzahlung etwas Äquivalentes zu wählen .... , Verzicht auf versicherungsfinanzierte Vorsorge

Stärkung der Versicherten - auch gegenüber privaten KK (Recht zum Versichererwechsel unter Mitnahme von Alters- und Risikorückstellungen)


oder auch "wir amerikanisieren nun unser deutsches Gesundheitssystem..."

Entlastung von Ärzten (HPG, Berufsordnungen für med. Assistenzpersonal, ...)

Habe aus der Hauptseite eine Diskussion über das HPG hierher verschoben. --SirSeimen

  • Modernisierung des Heilpraktikergesetzes. Schon heute gibt es in vielen Krankenhäusern/Rettungsdiensten/Arztpraxen, ... sogenannte Generaldelegationen, da viele "rein handwerkliche" Tätigkeiten (i.V.-Zugang, Blutabnahme, ...) dem Arztvorbehalt unterliegen. Diese Generaldelegationen stehen rechtlich aber auf sehr wackeligen Füssen wenn etwas schief geht. Hier gehören neue klare Regelungen her.
    z.B. wird der Noärztemangel immer größer und die Leitlinien für die Behandlung von vielen Notfallbildern immer genauer. Theoretisch darf aber ein Rettungsassisten einem Patienten mit einer Unterarmfraktur keine Schmerzmittel geben. Dafür muss der Notarzt kommen, obwohl diese Dinge auch ohne Probleme der Rettungsassistent alleine handhaben könnte. Natürlich muss eine Kompetenzerweiterung von nichtärztlichem Personal mit einer Intensivierung der Ausbildung einhergehen bzw. die Ausbildungsordnungen müssen den neuen Kompetenzen angepast werden und die schon im Berufsleben stehenden Personen müssen sich entsprechend Fortbilden. --SirSeimen 09:56, 26. Okt. 2009 (CET)
    • Ich glaube nicht das eine Kompetenzerweiterung von HeilundHilfsberufen über das HPG möglich ist bzw. sinnvoll. Zur Zeit sieht die Rechtsprechung so aus, daß es möglich ist für einen Physiotherapeuten eine eingeschränkte HP-Prüfung zu absolvieren um einen first-contact Status zu erhalten (http://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/beschraenkte-heilpraktikererlaubnis-fuer-ausgebildete-physiotherapeuten-312805). Nach meiner Einschätzung wird dieses Urteil nicht lange Bestand haben. In bestimmten medizinischen Bereichen sollte der Arztvorbehalt zugunsten eines Delegationsverfahren geändert werden, z.B. wie in Holland Arzt-Diagnose-Überweisung-Physiotherapeut (der die Therapiewahl eigenständig entscheidet).

      Zu überlegen wäre auch ob der Zugang zum Medizinstudium für medzinische HeilundHilfsberufe nicht erleichtert werden sollte. Beispiel USA dort kann eine Krankenschwester nach einer bestimmten Berufszeit ein Medizistudium aufnehmen. Der Vorteil wäre das die Erfahrungen aus der Pflege mit in die ärztliche Tätigkeit einfliessen. --Wolfgang Kurt 12:56, 01. Nov. 2009 (CET)
    • Ich gebe dir recht - denn die Berufe mit staatliche anerkannter Ausbildung (und hierzu zählen eben die Heilpraktiker gerade nicht!) sind rechtlich ganz anders gestellt als ein Heilpraktiker - zB in Bezug auch Shceigepflicth (§ 203 StGB), Zeugnisberweigerungsrecht etc. Der Gesetzgeber hat hier weitgehend Parallelen zum Arztberuf geschaffen - aber eben gerade NICHT für Heilpraktiker - die einem ansonsten nicht geschützen Gewerbe nachgehen. Eine Delegation ist auc heute schon möglich - in den neuen Bundesländernauch sehr viel weiter verbreitet als im Westen: Allerdings sind bei uns viele "Assistenzberufe" im Gegensatz zum angloamerikanischen System keine akademischen Berufe - obwohl hier erfreulich viel in Bewegung ist.
      • Eine Änderung eines Gesetzes ist immer möglich, auch wenn diese konträr zur aktuellen Rechtssprechung ist.
        Mitlerweile habe ich durch diverse Diskussionen, das für eine Kompetenzerweiterung von mdeizinische, Assistenzpersonal der Bund nur eingeschränkt zuständig ist. Vielmerh oligt es den Ländern über Berufsordnungen die Kompetenzen zu regeln. Z.B. erlaubt Baden-Würrtemberg einer Hebamme die Gabe von bestimmten Medikamenten. u.a. Analgetika zur Naht nach einem Dammschnitt bzw. Dambruch. (Link zur Berufsordnung folgt).
        Ich denke hier sollten wir als Piraten ansetzen. Eine Bundespolitische Forderung an die Länder die Ärzteschaft, was faktisch jetzt schon über Delegationen gemacht wird, Rechtsicher für alle Beteiligten zu entlasten. --SirSeimen 23:22, 1. Nov. 2009 (CET)
        • Dann konkretisier bitte Deine Überlegung zur Gesetzesänderung/modernisierung des HPG --Wolfgang Kurt 17:00, 03. Nov. 2009 (CET)
          • Keine Änderung des HPGs mehr, sondern eine Forderung an die Länder, für medizinische Assistenzpersonal Berufsordnungen zu erlassen. --SirSeimen 11:50, 4. Nov. 2009 (CET)

Kurze Klarstellung: Die Pflegeberufe sind keine "medizinischen Assitenzberufe"! Hauptelement der Pflegeberufe ist es auch nicht, Ärzten zu assistieren. Pflege ist ein eigenständiger akamdemischer Beruf und steht neben(!) den Mediziniern! Christian.buhtz 20:42, 1. Dez. 2009 (CET)

Eure Themen die ihr hier diskutiert sind absolut heiß und betreffen sehr stark die AG Pflege. Hier hätten wir eine Menge beizusteuern. Leider ist die Diskussionsform im Wiki dafür recht unpraktisch. Ich habe bereits euren Koordinator wegen einer ML angeschrieben. Wir werden dann in eure Themen einsteigen bzw. die Arbeit der AG Pflege und deren Inhalte mal auf eurer Liste vorstellen. Ich denke das wird in beiden AGs neue Denkanstöße geben.
Christian.buhtz 12:59, 2. Dez. 2009 (CET)

Für mich sind Gesundheit und Pflege sowieso und grundsätzlich untrennbar miteinander verbunden. Fasst euch ein Herz und reisst die Mauern nieder! --Spearmind 00:50, 22. Mai 2010 (CEST)

Die Kommission braucht eure Unterstützung!

Hallo lieber AG-Mitglieder und Interessenten,

aktuell befasst sich die Kommission mit der Erfassung der vorhandenen Arbeitsgemeinschaften auf Bundesebene. Dafür sind wir jedoch auch auf eure Unterstützung und die Zusendung einiger Informationen zu eurer AG angewiesen. Wir würden uns daher sehr freuen, wenn ihr euch ein paar Minuten Zeit nehmt, unser Anschreiben lest und den Fragebogen beantwortet. Wir sind auf eure Unterstützung angewiesen! Durch eine verständliche und unkomplizierte Übersicht der AGs profitieren wir alle - nämlich durch neue motivierte AG-Mitglieder! Wenn ihr Rückfragen habt, scheut euch nicht uns direkt anzusprechen.

Es dankt euch herzlich die Kommission,
stellvertretend --RicoB CB 12:43, 13. Mär. 2010 (CET)
(für Rückfragen stehe ich auf meiner Benutzer-Diskussionsseite zur Verfügung)

Ein Satzungsänderungsantrag der Koordinatorenkonferenz!

Hallo lieber AG-Mitglieder und Interessenten,

die Koordinatorenkonferenz erarbeitet momentan einen Satzungsänderungsantrag zur Verankerung der Arbeitsgemeinschaften in der Satzung der Piratenpartei Deutschland in einer praktikablen Weise. Die Arbeitsgemeinschaften sind zurzeit keine Parteiausschüsse im Sinne des § 12 PartG, daher erachten wir dies als notwendig.

In unserer Arbeit der vergangenen Wochen haben wir einen Vorschlag für einen solchen Satzungsänderungsantrag ausgearbeitet. Dieser ist unter Koordinatorenkonferenz/Satzungsänderungsantrag zu finden. Es handelt sich dabei um "Entwurf 4"; die anderen Entwürfe wurden von uns verworfen. Wir würden uns sehr freuen, wenn ihr auf der Diskussionsseite Kommentare und Anmerkungen zu diesem Entwurf einbringt. Außerdem möchten wir euch gerne zu unserer nächsten Sitzung, am 19.03.2010 um 21:00 Uhr, einladen. Alle notwendigen Informationen, wie zum Beispiel die Zugangsdaten, findet ihr unter Koordinatorenkonferenz#Arbeitsmittel. Diese Einladung richtet sich ausdrücklich an alle Interessierten und nicht nur an AG-Koordinatoren! Wenn ihr Rückfragen habt, scheut euch nicht, uns direkt anzusprechen.

Es dankt euch herzlich die Koordinatorenkonferenz,
stellvertretend --RicoB CB 12:43, 13. Mär. 2010 (CET)
(für Rückfragen stehe ich auf meiner Benutzer-Diskussionsseite zur Verfügung)

Impfungen

Gibt es Meinungen/Verbesserungsvorschläge innerhalb der AG Gesundheit zur Zusammensetzung der Ständigen Impfkommission beim RKI und eine subjektive Einschätzung deren Unabhängigkeit? --Spearmind 00:44, 22. Mai 2010 (CEST)

Zurück zur Seite „AG Gesundheit“.