Diskussion:Schiedsgerichte/Archivurteile
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Version vom 8. Juni 2010, 11:37 Uhr von imported>Trias (hat „Diskussion:Schiedsgericht/Archivurteile“ nach „Diskussion:Schiedsgerichte/Archivurteile“ verschoben: plural besser)
Ich würde es sehr begrüßen, die Kurzinfo zu den Urteilen in eine Art Leitsatz wie bei BFH-Urteilen abzuänder. Also beispielsweise bei AZ BSG 2008-05-18_1 anstelle von "Ist es statthaft Abstimmungsmodalitäten während eines BuPT durch GO-Anträge zu ändern?" etwas wie "Abstimmungsmodalitäten während eines BuPT können durch GO-Anträge geändert werden. (, weil...)" Dies würde die Suche nach bestimmten Urteilen (ohne Kenntnis des AZ) oder Präzedenzfällen erleichtern. Noch ist das ganze sehr überschaubar, aber wenn die Urteilssammlung größer wird, wäre soetwas von Vorteil. - Lambda 11:29, 25. Sep. 2009 (CEST)
- Hmm, das versteh ich nicht. Wenn es nur ein Urteil zur Änderung von Abstimmungsmodalitäten gibt, wie kann das dann schwer auffindbar sein. Ich weiß nicht, warum Du uns ausgerechnet mit dem BFH (und damit dem äußerst trockenen Steuerrecht) vergleichst, jedenfalls: Auch "richtige" Leitsätze lauten oftmals nur "Zur Frage, ob ... (hier verneint)". --Tessarakt 11:44, 26. Sep. 2009 (CEST)
- Der Vergleich mit dem BFH und dem Steuerrecht resultiert aus meinem Beruf. Zu dem schwer auffindbar würde ich gerne meinen Text von oben zitieren: "Noch ist das ganze sehr überschaubar, aber wenn die Urteilssammlung größer wird, wäre soetwas von Vorteil." Generell würde ich einfach nicht die Frage als Kurzinfo nehmen, sondern die Antwort. Das ist informativer. - Lambda 11:34, 27. Sep. 2009 (CEST)