Diskussion:AG Orange Hilfe

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Bei Fragen, Anregungen etc. bitte direkt an die Koordinatoren wenden Dragon (Administration) & Emanuel Schach (Rechtswissenschaft)--Dragon 02:42, 3. Mär. 2011 (CET)

Bestand

welche andere Organisationen arbeiten schon auf dem Gebiet und könnten Untertützung gebrauchen:


Antrag: V-Männer der Geheimpolizei müssen ehrenamtlich arbeiten

Vorschlag

zu den immer mehr überhandnehmenden anlaßlosen verdeckten Ermittlungen gegen Unverdächtige:


Piraten bewerten die massive Ausweitung (Entgrenzung) von

- geheimdienstlichen Methoden in der Polizei sowie

- der SS Geheimpolizei (Staatsschutz ("SS")) sehr kritisch. Nicht zuletzt Thomas Wüppesahl (Kritische Polizisten) hat im Piratenradio.net dazu jüngst Stellung bezogen.

- V-Männer,

- Geheimpolizei,

- Polizeispitzel,

- agents provocateurs,

- verdeckte Ermittler (VE),

- "Schattenmänner",

- NoeP (nicht offen ermittelnde Polizeibeamte)

- verdeckte Aufklärer [s. Asbrock]

werden selten nach Tarifvertrag entlohnt, obwohl sie für ihre Quellenführer oftmals deren Beförderungsgrund darstellen. Diese Ungerechtigkeit muss beseitigt werden. Deshalb müssen die o.g. Tätigkeiten zukünftig nur ehrenamtlich, falls überhaupt, ausgübt werden. 2005 erkannte man das NEFAG (Polizeigesetz Nds.) für offen verfassungsbrechend.

Es sollte angeregt werden, einen Berufsverband der "agents provocateurs der Polizei" zu gründen, der diese staatstragende Tätigkeit der breiten Öffentlichkeit vermittelt.

Diese Maßnahmen würden auch die Parteienfinanzierung sinnvoll beeinflussen, da bekannterweise (Landes)Vorstände (Thüringen?) in der rechtsradikalen NPD durch den Verfassungsschutz majorisiert und also erheblich mitfinanziert wurden.

Solange die anderen Dienste (BND, MAD) nicht beweisen, dass sie überhaupt irgendwelche sinnvollen Leistungen erbringen, die ihr Geld wert sind, bleibt es bei der Forderung nach deren Abschaffung gemäß liquidFeedback Antrag.

Geheimdienstliche Methoden in der Polizei sind grundsätzlich rechtsstaatsfremd. Die Absicherung des Bürgers in Form des Richtervorbehalts ist in der Praxis eine reine Farce (s.a. F. Roggan et al.).

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