NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Steinfurt

< NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung
Version vom 24. Juni 2013, 19:50 Uhr von imported>Wiskyhotel
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Laut telefonischer Auskunft Plakate auf den öffentlichen Stellwänden unter "Sonstige" ohne Genehmigung möglich.

Bezieht sich nur auf die Stadt Steinfurt!