Bundesgeschäftsstelle/Kostenerstattung

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Verfahrensweise

  1. Die Anträge sind immer für zukünftig anfallende Ausgaben zu stellen.
  2. Jeder Antrag und jeder an den Schatzmeister gesandte Beleg ist mit einer fortlaufenden eindeutigen Kennung zu versehen, wobei Z für Zukunft, V für Vergangenheit steht (Bsp. 2009Z1 oder 2009V23).
  3. Anträge für getätigte Ausgaben werden in der Regel abgelehnt. In Ausnahmefällen kann es sein, dass diese erstattet werden.
  4. Ausgaben bis 50€ müssen mit mindestens einer positiven Stimme eines Vorstandsmitglied durch Wiki-Signatur freigegeben werden.
  5. Ausgaben über 50€ müssen durch mindestens drei positive Stimmen von Vorstandsmitgliedern durch Wiki-Signatur freigegeben werden.
  6. Der Schatzmeister hat immer Vetorecht.
  7. Anträge sind zu unterschreiben.
  8. Erstattungen können nur per Überweisung auf ein Inlandskonto erfolgen.
  9. Sobald die Ausgabe freigegeben ist, muss die Quittung mit folgenden Angaben an den Schatzmeister eingereicht werden (Papier oder Scan):
Genauer Link zum Antrag im Wiki:
Betrag:
Kontoinhaber:
BLZ:
KtNr:

Anträge für zukünftige Ausgaben

Beispielantrag

Druckkosten für 10.000 Verkehrsüberwachungsflyer bei Flyeralarm anlässlich der Verkehrskontrolle

--Robin 18:11, 8. Sep. 2009 (CEST)

Kosten: 34,17

15px Zustimmung --niemand3

Anträge für getätigte Ausgaben