NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Haltern am See

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Kontakt des Ordnungsamtes

Michael Schindler Stadt Haltern am See FB Interne Dienste Rochfordstr. 1, 45721 Haltern am See Tel. 02364/ 933-106 - Fax 333-6106 E-Mail: michael.schindler@haltern.de


Plakatierung

gem. § 18 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes NRW wird Ihnen hiermit, unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufes, die Genehmigung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen zwecks Aufstellung von max. 40 Wahlplakaten (Größe: max. DIN A 0) für die Bundestagswahl ab sofort erteilt.

Von der Erhebung einer Gebühr für diese Sondernutzungsgenehmigung wird abgesehen. Soweit sich die Aufstellungsorte im Privatbesitz befinden, muss eine Genehmigung der Grundstückseigentümer eingeholt werden.

Die Wahlplakate sind unmittelbar nach der Bundestagswahl zu entfernen.