Archiv:2009/Detmold/Wahlkampf Lippe/Plakatierung Barntrup

< Archiv:2009‎ | Detmold/Wahlkampf Lippe
Version vom 1. August 2012, 15:18 Uhr von imported>Husky (hat „Wahlkampf Lippe Plakatierung Barntrup“ nach „Archiv:2009/Detmold/Wahlkampf Lippe/Plakatierung Barntrup“ verschoben)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Genehmigung der Plakatierung

Für den Bereich der Stadt Barntrup mit den eingemeindeten Ortsteilen Alverdissen, Sonneborn, Sommersell und Selbeck -mit Ausnahme der reinen Wohngebiete und vor der Sparkasse in Barntrup- gestatte ich Ihnen hiermit, aus Anlass der BTW 2009 das Aufstellen von Wahlwerbetafeln bis zu einer Größe von 0,5m².

Die Hinweisschilder müssen so angebracht werden, dass sie den Verkerht und die Sicht der Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigen. Weiterhin sind die umseitigen / anliegenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Im Übrigen können auch für die Wahlwerbung aufgestellte Plakatwände genutzt werden.

Mit der Plakatierung kann ab sofort begonnen werden. Nach der Wahl sind die Schilder umgehend zu entfernen.


Gesetzliche Bestimmungen

Es sind die §§ 1, 2 und 10 aus der Ordnungsbehörtliche Verordnung... zitiert.


Hier gehts zurück zur Wahlkampfseite Lippe
Hier gehts zurück zum Stammtisch Detmold