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1. Achtet die Piratenpartei auch das Recht auf Leben gemäß Art. 2 Grundgesetz, und zwar auch in Bezug auf die menschliche Leibesfrucht, die Kinder im Mutterleib. Meines Erachtens lässt sich deren Tötung allenfalls dann rechtfertigen, wenn sich n a c h der Befruchtung herausstellen sollte, dass die Frau mit hoher Wahrscheinlichkeit sterben wird, wenn sie das Kind gebiert - was aber außerordentlich selten vorkommt.

Die Piratenpartei steht für demokratische Rechte, dazu gehört auch dass Frauen allein verantwortlich über die Fortsetzung bzw. den Abbruch einer Schwangerschaft entscheiden können. Gegen eine Fristenregelung wie sie derzeit in Kraft ist, spricht dagegen nichts.

2. Außerdem habe ich die Frage, ob die Piratenpartei bereit ist, den Vätern die gleichen Rechte über das gemeinsame Kind einzuräumen, insbesondere das Recht die Austragung des Kindes zu verlangen und das Recht zu bekommen, das Kind großzuziehen, wenn die Mutter sich hierzu weigert.

S.o.

Anmerkung Spinni: Dass was ich gern noch dazu schreiben möchte, kann ich leider nicht in netten Worten ausdrücken, deswegen lasse ich es erstmal.

Zucht-, Auswahl- und Austragungsprogramme gehören nicht zum Grundverständnis eines demokratischen Bürgers. Noch eine persönliche Anmerkung dazu, alte Männer von Organisationen im fernen Rom, sollten sich nicht anmaßen über das Recht auf den eigenen Körper zu urteilen. Wie heißt es so schön, der Fisch stinkt vom Kopf her-- Fussfall 13:55, 4. Sep. 2009 (CEST)


3. Dann hätte ich noch die Frage, ob die Piratenpartei anerkennt, dass die Familie unbedingt zu schützen ist, und dass eine Trennung der Kinder von den Eltern zu unterlassen ist - ausgenommen die Eltern behandeln das Kind so schlecht, dass es dauerhaft von seinen Eltern wegzukommen trachtet oder wenn diese mit dem Kind Inzucht treiben oder es verwahrlosen lassen, und ob die Piratenpartei bereit ist, dem Kindesraub durch Jugendämter und Familiengerichte entgegenzuwirken.

Ungeachtet der fragwürdigen Formulierung des "Kindesraubs" durch staatliche Behörden, haben Jugendämter und Familiengerichte die Aufgabe zum Wohle des Kindes zu entscheiden, ggf. schließt das eine Unterbringung außerhalb der Familie ein. Die Piratenpartei hält diese Aufgaben für richtig und spricht sich für eine ausreichende Finanzierung und personelle Ausstattung von Jugendämtern aus, so dass hilfsbedürftige Eltern schnell und zuverlässig unterstützt werden können.


4. Habe ich die Frage, ob die Piratenpartei mir zustimmt, dass jegliche unfreiwillige psychiatrische oder psychologische Begutachtung oder Behandlung verboten werden muss.

Diese Frage kann so pauschal nicht beantwortet werden.

Anmerkung Spinni: Spätestens bei suizidgefährdeten Personen (z.B. im Rahmen einer depressiven Erkrankung) wird die Freiwilligkeit einer solchen Begutachtung zweitrangig.

5. Ist die Piratenpartei bereit, die Privilegien der Homosexuellen durch das "Partnerschaftsgesetz" und Zusatzgesetze wieder zurückzunehmen, und zumindst MInderjährige vor homosexueller Verführung zu schützen?

Nein, die Piratenpartei steht für Gleichberechtigung, das schließt das Recht auf eine gleichgeschlechtliche, rechtlich abgesicherte Partnerschaft ein. Die Piratenpartei lehnt die Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder Identität ab. In gleichgeschlechtlichen Partnerschaften sollte die gleichen Rechte und Pflichten herrschen wie in anderen Partnerschaften.

Anmerkung Spinni: Zum Thema "homosexuelle Verführung von Minderjährigen" würde ich ehrlich gesagt gar nichts schreiben, solch homophoben Unsinn möchte ich nicht noch durch Antwort adeln.

Ich werde diese Anfrage an BEkannte weiterleiten, die mit der Piratenpartei sympathisieren und ihnen dann auch Ihre Antwort zukommen lassen. Es sind z. T. Leute, die schon geäußert haben, sie würden die Piratenpartei empfehlen. ( der Herr meint damit folgendes: er will die Leute umstimmen doch nicht die Piraten zu wählen) -- Fussfall 14:33, 4. Sep. 2009 (CEST)

Mit freundlichen Grüßen


Kontaktdaten sind Stefan bekannt -- Fussfall 20:32, 2. Sep. 2009 (CEST)