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Version vom 2. September 2009, 17:59 Uhr von imported>Fussfall
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Dieser Artikel ist autorisiert durch --Enigma 11:49, 2. Sep. 2009 (CEST) und kann versendet werden! - Das Ding ist raus: Rwolupo 14:54, 2. Sep. 2009 (CEST), Verschoben in Erledigte Artikel -- Fussfall 18:59, 2. Sep. 2009 (CEST)

1. Es soll ein uneingeschränktes Zitierrecht für Multimedia-Inhalte geben. Was genau ist damit gemeint?

Die Literatur kennt viele Textstellen, die als geflügelte Worte in den allgemeinen Sprachgebrauch übergingen. Aus Goethes Faust schaffte es ein nicht unbeträchtlicher Teil in die Umgangssprache. Wer aber im Internet mit Zitaten glänzt, bekommt schnell Post vom Anwalt. Ob Erich Kästner oder Karl Valentin: wer sich belesen gibt, handelt sich schnell eine teure Abmahnung ein. Was für die Literatur gilt, trifft noch mehr auf Musik oder Filme zu. Das Radio, das im Hintergrund eines selbst gedrehten YouTube-Filmchen dudelt, ruft schnell den Abmahnanwalt auf den Plan. Um die Verbreitung der Kunst zu fördern und gleichzeitig Anwender zu schützen will die Piratenpartei das Zitaterecht auch für Multimedia-Inhalte stärken.

2. In Foren, Blogs usw. soll die freie Meinungsäußerung geschützt werden. Was genau ist damit gemeint?

Unternehmen und Personen sehen schnell rot und rufen nach Anwälten, wenn im Netz Unliebsames aufkommt. Ein bekanntes Beispiel ist die Abschaltung der deutschen Wikipedia vor einem Jahr. Damals sah ein Abgeordneter der Linkspartei seine Persönlichkeitsrechte verletzt, da seine Stasi-Mitarbeit im Online-Lexikon erwähnt wurde. Ungehemmt werden negative Testberichte weggeklagt und Kritik an Personen zwangsgelöscht. Aus Angst vor rechtlichen Folgen haben mache Forenbetreiber eine Vorzensur eingeführt: erst wenn geprüft ist, dass sich niemand an der Äußerung stören könnte, wird ein Beitrag von einem Redakteur freigegeben. Aus Sicht der Piratenpartei muss Kritik auch im Internet möglich sein. Wie in Zeitschriften, dem Radio und dem Fernsehen auch muss es im Internet möglich sein, sich kritisch zu äußern!

3. Privatleute ohne kommerzielle Interessen sollen urheberrechtlich geschützte Werke frei verwenden dürfen. Kopierschutzmaßnahmen sollen abgeschafft werden. Was genau ist damit gemeint? Freie Fahrt für Filesharing?

Wie jemand privat mit seinen - auch digital gespeicherten - Inhalten umgeht, sollte nicht Gegenstand des Urheberrechts sein. Dazu gehört auch, dass man Musik oder Filme weitergeben darf, ob als Kopie auf CD oder über das Internet, solange auf diese Weise nicht vorbei am Urheber Profit erwirtschaftet wird. Kopierschutzmaßnahmen müssen abgeschafft werden, da sie eine inakzeptable Einschränkung der Verbraucherrechte darstellen. Zum Beispiel lassen sich DRM-geschützte Inhalte nicht auf Computern mit Linux abrufen, Tonträger mit Kopierschutz sind nicht mit allen Abspielgeräten vereinbar und DRM-Musikstücke lassen sich in vielen MP3-Playern nicht abspielen. Solange Kopierschutzmaßnahmen weiterhin Verwendung finden, muss deren Umgehung ohne Einschränkung möglich und legal sein.

4. Wer ein Werk verändert, schafft ein neues Werk und ist Urheber dieses Werkes. Was genau ist damit gemeint?

Kunst entsteht nicht aus sich selbst heraus. Wer eine Skulptur, ein Bild oder ein Musikstück schafft ist verschiedenen Einflüssen ausgesetzt. Die Schutzfristen werden auf Druck von Lobbygruppen willkürlich verlängert - mittlerweile gelten diese Fristen lange über den Tod des Urhebers hinweg. Für diese Zeit ist eine Interpretation des Werks durch einen anderen Künstlers entweder nicht möglich oder mit hohen Lizenzgebühren verbunden. Ein Remix, ein Rap, eine Interpretation eines Bildes sind jedoch eigenständige Werke, die dem Künstler ein hohes Maß an Kreativität abverlangen. Mit der Erlaubnis zur Schaffung abgewandelter Werke wird Künstlern das Tor zu einer neuen Vielfalt geöffnet.