NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Borgentreich
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Version vom 24. Juni 2013, 21:26 Uhr von imported>Wiskyhotel
Gerade per eMail folgende Information von der Stadt erhalten:
Sehr geehrter Herr Gelhard, im Rahmen der Landesvorschrift NRW, in Bezug auf Wahlwerbung zugelassener Parteien und Wählergruppierungen, ist es auch in der Stadt Borgentreich zulässig und erlaubt, dass Wahlplakate im öffentlichen Straßenraum,z.B. an Lichtmasten, aufgehängt werden können. Dieses ist aber immer unter dem Vorbehalt zulässig, dass weder der öffentlichen Fahrverkehr- bzw. Fußgängerverkehr beeinträchtigt bzw. behindet wird. Die Einschränkung gilt insbesondere für Straßenkreuzungen, Sichtdreiecken, Einmündungen etc. Da jetzt bereits eine Vielzahl Wahlplakate aushängen, bitte ich bei einer evtl. Plakatierung diese Einschränkungen zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen I.A.W.Waldeyer, Stadt Borgentreich
Godofgta 12:51, 19. Aug. 2009 (CEST)