NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Linnich
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Mail vom 13.8.2009:
Sehr geehrter Herr Bramer, feste Stellwände für Plakate gibt es im Stadtgebiet Linnich nicht. Die Wahlwerbung ist zu beantragen und gilt nur innerhalb der geschlossenen Ortschaft. Die Genehmigung der Stadt ist für Wahlwerbung kostenfrei. Zu Ihrer Kenntnisnahme habe ich ein Genehmigungsbescheid beigefügt. Für Bundes- und Landstrassen sind die Baulastträger zuständig. Mit freundlichen Grüßen i.A. Dorothea Flaskamp Stadtverwaltung Linnich Nebenstelle Alternmarkt 5 Fachbereich 4- Ordnung Umweltangelegenheiten Tel.:02462/9908315 von 8.00-12.00 Uhr dflaskamp@linnich.de