NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Jülich

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Mail Antwort vom 13.8.2009:

Sehr geehrter Herr Bramer,
bezüglich Ihrer Anfrage " Plakatieren zur Bundestagswahl" kann ich Ihnen mitteilen: 
Sie können Ihre Wahlwerbung an festen großen Stellwänden anbringen, dort plakatieren auch die anderen Parteien oder Sie stellen kleine Plakatständer
in der Innenstadt bzw. Stadtteilen auf. Die Auflagen dafür werden in der Genehmigung benannt. Bei event. Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter der
Tel.Nr.  02461/63355 zur Veffügung.
Mit freundlichenGrüßen
 Im Auftrag 
Sagefka


Gerade nochmal angerufen, wegen dem Infostand, und dann erfahren, das die in Jülich doch Stellwände haben... Hatte ich damals total überlesen.

Ok, die haben Stellwände, die Flächen werden nicht vergeben, jede Partei darf dort 'frei und gerecht' plakatieren. Z.Z. werden die Flächen gesäubert (also die Plakate von der Kommunalwahl entfernt) und können dann benutzt werden. Weitere Genehmigungen sind nicht erforderlich.

Ansprechpartner ist: Herr Muckel 02461/63-375

Eine List mit den Orten bekomme ich zugesendet.


Sehr geehrter Herr Brahmer,

die Standorte der Wahlplakattafeln sind wie folgt:

Innenstadt:

Nordschule
Propst-Bechte-Platz
Walramplatz
Schwanenteich
An der Vogelstange (gegenüber dem Geschäft *Tom's Bike Center")
Schlossplatz 
Artilleriestraße (Grünstreifen)

Stadtteile: 

Altenburg, Ortsmitte
Barmen, Ortseingang aus Richtung Koslar
Broich, Ortseingang
Bourheim, Ortsmitte
Daubenrath, Spielplatz
Güsten, Nähe Kirche
Kirchberg, Grünfläche am Ortseingang aus Richtung Jülich
Koslar, Grünanlage an der Bürgerhalle
Lich-Steinstraß, Matthiasplatz 

Mit freundlichen Grüßen

Frank Muckel