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Version vom 11. August 2009, 16:21 Uhr von imported>Skl8em (Schuträger eingeführt)
- Der Sprachunterricht findet auf Deutsch oder in der zu lernenden Sprache statt. In allen anderen Fächern findet das Unterricht auf Deutsch statt.
- Die Gemeinden oder entsprechende Schulträger können einzelnen Schulen erlauben ihr Unterricht in einzelnen Fächern auf eine andere Sprache zu halten, die Sprache ist dann zu präzisieren.
- Dies kann nur auf eine Weise geschehen das die gesetzlich vorgegebenen Lernziele, insbesondere das Lernen der deutschen Sprache, weiterhin sicher stellt. Das Schulamt verifiziert dies.
- Weiterhin muss jede Gemeinde sicher stellen, das jedes Kind Zugang zu einer Schule hat, in der das gesammte Unterricht, bis auf Fremdsprachenunterricht auf Deutsch statt findet.