HE:Wahlplakate/Waldeck-Frankenberg/Battenberg
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Wahlplakattafeln
Keine Angabe
Eigene Plakate
Folgende Auflagen sind zu beachten:
- Die Erlaubnis wird auf jederzeitigen, entschädigungslosen Widerspruch erteilt.
- Für Schäden, die dem Träger der Straßenbaulast aus der Sondernutzung entstehen, auch Dritten gegenüber, haftet der Erlaubnisinhaber.
- Die Plakate dürfen nicht im gesamten Bereich der "Hänsel-und-Gretel-Anlage" und der Burgberghalle sowie auf Gehwegen aufgestellt und der Verkehr nicht beeinträchtigt werden. Sie dürfen außerdem nicht an Verkehrszeichen befestigt werden.
- Die Beseitigung der Plakate hat unmittelbar nach Beendigung der Wahlen zu erfolgen.