Diskussion:Waffengesetz

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Version vom 26. Oktober 2011, 18:45 Uhr von imported>Piraten-Axel (→‎Bildung einer AG)
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Bildung einer AG

Servus, ich hatte bereits versucht im Chat eine WaffG-Diskussion anzuregen, allerdings nur mit sehr mäßigem Erfolg, da eine Diskussion ohne entsprechende Sachkunde wenig Sinn macht. Daher wäre es von *Vorteil* wenn zumindest der Großteil an AG-Interessierten eine bestandene Sachkundeprüfung nachweisen können. Besteht grundsätzlich überhaupt Interesse? --DavidMG

Interesse an einer AG besteht von meiner Seite aus auf jedenfall! Sachkunde kann ich vorweisen. --Sysbeast

Hey, ich hatte deine Bedenken bzgl. Sachkunde gelesen. Das Problem ist, dass weniger der persönliche, eher der wissenschaftliche Bezug zum WaffG gerne fehlt, solange man keine praktischen Berührungspunkte mit der Thematik hat. --DavidMG 15:44, 28. Aug. 2009 (CEST)

Interesse besteht auf jeden Fall. --Alu 16:02, 28. Aug. 2009 (CEST)

Ist das Thema eingeschlafen oder fehlen einfach die Leute? Ich habe Sachkunde und wäre an der AG interessiert. --- Guschtl 20:44, 7. Okt. 2011 (CEST)

Öffentliche Diskussion

Hier erhoffe ich mir eine Diskussion zum Thema Waffengesetz bzw. Waffengesetzänderungen aus Sicht der Piraten Partei.

Wenn jemand schon Diskussions-Themen beisteuern möchte, kann er dies natürlich gerne schon tun, ich werde so lange sich niemand darüber empört, nun nach und nach Themen sowie meine eigene Meinung beisteuern.


Vorschlag eines anonymen users ([noch] kein Mitglied): Sport- und Jagdwaffen sollen weiterhin für lizensierte, d.h. registrierte und nicht vorbestrafte Personen frei zugänglich sein. Großkalibrige Waffen, die nicht zur Jagd verwendet werden gehören verboten. Viele dieser Waffen sind schon vom Konzept her nicht für den Sport, sondern zur Tötung von Menschen entworfen. Wie auch der Opferverband des Amoklaufes von Winnenden anmerkt, sind die in Amokläufen verwendeten Tatwaffen fast durchgängig legale, großkalibrige Waffen. Beispiel Erfurt: Glock 17 und Shotgun Mossberg 590. Beispiel Winnenden: Beretta 92. Diese zur Tötung konzipierten Waffen haben in Privathaushalten nichts verloren. Anzumerken ist, dass große internationale Wettkämpfe, einschließlich der Olympischen Spiele, mit Ausnahme von Wurfscheiben Skeet und Wurfscheiben Trap (beide Schrotflinte), nur mit kleinkalibrigen Waffen oder Luftdruckwaffen durchgeführt werden. Paintball sollte ebensowenig wie die sogenannten "Killerspiele" zum Sündenbock stilisiert werden. Eine datenschutzrechtlich einwandfrei (d.h. beschränkte Zugriffsrechte, gewährtes Selbstauskunftsrecht, etc) aufgebaute und verwaltete Bundesdatenbank für den Waffenbesitz sollte mMn aufgebaut werden. Über die zentralisierte Lagerung von Waffen in Vereinsheimen, Sicherungs- und Lagerungsvorschriften, bzw. eine physikalische Trennung von Waffe und Munition bzw. den Ausbau der Bolzen zwecks Lagerung sollte diskutiert werden. Es bleibt anzumerken, dass insbeondere die Volksparteien in dieser Diskussion von starken Lobbies (1,5 Mio Mitglieder allein im DSB [Deutscher Schützenbund], hinzu kommen die Waffenhersteler) kontrolliert werden und daher - wie schon zu sehen war - zu keiner effektiven Reform des Waffenrechtes bereit sind.

—Das stimmt so nicht.
Die Täter in Winnenden und Erfurt hätten die Waffen nach damals geltendem Recht nicht besitzen dürfen. Es gibt auch große internationale Großkaliberwettkämpfe, sogar mehr, als kleinkalibrige. Ein zentrales elektronisches Waffenbesitzerregister ist zu nichts nütze. Waffen müssen bereits jetzt von Munition getrennt aufbewahrt werden. Zentralisierte Lagerung von Waffen und Munition ist unpraktikabel und führt zu keinem Sicherheits-Mehr. Das sind nur einige Punkte, die in deinem Text schlichtweg falsch sind. Ebenso wird klar, dass du dich nicht eingehend mit dem Thema beschäftigt hast. SoWeMeetAgain 20:58, 20. Jul. 2011 (CEST)

Eine Einschränkung des Schiessports auf bestimmte Waffen ist verfassungsrechtlich äusserst fragwürdig (Art. 2 I GG). Eine Beschränkung auf Waffen die in internationalen Wettkämpfe verwendert werden ist nicht sachgerecht, da z.B. die Deutschen Meisterschaften solchen Einschränkungen aus gutem Grund nicht unterliegen. Vom Sicherheitsaspekt gibt es keinen Grund den Waffentyp einzuschränken, da auch mit Kleinkaliberwaffen ein klassischer Amoklauf problemlos möglich ist (Eislingen, Tuusala). Auch die zentrale Aufbewahrung im Schützenhaus dient nicht der Sicherheit. Die bei Eislingen verwendeten Waffen waren z.B. aus dem Schützenheim gestohlen worden. Die Sicherheit ist in der Regel im Tresor zu Hause erheblich höher, da der Einbrecher in der Regel nicht weiss, wo er suchen muss. Zentrale Aufbewahrung würde die Schützenheime zu einem Ziel für Verbrecher machen. Sicherheitsaspekte sprechen gegen ein zentrales elektronisches Waffenregister, da bei einem Datenleck Mio. von Aufbewahrungsorten offenliegen würden. Bolzen sind frei verkäuflich und lagern als Ersatzteil bereits in der Bevölkerung. Die Trennung wäre damit höchstens sehr langfristig effektiv. Das gleiche gilt entsprechend für Munition, wo ein Schwarzhandel der vorhandenen Bestände zu diesem Zeitpunkt nicht unterbunden werden könnte. Munition ist auch nicht numeriert, so dass eine Verfolgung des Schwarzhandels völlig aussichtslos wäre. Anders als beispielsweise bei den Energiekonzernen ist die "Waffenlobby" eine Bürgerlobby, also Menschen wie du und ich, die ihr Recht auf Eigentum an einer Schusswaffe verteidigen. Als Bürgerrechtspartei machen wir uns völlig unglaubwürdig, wenn wir hier aktionistische Verbote fordern. --Alu 16:57, 27. Aug. 2009 (CEST)

Ich liege grundsätzlich eher auf der Argumentationslinie des anonymen Beitrags oben, habe allerdings Zweifel, ob gewisse vorgaschlagene Maßnahmen praktikabel sind: So halte ich eine Lagerung von Schusswaffen im Schützenverein eher für gefährlich, anders als etwa die Lagerung von Munition dort. Wo aber lagert z.B. der Jäger seine Munition (wenn nicht zuhause)?
Ich halte es allerdings für unangemessen und irreführend, in Sachen Waffenbesitz immer die große Bürgerrechtskeule zu schwingen. Es gibt (in Deutschland) kein Bürgerrecht auf Waffenbesitz, geschweige denn ein entsprechendes Grundrecht. Waffenbesitz ist letztlich "nur" durch das Recht auf Eigentum und freie Entfaltung der Persönlichkeit gedeckt, solange dem nichts (kein schützenswürdiges Gut) entgegen steht. In der Praxis steht beiden Rechten ziemlich häufig etwas entgegen, und meist aus gutem Grund (z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit). Einem sog. "Recht auf Waffenbesitz" einzelner steht insbesondere das Gewaltmonopol des Staates gegenüber, und damit verbunden der Anspruch der Bürger an den Staat auf Schutz (von Leib, Leben, Recht, Eigentum, ...).
Ein zentralles Register aller legalen Waffen (und Waffenbesitzer) halte ich z.B. für legitim und sinnvoll. Ich halte es auch für zumutbar, dass ein Waffenbesitzer die Zustimmung zu unangemeldeten Kontrollen geben muss (was ja nicht heißt dass er regelmäßig kontrolliert wird). Immerhin wird niemand zum Besitz einer Waffe gewungen. Ein Verbot mancher großkalibriger Waffen würde ich nicht daran festmachen, ob diese irgendwo zu einem sportlichen Wettkampf genutzt werden, sondern daran ob sie speziell zu Tötung konzipiert sind. --Sarge 14:32, 6. Nov. 2009 (CET)
— Inwiefern steht das Recht auf körperliche Unversehrtheit dem "Recht" eines gesetzestreuen, zuverlässigen und persönlich geeigneten Waffenbesitzers (zu den einzelnen Begriffen siehe WaffG) entgegen, eine Waffe zu besitzen? Denn, ich hoffe das ist klar, durch ein Waffengesetz erreicht man nur die, die sich eben an Gesetze halten.
Gewaltmonopol - Anspruch der Bürger auf Schutz durch den Staat - bereits jetzt (selbstverständlicherweise) hat jeder Bürger das Recht, [bestimmt geartete] Angriffe auf Leib, Leben, Ehre, Besitz etc selbst abzuwehren, das nennt man Notwehr. Das nur so nebenbei, hat mit der Diskussion zu legalem Waffenbesitz erst einmal nichts zu tun.
Bitte erkläre, inwiefern ein zentrales elektronisches Register der legal besessenen Waffen legitim oder sinnvoll sein soll. Sinnvoll wofür?
SoWeMeetAgain 20:58, 20. Jul. 2011 (CEST)

Ich denke, eine Diskussion des Schießsports kann nur basieren auf Basis rationaler Betrachtung des Gefährdungspotentials. Wie Sarge schon anmerkte, gibt es kein Recht auf Waffenbesitz, also sind der Schießsport und die Jagd gleichzustellen mit anderen Freizeitbeschäftigungen: Sind diese für die Gemeinschaft überaus gefährlich (ein gewisses Maß erlauben wir uns ja), sollten sie eingeschränkt werden.

Eine solche Diskussion kann dann nur anhand von vernünftigen Statistiken geführt werden, nicht auf Basis von Polemiken zu Einzelereignissen (wie im anonymen Eingangs-Beitrag). Letztere werden gerne zur Anlassgesetzgebung verwandt, aber auf das Niveau sollten wir uns nicht herab begeben.

Das Gefährdungspotential des Schießsports liegt, da sind wir uns wohl einig, im Waffenbesitz (nicht in der Schadstoffbelastung, nicht in der Unsicherheit der Schießstände). Welche Statistiken können wir also heranziehen? Ich denke, da gilt es in erster Linie die Kriminalstatistiken zu betrachten (wieder: So schlimm ein Amoklauf für die einzelnen Betroffenen ist, politische Entscheidungen sollten immer die Relevanz für die Gemeinschaft betrachten). Und da endet die Diskussion dann imho auch, weil legal besessene Schusswaffen dort vernachlässigbar sind. Das ist meine Haltung. Nun kann ich mich in zweierlei Hinsicht irren: 1) Es gilt gar nicht die generelle Gefährlichkeit oder 2) ich lese da irgendwelche Statistiken falsch. Eine AG Waffenrecht sollte daher sowohl den moralischen Aspekt (ich vertrete da ja offensichtliche eine utilitaristische Position, das soll es andere geben, habe ich gehört ;-)) als auch den faktischen zusammentragen (welche Kriminalstatistiken kann man wo einsehen?). Packen wir das an. Wo machen wir das?

Tierlieb 17:42, 19. Mär. 2010 (CET)

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