Organisation/Ansprechpartner für Ausarbeitung von Beitragsminderung

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Ansprechpartner auf Bundesebene

Ansprechpartner der LVs

Vorschläge

Neue Vorschläge

Andi

Ich will mal versuchen die Ideen etwas zusammezukoppeln (Mein "Nachweis", Sörens Größenordnung, Knuts Bemessungsgrundlage). Der Vorschlag lautet wie folgt:

  • Der Beitrag wird weiterhin monatlich aufs (Rest-)Jahr berechnet
  • Der Mindestbeitrag pro Monat sind 0,50
  • Berechnungsgrundlage des Beitrags ist das monatliche Netto-Einkommen (Durchschnittseinkommen des letzten Jahres bei "Verlängerungen" - Durchschnittseinkommen des bisherigen aktuellen Jahres bei Neumitgliedern) des dieses berechnet sich aus
    • Netto der Steuerpflichtigen Einkünfte
    • Transferzahlungen durch den Staat (BaFöG, Rente, Arbeitslosengeld, Wohngeld, ...)
    • Regelmäßige Transferzahlungen durch Dritte (Taschengeld, Unterhaltszahlungen, Berufsunfähigkeitsversicherungsrente, ...) (Anm.: Spontane 10er von der Oma muss man nicht auflisten ;) )
    • Der enstandene Betrag wird durch die Anzahl der dadurch zu unterhaltenden Personen (hauptsächlich Kinder und Partner ohne eigenes Einkommen) geteilt (Bsp: Frau mit berufstätigem Mann und 2 Kindern = 3)
    • Beträgt der Betrag unter 500 Euro so ist ist der Mindesbeitrag zu zahlen. Für jede angefangenen 50 Euro drüber werden weiter 0,50 cent fällig (da berühmte 1% vom Nettoeinkommen, nur in diskreten Klassen). Dies ergibt:
Bemessungsgrundlage monatlicher Beitragssatz
0 <= x <= 500 0,50 €
500 < x <= 550 1,00 €
550 < x <= 600 1,50 €
600 < x <= 650 2 €
650 < x <= 700 2,50 €
700 < x 3,00 €
  • Der Nachweiß wird erbracht über ein unterschriebnes Formular. Ich kann mich grundsätzlich damit anfreunden, dass wir das Wort eines jeden Piraten nehmen, aber dann bitte auch rechtsverbindlich :) Deswegen gibt es zum ankreuzen die Felder gemäß obiger Tabelle und dann folgende Erklärung:
    • "Durch meine Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben"
    • "Sollte ich vorsätzlich und schuldhaft grob falsche Angaben machen, so verpflichte ich mich zu einer Schadensersatzpauschale in Höhe des 10fachen des entgangenen Mitgliedsbeitrags, mindestens jedoch 100 Euro."
  • Minderjährige dürfen den letzten Absatz streichen (Stichwort: Reiner rechtlicher Vorteil). Es geht auch gar nicht um die Frage ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch durchsetzen, aber es würde die Ernsthaftigkeit des Antrags unterstreichen.
  • Wichtig: Aus Datenschutzgründen gibt es nur das Kreuzel. Keine genauen Angaben über die Berechnung, etwa Anzahl der Kinder
  • Ein entsprechendes Formular wird entweder an ein Antragsformular gehängt, dass ein Feld zum Ankreuzen vorsieht "Eine Antrag wird nur unter der Vorraussetzung einer positivien Antwort auf die Beitragsreduktionsanfrage gestellt" oder für die Bestandsmitglieder im Wiki verlinkt und rechtzeitig remindet.
Statemants
  • zu kompliziert, zu bürokratisch, Mehraufwand auf allen Seiten --Nimix 22:07, 5. Aug. 2009 (CEST)
  • Unterschrift? Rechtsverbindlich? Strafe? Bin froh über jeden. Knauser sind es wohl eher nicht. Nachprüfbar sind Einkommensstrukturen ohnehin nicht. --Nimix 22:07, 5. Aug. 2009 (CEST)
  • die Umsetzung mit Unterschrift wird meistenteils peinlich werden. --Nimix 22:07, 5. Aug. 2009 (CEST)
  • die Buchhaltung der Länder wird diverse Beitragsstufen einführen müssen und individuell handhaben müssen. --Nimix 22:07, 5. Aug. 2009 (CEST)
  • Einfachheit, Vertrauen und ein gemeinsamer Schlüssel wäre gut. 1,- Euro je Monat Ermäßigung. Jeweilige Verwaltung kann Nachweise anfordern, muss es aber nicht. Fertig. --Nimix 22:07, 5. Aug. 2009 (CEST)
  • Hat das einer von der Telekom ausgeheckt? Deren Tariftabellen sehen ähnlich aus. --Arndot

Bisherige Modell der Länder

NRW

Gehts eigentlich noch komplizierter? Erinnert an die EU-Bürokratie!

Bei uns sind es 36 Euro im Jahr. Wenn jemand sagt, dass er das nicht zahlen kann dann wird der Beitrag auf 12 Euro im Jahr bzw. 1 Euro pro Monat reduziert (Immer in einer Summe für das Kalenderjahr zu zahlen). Am Jahresende für Folgejahr neu zu beantragen sonst wieder auf 36 Euro. Nachweise: keine.

Wir können natürlich auch centweise erhöhen und den großen Lauschangriff starten mit Gerichtsverhandlung ob das auch wirklich stimmt. Das würde die Ernsthaftigkeit sehr unterstreichen. Aber wenn Piraten anderen Piraten derart misstrauen und versuchen zu Überwachen dann ist Deutschland wirklich verloren!
Was heisst eigentlich rechtsverbindlich in einer Organisation aus der ich von jetzt auf gleich austreten kann?
Wie jemand schon sagte: Mitglieder sind wichtiger als die paar Euro und mit dem oben vorgeschlagenen kompliziertem System weiss dann keiner mehr wie viel er zahlen soll. Was ist wenn sich mitten im Jahr die Situation ändert. Wird das dann monatsweise aufgeschlüsselt, gilt der Beitrag immer fürs Jahr, was ist wenn ich auf die komplizierte Sose keine Lust mehr habe? Man kann sich das Leben auch mit Gewalt schwer machen. Bernhard

Hessen

Individuelle Beitragsermäßigungen sind auf Antrag möglich und werden individuell für die Dauer des laufenden Kalenderjahres erteilt. Für das neue Kalenderjahr muss die Ermäßigung erneut durch Mail an den Vorstand beantragt werden wobei die Erklärung des Status ?ermäßigter Beitrag- genauso kurz gehalten sein kann wie beim Parteieintritt.

Allgemeine Ermäßigungen, Mengenrabatte oder Rabatte für bestimmte Personengruppen sind nicht vorgesehen. Zu den oben angesprochenen bestimmten Personengruppen gehören auch: Schüler, Studenten, Rentner, Arbeitslose, HarzIVler, Behinderte, passive Mitglieder, Piratenpapageienhalter und Fußpilzzüchter.

Einzelne Personen welche ein Jahresnettoeinkommen, inklusive geldwerter Sachzuwendungen, hierzu zählt auch die freie Unterkunft im Hotel Mama und der von Oma schnell mal zugesteckter Zehner, unter 13000,-- Euro haben, sollten um Ermäßigung bitten.

Grundsätzlich gilt, dass Piraten trotz einer gewährten Ermäßigung selber wissen müssen was Sie bezahlen können und sollten. Ihr seid auch als einfache Parteimitglieder Eurem Gewissen verpflichtet und nicht nur als Abgeordnete eines Parlaments.

Der Mindestmitgliedsbeitrag bei gewährter Ermäßigung liegt bei einem Euro pro Jahr, nicht mehr unterteilbar auf einzelne Monate. Die Berechtigung auf eine gewährte Ermäßigung sollte für Vorstandsmitglieder, welche die Ermäßigung genehmigen, in Eurem allgemeinen Lebensstil erkennbar sein können. Nachweise verlangen wir nicht, es gilt das Wort Eurer Begründung und unser Vertrauen auf Eure Aufrichtigkeit.

Die Höhe des ermäßigten Jahresbeitrags solltet Ihr bei einer gewährten Ermäßigung selber einschätzen. Als Richtwert für eine einzelne Person gilt folgendes: Für Jahresnettoeinkommen bis 9500 Euro inklusiv geldwerter Sachzuwendungen sind 1 Euro Mitgliedsbeitrag ausreichend; für jeden zusätzlichen 100 Euroschein jährlich sollte ein zusätzlicher Euro Mitgliedsbeitrag pro Jahr machbar sein.

Das bedeutet auch, dass ab einem Jahreseinkommen von 13000 Euro für die einzelne Person der allgemeine Beitrag in Höhe von 36 Euro pro Jahr bezahlt werden sollte. Zur Erinnerung: Auch darüber hinaus besteht die Empfehlung ein Prozent des Jahresnettoeinkommens an die Partei zu spenden.

Brandenburg

Der Regelsatz sind gemäß Satzung 3,-Euro im Monat. Werdende Mitglieder mit dem Wunsch nach Ermäßigung müssen einen glaubhaften Antrag stellen. Email reicht. Es kann ein Satz von 1,- Euro je Monat angeboten werden. In besonderen Fällen (Insolvenz, aktute Finanzknappheit ect. / sehr wenige) sollte das Zahlungsziel verschoben werden können. Die Ermäßigungen gelten für das laufende Kalenderjahr. Die Anträge sind jeweils pro Jahr neu zu bestätigen. Häufigste Anfragen sind ALG2, Schüler, Privatinsolvenzen, teilweise Studenten und Arbeitssuchende.

  • Regelsatz 36,- Euro im Kalenderjahr (3,- Euro im Monat)
  • Ermäßigung 12,- Euro im Kalenderjahr (1,- Euro im Monat)

Sachsen-Anhalt

(nahezu dasselbe System wie in Brandenburg)

Der Regelsatz sind gemäß Satzung 3,-Euro im Monat. Werdende Mitglieder mit dem Wunsch nach Ermäßigung müssen einen glaubhaften Antrag stellen. Email reicht. Es kann ein Satz von 1,50 Euro je Monat angeboten werden. Die Ermäßigungen gelten für das laufende Kalenderjahr. Die Anträge sind jeweils pro Jahr neu zu bestätigen. Häufigste Anfragen sind ALG2, Schüler, Privatinsolvenzen, teilweise Studenten und Arbeitssuchende.

  • Regelsatz 36,- Euro im Kalenderjahr (3,- Euro im Monat)
  • Ermäßigung 18,- Euro im Kalenderjahr (1,50 Euro im Monat)