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Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Main-Kinzig - Geschäftsordnung des Vorstandes

Beschlossen am 26. März 2013

  • §1 Allgemeines
    • 1.Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
    • 2.Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
    • 3.Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
  • §2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder
    • 1.Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Vertretung nach außen, sowie gegenüber dem Bundesverband, dem Landesverband und den anderen Kreisverbänden sowie untergeordneten Gruppierungen und die Vorbereitung von Wahlen.
    • 2.Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die alleinige Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen.
    • 3.Budget der Vorstandsmitglieder: Jedes Vorstandsmitglied kann im Sinne des Kreisverbandes im Zeitraum zwischen zwei Vorstandssitzungen Rechtsgeschäfte im Gesamtwert bis einschließlich € 25 zu Lasten der Kasse des Kreisverbandes auch ohne Vorstandsbeschluss selbstständig vornehmen. Die notwendigen Kosten für den Versand von Einladungen zu Kreisparteitagen, Aufstellungsversammlungen, Mitgliederrundschreiben, etc. werden vom Kreisverband übernommen. Voraussetzung ist, dass der aktuelle Kassenstand das sicher zulässt. Der Schatzmeister ist unverzüglich per E-Mail darüber zu informieren und auf der nächsten Vorstandssitzung sind die Vorgänge zu veröffentlichen und zu begründen. Von dieser Erlaubnis ausgenommen sind über das Quartal hinaus wiederkehrende Verbindlichkeiten.
  • §3 Vertretung gegenüber Banken und sonstiger Finazinstitute
    • 1.Der Schatzmeister vertritt den Kreisverband gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute alleine. Er ist berechtigt, alleine zu verfügen. Bei Eröffnung oder Auflösung von Konten hat ein weiteres Vorstandsmitglied mit zu zeichnen.
    • 2.Jedes andere Vorstandsmitglied ist nur zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied zeichnungsberechtigt. Das andere Vorstandsmitglied darf auch der Schatzmeister sein. Bei Barabhebungen oder Wegüberweisungen hat ein Vorstandsbeschluss vorzuliegen.
    • 3.Ist der Schatzmeister verhindert und er hat ein anderes Vorstandsmitglied als Vertreter bestimmt, so ist dieses Vorstandsmitglied alleine vertretungsberechtigt. Die Vertreterregelung ist via signierter Mail dem Vorstand anzuzeigen.
  • §4 Entscheidungsfindung
    • 1. Der Kreisvorstand fasst seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Zur Wirksamkeit eines Beschlusses sind jedoch die Stimmen von mindestens der Hälfte aller gewählten Vorstandsmitglieder erforderlich.
    • 2. Beschlüsse des Vorstands sind schriftlich fest zu halten und zu veröffentlichen.
    • 3. Jedes Mitglied des Kreisverbandes ist berechtigt Anträge an den Vorstand zu stellen.
      • 1.Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:
      • 1.E-Mail an den Vorstand (vorstand (at) kinzigpiraten.de)
      • 2.persönlich oder in Beauftragung auf einer offen Vorstandssitzung
    • 4.Der Vorstand ist angehalten, gravierende Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis zu treffen.
  • §4a Umlaufbeschlüsse*
    • 1. Der Kreisvorstand kann Entscheidungen auch durch Umlaufbeschlüsse per eMail auf der Vorstandsmailingliste (vorstand@kinzigpiraten.de) treffen, sofern dadurch die Geschäftsordnung nicht geändert wird und
      • a) ein Zuwarten mit der Entscheidung bis zur nächsten Vorstandssitzung wegen der Dringlichkeit der Sache nicht möglich ist oder
      • b) schutzwürdige Daten wie z.B. Personaldaten von Mitgliedern Gegenstand des Beschlusses sind und aus diesem Grund eine Diskussion in der offenen Vorstandssitzung nicht tunlich ist.
    • 2. Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht kürzer als 24 Stunden und nicht länger als 48 Stunden sein. Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen gefasst, die innerhalb der so gesetzten Frist abgegeben werden, mindestens aber mit den Stimmen der Hälfte der Vorstandsmitglieder.
    • 3. Umlaufbeschlüsse werden in der nächsten Vorstandssitzung veröffentlicht.
  • §5 Vorstandssitzungen
    • 1.Vorstandssitzungen finden in der Regel offen statt. Bei berechtigten Interessen kann eine geschlossene Sitzung einberufen werden.
    • 2.Jedes Vorstandsmitglied ist bei berechtigten Interessen berechtigt eine fernmündliche Vorstandssitzung zu verlangen. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter muss dann innerhalb von 7 Werktagen eine solche einzuberufen.
    • 3.Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden.
    • 4.Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und innerhalb von drei Tagen veröffentlicht.
  • §6 Tätigkeitsbericht
    • 1.Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen dem Kreisparteitag vorzustellen. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr etc.) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.
    • 2.Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglied im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglied im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten.
    • 3.Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.
  • §7 Verwaltung der Mitgliederdaten
    • 1.Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle. Dem Vorstandsvorsitzenden obliegt die Aufgabe die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen.
    • 2.Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten.
    • 3.Durch Beschluss des Vorstands erhalten Dritte Zugriff auf die Mitgliederdaten. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein und muss entsprechend protokolliert werden.
    • 4.Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.
  • §8 Kommunikationslisten
    • 1. Mailingliste hanau@piratenpartei-hessen.de
      • 1.Generelle Diskussionsliste der Piraten des Main-Kinzig-Kreises
      • 2.Offen für alle, eigenständige An/Abmeldung
      • 3.Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Main-Kinzig sind angehalten, hier angemeldet zu sein.
      • 4.Archiv: Nein
  • §9 Weitere Kommunikation
    • 1.Kinzigpiraten.de: Auf www.kinzigpiraten.de veröffentlicht der Vorstand Pressemitteilungen der Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Main-Kinzig. Des weiteren werden öffentliche Einladungen und weitere Neuigkeiten hier verbreitet.


*§ 4a eingefügt durch Beschluss vom 12.01.2010