AG Plakatierung Hof

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Hinweis
Diese Seite dient der AG Plakatierung Bayern (LV Bayern) bzw. einer ihrer Unterstrukturen zur Übersicht über lokal verfügbare, freiwillige Helfer vor Ort hinsichtlich Plakatierungsaktionen im Rahmen von Veranstaltungen und Wahlen. Ferner dient sie der Dokumentation von Erfahrungen, Erkenntnissen über Auflagen und Verordnungen sowie zum Materialnachweis.

Plakatierungs-Crew Hof der AG Plakatierung Oberfranken

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Status

Bescheid erhalten.

25 Plakate dürfen ab dem 28.08.2009 aufgestellt werden

31.08.09: 25 Plakate wurden aufgestellt

02.09.09: Plakat Königstr.: Kabelbinder gerissen (behoben)

03.09.09: Plakat Kulmbacherstr.: Kabelbinder gerissen (behoben)

06.09.09: Plakat Königstr.: Plakat komplett abgerissen (Bild folgt) ( neues Plakat wird aufgehängt)

06.09.09: Plakat Königstr.: erneuert

07.09.09: Plakat Königstr.: Kabelbinder gerissen (noch nicht behoben)

13.09.09: Plakat Königstr: neue Kabelbinder (danke an den Helfer). Plakat Hof West (Kulmbacherstr. gegenüber Polizei teils abgerissen (wird noch ausgetauscht)

Plakatstandorte

Standorte:Link zu Google Maps mit Plakatstandorten

Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

  1. Amtliche Verkehrszeichen, Wegweiser dürfen nicht verdeckt werden
  2. Tafeln sind so zu befestigen, dass sie durch Witterungseinflüsse nicht in den Verkehrsraum gelangen und dadurch den Verkehr behindern
  3. Durch die Aufstellung der Tafeln dürfen für die Verkehrsteilnehmer keine Sichtbehinderungen eintreten ACHTUNG Ecke Ernst-Reuter / Parsevalstr darf auf dem Fahrbahnteiler keine Wahltafel angebracht werden
  4. Die Plakate dürfen an Laternen nicht in der Höhe befestigt werden, sondern nur am Sockel
  5. An Laternen dürfen nur Tafeln angebracht werden, wenn sie in den Verkehrsraum nicht hineinragen oder die Sicht für Verkehrsteilnehmer nicht behindern oder beeinträchtigen. Es ist zu gewährleisten, dass die Laternen nicht beschädigt werden. Die Plakate sind nach Möglichkeit nur vorrangig nur an Brückengeländern zu befestigen
  6. Etwaigen behördlichen Anordnungen auf Änderung von Aufstellungsplätzen oder völlige Entfernung von Tafeln ist vom Erlaubnisinhaber oder dessen Beauftragten unverzüglich nachzukommen
  7. Für alle etwaigen Schäden an Anlagen, an den sich Plakate befinden und durch die Aufstellung der Tafeln entstehen, haftet der Erlaubnisinhaber
  8. Die Plakate dürfen nur mit Plastikkabelbindern befestigt werden, es dürfen keine Drahtbindedrähte oder ähnliches benutzt werden
  9. Nach Ablauf des Aufstellungszeitraumes sind die Tafeln innerhalb von 4 Tagen zu entfernen, ansonsten erfolgt Anzeige und zwangsweise Entfernung bei gleichzeitiger Rechnungsstellung
  10. Die Erteilung weiterer Auflagen bleibt vorbehalten
  11. Die Stadt Hof kann bei evtl. Beeinträchtigung des allg. Verkehrs durch die aufgestellten Werbeplakate oder bei einem festgestellten Verstoß gegen eine der Auflagen dieses Bescheids, die betreffenden Schilder auf Kosten des Erlaubnisinhabers entfernen
  12. Es ist darauf zu achten, dass am Wahltag eine Bannmeile von 50.00m eingehalten wird


Aktionen

Vorhandenes Material

Was und wo?
  • ...
  • ...

Bilder

Datei:Hof 1.jpg Datei:Hof 2.jpg Datei:Hof 3.jpg Datei:Hof 4.jpg Datei:Hof 5.jpg Datei:Hof 6.jpg Datei:Hof 7.jpg

AG Plakatierung Oberfranken nach kreisfreien Städten und Landkreisen
Kreisfreie Städte: BambergBayreuthCoburgHof
Landkreise: BambergBayreuthCoburgForchheimHofKronachKulmbachLichtenfelsWunsiedel im Fichtelgebirge