BY:AG Plakatierung Landkreis Freising

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Hinweis
Diese Seite dient der AG Plakatierung Bayern (LV Bayern) bzw. einer ihrer Unterstrukturen zur Übersicht über lokal verfügbare, freiwillige Helfer vor Ort hinsichtlich Plakatierungsaktionen im Rahmen von Veranstaltungen und Wahlen. Ferner dient sie der Dokumentation von Erfahrungen, Erkenntnissen über Auflagen und Verordnungen sowie zum Materialnachweis.

Plakatierungs-Crew Landkreis Freising der AG Plakatierung Oberbayern

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AG Plakatierung Landkreis Freising/Mitglieder


Aufteilung in 12pxStädte und Gemeinden

Die Stadt- (StV) bzw. Gemeindeverantwortlichen (GdV) führen eine Übersicht der im dortigen Bereich ausgebrachten Plakate und veranlassen deren Abbau innerhalb der gesetzten Frist nach der Wahl. Alle Stadt- (StH) bzw. Gemeindeverantwortlichen (GdH) arbeiten dem StV/GdV auch bei der Erfassung der aufgestellten Plakate zu.

Stadt/Gemeinde StV/GdV StH/GdH
1 12pxAllershausen
2 12pxAttenkirchen
3 12pxAu i.d.Hallertau
4 12pxEching Markus Wutzke sapiens, Ralph
5 12pxFahrenzhausen
6 12pxFreising Crowley
7 12pxGammelsdorf
8 12pxHaag a.d.Amper mboehmer
9 12pxHallbergmoos
10 12pxHohenkammer
11 12pxHörgertshausen
12 12pxKirchdorf a.d.Amper
13 12pxKranzberg
14 12pxLangenbach
15 12pxMarzling
16 12pxMauern
17 12pxMoosburg a.d.Isar
18 12pxNandlstadt
19 12pxNeufahrn b.Freising sapiens, Ralph, Hmilz
20 12pxPaunzhausen
21 12pxRudelzhausen
22 12pxWang
23 12pxWolfersdorf
24 12pxZollin

Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

Stadt/Gemeinde Auflagen/Verordnungen
1 Allershausen
2 Attenkirchen
3 Au i.d.Hallertau
4 Eching
5 Fahrenzhausen
6 Freising
  • Ansprechpartner: Referat 3/Herr Wimmer
  • Plakatierungsverordnung - wesentliche Punkte:
    • gemeindeeigene Anschlagtafeln im gesamten Stadtbereich verteilt - Liste der Standorte kommt bis 2009-08-25
    • im Innenstadtbereich (s. Stadtplan im PDF) nur Plakatierung auf gemeindeeigenen Anschlagtafeln erlaubt
    • keine festen Plätze auf diesen Tafeln - wer zu spät kommt, hat Pech gehabt
      sorry, Fehlinformation - es wurden doch feste Plätze zugeteilt, und zwar jeweils das siebte Feld auf diesen Tafeln:
      1. Marienplatz
      2. Vötting (Mitterfeld/Parkplatz)
      3. Neustift (Einmündung Gen.von-Stein-Str./Asamstraße)
      4. Lerchenfeld (Ismaninger Str./Richard-Strauß-Str.)
      5. Sünzhausen (Bereich Maibaum)
      6. Attaching (Gemeindeplatz)
      • Nr. 1-4 sind schon versorgt
      • Piratenplakate auf "falschen" Tafeln/Feldern sollten bei Gelegenheit markiert werden ("darf überklebt werden" oder sowas), damits keinen Ärger gibt
    • außerhalb des Innenstadtbereichs max. 80 Plakate
    • Liste der Plakatstandorte ist zeitnah zur Aufstellung der Stadt zu übergeben
    • Beginn 6 Wochen vor Wahlbeginn (d.h. 2009-08-16!)
    • die üblichen Regeln zur Verkehrssicherheit beachten (s. S.4 im PDF, Punkt 10b)
    • Abbau spätestens am zweiten Tag nach der Veranstaltung (!)
7 Gammelsdorf
8 Haag a.d.Amper
  • Keine Behinderung des Straßenverkehrs
  • Standfestigkeit und Konstruktion der Werbeträger müssen den Vorschriften genügen
  • Abbau spätestens vier Tage nach Ende der Veranstaltung
  • keine Löcher graben!
  • maximale Anzahl Plakate pro Gemeinde beachten: Haag 2 / 2 weitere pro Ortsteil; Zolling: 3 / 1 weiteres pro Ortsteil
  • Dorfplatz in Haag ist tabu
9 Hallbergmoos
10 Hohenkammer
11 Hörgertshausen
12 Kirchdorf a.d.Amper
13 Kranzberg
14 Langenbach
15 Marzling
16 Mauern
17 Moosburg a.d.Isar
  • Max 20 Plakatständer (Doppelständer = 2, Dreifachständer = 3)
  • Nicht in Innenstadt und direkter Umgebung
  • besondere Genehmigung nicht nötig, möglichst bald nach Wahl zu entfernen
  • an Bäumen OK, an Verkehrsschildern verboten
  • alles was den Verkehr behindern könnte - verboten
  • Plakatwände: First come, first serve, ein Plakat pro Partei, in unterer Reihe
18 Nandlstadt
19 Neufahrn b.Freising
20 Paunzhausen
21 Rudelzhausen
22 Wang
23 Wolfersdorf
24 Zollin

Aktionen

Vorhandenes Material

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AG Plakatierung Oberbayern nach kreisfreien Städten und Landkreisen