BY:AG Plakatierung Landkreis Eichstätt

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Hinweis
Diese Seite dient der AG Plakatierung Bayern (LV Bayern) bzw. einer ihrer Unterstrukturen zur Übersicht über lokal verfügbare, freiwillige Helfer vor Ort hinsichtlich Plakatierungsaktionen im Rahmen von Veranstaltungen und Wahlen. Ferner dient sie der Dokumentation von Erfahrungen, Erkenntnissen über Auflagen und Verordnungen sowie zum Materialnachweis.

Plakatierungs-Crew Landkreis Eichstätt der AG Plakatierung Oberbayern

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AG Plakatierung Landkreis Eichstätt/Mitglieder


Aufteilung in 12pxStädte und Gemeinden

Die Stadt- (StV) bzw. Gemeindeverantwortlichen (GdV) führen eine Übersicht der im dortigen Bereich ausgebrachten Plakate und veranlassen deren Abbau innerhalb der gesetzten Frist nach der Wahl. Alle Stadt- (StH) bzw. Gemeindeverantwortlichen (GdH) arbeiten dem StV/GdV auch bei der Erfassung der aufgestellten Plakate zu.

Stadt/Gemeinde StV/GdV StH/GdH
1 12pxAdelschlag
2 12pxAltmannstein
3 12pxBeilngries
4 12pxBöhmfeld
5 12pxBuxheim
6 12pxDenkendorf
7 12pxDollnstein
8 12pxEgweil
9 12pxEichstätt
10 12pxEitensheim
11 12pxGaimersheim
12 12pxGroßmehring
13 12pxHepberg
14 12pxHitzhofen
15 12pxKinding
16 12pxKipfenberg
17 12pxKösching
18 12pxLenting
19 12pxMindelstetten
20 12pxMörnsheim
21 12pxNassenfels
22 12pxOberdolling
23 12pxPförring
24 12pxPollenfeld
25 12pxSchernfeld
26 12pxStammham
27 12pxTitting
28 12pxWalting
29 12pxWellheim
30 12pxWettstetten

Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

Stadt/Gemeinde Auflagen/Verordnungen
1 Adelschlag Regelung
2 Altmannstein Anfrage per Mail am 21.6.13
3 Beilngries Regelung
4 Böhmfeld siehe Eitensheim
5 Buxheim Regelung
6 Denkendorf [[BY:Landkreis_Eichstätt/Stimmkreis_114/Plakatierung/Gemeinden_LTW_BTW_2013#Denkendorf|]]
7 Dollnstein Anfrage per Mail am 22.6.2013
8 Egweil Regelung
9 Eichstätt 6 Wochen vor der Wahl; nicht an Baudenkmälern unter Denkmalschutz plakatieren [1]
10 Eitensheim Anfrage per Mail am 21.6.2013
11 Gaimersheim das Wichtigste: 1,5 m von Straße bei Ortsduchfahrtsstraßen weg, nicht an Verkehrsschildern montieren [2]
12 Großmehring gemäß Art. 18 BayStrWG die Erlaubnis zum Aufstellen von 10 Plakatständern bis zur Größe DIN A 0 im Gemeindebereich Großmehring, einschließlich der Ortsteile.Regelung
13 Hepberg Regelung
14 Hitzhofen Regelung
15 Kinding Regelung
16 Kipfenberg Regelung
17 Kösching angefragt, Antwort: Insgesamt 3 Plakate... nochmal nachgefragt, ob das wirklich stimmt ;)
18 Lenting ab 6 Wochen vor der Wahl; ein Woche nach der Wahl abhängen, sonst 50€ Gebühr für Entfernung; bis 20 Plakate DinA0 zugelassen; Technische Bestimmungen: [3]
19 Mindelstetten siehe Pförring
20 Mörnsheim Regelung
21 Nassenfels Regelung
22 Oberdolling siehe Pförring
23 Pförring Anfrage per Mail am 21.6.13 poststelle@vg-pfoerring.de
24 Pollenfeld nachgefragt ob das selbe wie Eichstätt gilt
25 Schernfeld nachgefragt ob das selbe wie Eichstätt gilt
26 Stammham Anfrage per mail am 21.6.2013
27 Titting Regelung
28 Walting nachgefragt ob das selbe wie Eichstätt gilt
29 Wellheim keinen Emailkontakt gefunden muss noch angerufen werden
30 Wettstetten angefragt (seit zwei Monaten keine Antwort - noch mal nachgehakt am 10.4.)

Aktionen

Vorhandenes Material

Was und wo?
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AG Plakatierung Oberbayern nach kreisfreien Städten und Landkreisen