Vorlage:Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate in Augsburg

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Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

Auszüge aus Datei:EUPlakatierungAugsburg2014.pdf

Die Aufstellung von Wahlplakaten in Augsburg ist in einem Zeitraum von 12 Wochen vor Wahlen auf öffentlichen Verkehrsflächen erlaubnisfrei.

Bei der Aufstellung der genannten Gegenstände ist insbesondere zu beachten, dass - Behinderungen oder Gefährdungen von Verkehrsteilnehmern ausgeschlossen werden - die Standsicherheit bei jedem Wetter gewährleistet ist - Verkehrszeichen oder —einrichtungen zur Befestigung nicht verwendet werden dürfen

Die Anbringung oder Aufstellung von Plakatträgern/Plakaten ist nicht zulässig - an Sichtdreiecken an Straßenkreuzungen - im Bereich von Fußgängerüberwegen - vor und nach Ausfahrten - im Bereich von 20m vor und nach Verkehrssignalanlagen und Straßeneinmündungen - in stadteigenen Grünanlagen - an Geländern von Straßenüberführungen

Befestigungen an Sicherheitszäunen, Leitplanken, Lichtmasten etc. dürfen nur angebracht werden, soweit sie nicht gegen die sonstigen Auflagen verstoßen.

Brückengeländer bzw. Absturzsicherungen dürfen für Plakatträger/Plakate nur benutzt werden, soweit diese nicht in Punkt 13 ausgenommen sind oder die sonstigen Auflagen entgegenstehen.

Alle Anlagen und Gegenstände sind außerhalb des Verkehrsraumes in einem Mindestabstand von 0,5 m und so aufzustellen, dass Fußgänger nicht behindert werden.

Folgende Straßen sind von Plakatträger/Plakate freizuhalten: Ulrichplatz, Maximilianstr. , Karolinenstr., Hoher Weg, Domvorplatz, Rathausplatz, Elias-Holl-Platz, Königsplatz, Theodor-Heuss-Platz, Bürgermeister-Fischer-Str., Moritzplatz, Philippine-Welser-Str., MartinLuther-Platz, Annastr., Färbergäßchen, Im Annahof, Mettlochgäßchen, Steingasse, Verbindungsweg zwischen Steingasse und Annastr., Rotes Tor, Freilichtbühne (während der Spielzeit), Bereich um den Fünfgratturm, Zeugplatz und Zeuggasse im Bereich des Zeughauses, Heilig-Kreuz-Str. und Ottmarsgäßchen im Bereich der Heilig-Kreuz-Kirche, Bereich um das Wertachbrucker Tor, Bereich um den Oblatterwallturm, Bereich um das Jakobertor, Bereich um die Kirche St. Jakob einschließlich Georgsbrunnen, Schwedenstiege, Fuggerei, Bereich um die Stadtmetzg, Bereich um den Prinzregentenbrunnen, Bereich um den Kesterbrunnen Daytonring, Oberbürgermeister- Müller- Ring und B 17 jeweils einschließlich der Zu- und Abfahrten.