Eggenstein-Leopoldshafen

Version vom 13. August 2009, 17:10 Uhr von imported>Mauk (katfix)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Wahlkampfplakatierung BTW 2009

  • Status: Papierkram läuft (falls überhaupt nötig) --Sven423 11:52, 27. Jul. 2009 (CEST)

Auflagen

  • Anzahl der Plakate: eine Beschränkung auf eine bestimte Anzahl von Plakaten gibt es nicht; (Vorschlag: 30)
  • Gebühren: die Aufstellung ist gebührenfrei und es sind keine sog. Genhmigungspunkte erforderlich,
  • Zeitraum: einen bestimmten Zeitraum für die Aufstellung der Plakate gibt es nicht, sollte aber in einem vernüftigen Zusammenhang von vor bzw. nach der Wahl stehen;
  • die Größe der Werbeträger darf das Format DIN A0 nicht überschreiten;
  • für das ordnungsgemäße Anbringen bzw. Entfernen sowie für die Verkehrssicherheit der Plakate ist die Partei/Wählervereinigung bzw. die von ihr beauftragte Person verantwortlich;
  • die Gemeinde ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen;
  • die Werbeträger dürfen weder verkehrsgefährdend noch verkehrsbehindernd angebracht werden, insbesondere ist das Anbringen an Verkehrszeichen, auf Querungshilfen für Radfahrer/Fußgänger sowie an Lichtsignalanlagen nicht erlaubt. Entgegen diesen Vorgaben angebrachte Plakate werden von der Gemeinde ersatzlos entfernt.

gute Locations für Plakate

  • Supermärkte Eggenstein Süd
  • Hauptstraße (Dönerimbiss, Eisdiele, Banken)
  • Andreasbräu
  • Viermorgen Supermärkte
  • Penny Leopoldshaven Nord
  • Industriegebiet Eggenstein
  • Straßenbahnhaltestellen